2005-153


1 Übersicht
Wälder haben vielfältige Wirkungen und sollen laut gesetzlichem Auftrag ihre Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion dauernd und uneingeschränkt erfüllen können. Wälder sind aber auch sensible Ökosysteme und vielen Einflüssen und Störungen ausgesetzt. Noch kaum von den Auswirkungen des Sturms „Lothar" vor 5 Jahren erholt, litten die Baselbieter Wälder in den vergangenen beiden Sommern extrem unter Trockenheit und vor allem im 2003 unter der grossen Hitze. Ganze Nadelholzbestände fielen den sich massenhaft vermehrenden Borkenkäfern zum Opfer. Wie die Waldschadenuntersuchungen des Instituts für angewandte Pflanzenbiologie (IAP) in Schönenbuch zeigen, sind Bäume anfälliger gegen Trockenheit und Schädlinge geworden, weil das Nährstoffgleichgewicht in unseren Waldböden gestört ist. Die Folgeschäden sind gross und die Aufwendungen zu deren Behebung können durch die Erträge aus dem Holzverkauf nicht mehr gedeckt werden. Sollen die Waldfunktionen langfristig sichergestellt werden, braucht es Unterstützung durch die Öffentlichkeit. Die Schadenfläche wird auf 65 ha geschätzt.
Angesichts der Sparmassnahmen müssen Prioritäten besonders bewusst gesetzt und die vorhandenen bzw. bereits gesprochenen Mittel gezielt eingesetzt werden. Deshalb beantragt der Regierungsrat, den Verpflichtungskredit für Beiträge an die Arbeiten zur Behebung der Schäden im Wald verursacht durch den Orkan „Lothar" am 26. Dezember 1999 vorzeitig abzuschliessen und die noch nicht ausgeschöpften Mittel in einen Verpflichtungskredit „Trockenheit 03" zu überführen. D.h. die Lotharprojekte werden per 31.12.04 abgeschlossen und die bis zu diesem Zeitpunkt verwendeten Mittel werden ordentlich abgerechnet. Die noch nicht verwendeten Kantonsmittel von Fr. 444'000.-- werden für die Wiederherstellungsprojekte, für Pflege- und Wildschutzmassnahmen verwendet. Dabei bleibt die Zielsetzung dieselbe wie in den WiederherstellungsflächenWiederherstellungsflächen für die Bewältigung der Folgen aus dem Orkan „Lothar": die Wiederbegründung vielgestaltiger, stabiler und standortgerechter Bestände, welche ihre vielfältigen Funktionen nachhaltignachhaltig erfüllen können.
Die rechtliche Grundlage bildet die Waldgesetzgebung von Bund und Kanton. Der Kanton übernimmt 50% der Gesamtkosten für Wiederherstellung, Pflege und Wildschutz. Die restlichen Kosten werden von den Waldeigentümern und vom Bund getragen.
2 Bericht

2.1 Ausgangslage
Der heisse und extrem trockene Sommer 2003 hat in den Wäldern grosse Schäden verursacht, die in ihrem Ausmass erst im Folgesommer wirklich erkennbar wurden bzw. durch die zu geringen Niederschläge im Jahr 2004 noch einmal verstärkt wurden. Die Waldschadenuntersuchungen des IAP zeigen, dass in dieser Zeit das Triebwachstum bei den Buchen und bei den Fichten deutlich unter dem langjährigen Mittel lag. Der Verlust beim Stammzuwachs beträgt rund 30%. Die Unterversorgung der Bäume mit Wasser hat vor allem bei den Buchen, aber auch bei anderen Laubbaumarten zu einem Stabilitätsverlust von Ästen und Wurzeln und zum Absterben ganzer Bäume geführt. Die Nadelbäume waren dem Befall durch Borkenkäfer schutzlos ausgeliefert. Die Harzbildung, welche normalerweise bei vitalen Bäumen das Eindringen der Käfer verhindern kann, war durch den Wassermangel stark eingeschränkt. Als Folge von „Lothar" war die Ausgangspopulation der Borkenkäfer immer noch sehr hoch. Und die Hitze begünstigte die Entwicklung von bis zu drei Borkenkäfer-Generationen. Aussergewöhnlich war auch das erstmals beobachtete, gleichzeitige massenweise Vorkommen aller vier schadenstiftenden Borkenkäferarten. Neben dem bekannten „Buchdrucker" richteten der „Kupferstecher", der grosse Lärchenborkenkäfer und der krummzähnige Weisstannenborkenkäfer massive Schäden an.
Die Wälder konnten sich auch im Winter 03/04 nicht erholen. Das ganze Ausmass der Trockenheits- und Käferschäden zeigte sich erst im Verlauf des Sommers und Herbstes des Jahres 2004. Vielerorts mussten Bestände flächig geräumt werden. Besonders betroffen waren Weisstannenbestände in Plateaulagen. Das zwangsweise genutzte Käferholz konnte nur zu tiefen Preisen abgesetzt werden und deckte die Erntekosten nicht. Die Bekämpfungsmassnahmen ausserhalb der Schutzwälder wurden ab 2004 weder von Bund noch Kanton mit Beiträgen unterstützt. Die in der Lotharvorlage eingestellten Mittel des Kantons zur Bekämpfung der Folgeschäden waren bereits Ende 2003 ausgeschöpft. Für die Wiederherstellung der Schadenflächen, den Wildschutz und die Pflegearbeiten in den kommenden Jahren fehlen den Waldeigentümern die eigenen Mittel. Die Waldfunktionen können langfristig nicht mehr sichergestellt werden.

