2005-159


Aus der Pressberichterstattung war zu erfahren, dass das Bundesgericht mit Entscheid vom 27.05.2005 sowohl die Eigenmietwert- als auch die Mietkostenabzugsregelung im BL-Steuerrecht für bundesrechtswidrig erklärt hat. Dieser Entscheid (BGE) wurde aufgrund der taktisch und volkswirtschaftlich "klugen" Vorgehensweise des Mieterinnenverbandes BL/Thierstein-Dorneck provoziert. Wie sich schon jetzt abzeichnet, wird der BGE weitreichende steuerliche Konsequenzen haben, nämlich zusätzliche Steuereinnahmen in vermutlich total 3stelliger Millionenhöhe. Dass dies sowohl den Hauseigentümern wie auch den Mietern wenig Freude bereiten wird, liegt auf der Hand. Die FDP-Fraktion begrüsst die Tatsache, dass der Regierungsrat schon deutlich gemacht hat, dass er beabsichtigt, die zusätzlichen Steuereinnahmen mittels geeigneter Massnahmen an die SteuerzahlerInnen zurückfliessen zu lassen.

Des weiteren besteht das Risiko, dass die Attraktivität des Kantons BL als Wohn- und Wirtschaftsstandort deutlich verschlechtert wird, wogegen dringend etwas unternommen werden muss. Da der BGE eine sehr hohe Aktualität hat, tief in die Lebensbereiche aller Einwohnerinnen und Einwohner eingreift - insbesondere schon steuerliche Auswirkungen für das laufende Jahr zu befürchten sein könnten - und da in der Bevölkerung gewisse Angst herrscht, es könnte zu massiven, steuerlichen Mehrbelastungen kommen, erachtet es die FDP-Landratsfraktion als dringlich, dass sich der Regierungsrat zu dieser Problematik im Kantonsparlament äussern soll und kann.


Die FDP-Fraktion ersucht den Regierungsrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:


Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im voraus.



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