2005-155 (1)


1. Ausgangslage

Der Landrat überwies am 22. Januar 2004 das Postulat „Entlastung der Gemeinden beim Katasterwesen" von Karl Willimann (Nr. 2003/193 ) an den Regierungsrat.


Gemäss § 110 EG zum ZGB hat jede Gemeinde ein Liegenschaftsverzeichnis und ein Register der Eigentümer der im Gemeindebann gelegenen Grundstücke, das Katasterbuch, zu führen.
Im Weiteren sind die Gemeinden gemäss § 121 Steuergesetz verpflichtet, über die Grundstücke in der Gemeinde eine Katasterschätzung durchzuführen und zu verwalten.
Im Rahmen des Geographischen Informationssystems GIS wurde auch das Grundbuch online aufgeschaltet.
Im Postulat werden drei Problemkreise angesprochen:
- Doppelspurigkeiten
- unterschiedliche Schätzungsverfahren
- Eingabe in kantonale Datenbank




2. Kommissionsberatung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an der Sitzung vom 24. August 2005 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Frau Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle.


Bei der Anhörung des Postulanten, Karl Willimann, erklärte sich dieser mit der Beantwortung des Postulates grössten Teils befriedigt und einverstanden mit dem Antrag der Regierung, den Vorstoss abzuschreiben.




3. Detailberatung


Informationen zu GIS:
Seit zwei Jahren ist GIS im Intranet eingeführt. Täglich kommen neue Daten dazu. Zur Zeit nutzen das GIS monatlich ca. 800 Personen.
Obwohl das Grundbuch öffentlich ist, gibt es betreffend Aufschaltung ins Internet noch Vorbehalte von Seiten des Datenschutzes.
Die Doppelspurigkeiten auf Grund der enormen (Personen-) Datenmenge sind erkannt. Eine Landratsvorlage mit den gesetzlichen Grundlagen zum Persönlichkeits- beziehungsweise Datenschutz ist für das nächste Jahr vorgesehen.


- Zur Frage 1 des Postulates: Doppelspurigkeiten
Die Totalrevision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) sieht vor, dass die Gemeinde kein eigenes Katasterbuch führen muss, wenn sie einen elektronischen Zugriff auf die Daten des Grundbuchs hat.
Nach Verabschiedung des EG ZGB durch den Landrat wird die konkrete Umsetzung mit Gemeindevertretern analysiert.


- Zur Frage 2: unterschiedliche Schätzungsverfahren
Bei der Katasterschätzung ist zwar ein einheitliches Schätzungsverfahren vorgeschrieben. Die Gemeinden haben jedoch einen Ermessensspielraum, weil sie die örtlichen Verhältnisse und die Zustände der Gebäude genauer kennen.
Unterschiede entstehen aber auch, weil gewisse Gemeinden ihre Werte über Jahrzehnte stehen lassen.
Die Antwort der Regierung zeigt, dass der Mangel erkannt wurde und dass deshalb für die Gemeinden eine Anleitung zum Schätzungswesen ausgearbeitet wird.


- Zur Frage 3: Eingabe in kantonale Datenbank
Die direkte Eingabe der Schätzwerte der Gemeinden in die kantonale Datenbank ist gemäss Regierungsantwort (noch) nicht möglich und im Rahmen des beschlossenen Verpflichtungskredits für „Census" nicht vorgesehen.
Das Anliegen findet zwar Verständnis, ist aber damit (noch lange) nicht erfüllt.




4. Antrag


Die Finanzkommission stimmt dem Antrag des Regierungsrates, das Postulat 2003/193 von Karl Willimann im Sinne von geprüft und berichtet als erfüllt abzuschreiben, mit 12 Stimmen ohne Gegenstimme zu.


Binningen, 19. September 2005


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset


Beilage:


Postulat 2003/193 von Karl Willimann, betreffend "Entlastung der Gemeinden beim Katasterwesen"



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