2005-158


Der Entscheid des Bundesgerichtes in Sachen Eigenmietwert resp. Mietkostenabzug ist zwar bedauerlich aber schliesslich ein Faktum. Der RR ist nun gefordert, rasch zu handeln. Trotz der keineswegs rosigen Kantonsfinanzen darf die Umsetzung des Urteils nicht zu einer Steuererhöhung führen.

Der RR wird beauftragt, dem LR unverzüglich eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, mit welcher sichergestellt wird, dass die aus der Umsetzung des bundesgerichtlichen Urteiles entstehenden Steuermehreinnahmen in geeigneter Form wieder an die Steuerzahler zurückfliessen, so dass weder auf Kantons- noch auf Gemeindeebene Steuermehreinnahmen entstehen. Angesichts der unterschiedlichen Steuerbelastungen sind dem LR Varianten zu unterbreiten, in welcher konkreten Form und mit welchem Aufwand die Umsetzung realisiert werden könnte.



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