2.2 Zielsetzung
Nur vielfältige, stabile und standortgerechte Waldbestände können langfristig die Erfüllung der vielseitigen Waldfunktionen garantieren. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass der Wald Schutz vor Naturgefahren bieten sowie Regenwasser filtern und speichern kann, was für unsere Trinkwasserversorgung von grosser Bedeutung ist. Artenreiche Wälder haben einen hohen Erholungswert. Viele erlebnisreiche Freizeitaktivitäten finden im Wald statt. Nur stabile, standortgerechte Bestände bieten auch in Zukunft die nötige Sicherheit für alle Waldbenutzer. Und nicht zuletzt soll der Wald im Sinne der Nachhaltigkeit auch wieder eine wirtschaftliche Basis für die kommenden Generationen sein.
Zur Sicherung solch naturnaher Bestände ist in vielen Fällen eine aktive Wiederherstellung unumgänglich. Der Boden muss durch eine rasche Wiederbestockung vor Erosion und Degradation geschützt werden. Flächige Zwangsnutzungen erschweren die natürliche Verjüngung, weil die richtigen Samenbäume oft fehlen. Grössere Verjüngungsflächen, wie sie nur durch solche Schadenereignisse entstehen, bieten die Chance Lichtbaumarten wie Eiche, Elsbeere oder Speierling zu fördern. Die Erhaltung dieser seltenen Baumarten ist nicht Aufgabe der Waldeigentümer. Die sich bietende Chance soll genutzt werden. Sollen natürliche Verjüngungsflächen in zukunftsträchtige Bestände überführt werden, braucht es gezielte Pflegeeingriffe und oft zusätzliche Wildschutzmassnahmen.

2.3 Verfahren
Kantonsweit ist auf rund 30 ha Schadenfläche eine aktive Wiederherstellung notwendig. Dabei soll der Kanton dort lenkend eingreifen (können), wo die Wiederherstellung wegen der damit verbundenen Waldfunktionen (Schutz vor Naturgefahren, Artenvielfalt) im öffentlichen Interesse erfolgt. Um den Verwaltungsaufwand klein zu halten, wird bewusst ein einfaches Verfahren gewählt. Es werden nicht detailliert die einzelnen Massnahmen definiert und abgegolten. Vielmehr werden Zielbestände definiert und Indikatoren festgelegt, welche eine spätere Kontrolle ermöglichen. Die Waldeigentümer und deren Betriebsleiter bestimmen die Massnahmen, welche zur Wiederherstellung der Bestände notwendig und sinnvoll sind.
Folgende Kriterien bilden die Beurteilungsbasis für die Anerkennung einer Fläche als Wiederherstellungsfläche:
Kostenschätzung
Die notwendigen Massnahmen für eine erfolgreiche Wiederherstellung unterscheiden sich von Fläche zu Fläche. Nicht in jedem Fall ist das Ganze Bündel von Massnahmen wie Pflanzung, Wildschutzmassnahmen und Pflege notwendig. Ist zum Beispiel bereits eine Verjüngung vorhanden, kann es ausreichen, einzelne Baumarten ergänzend zu pflanzen, diese einzeln gegen den Verbiss durch das Wild zu schützen und die ganze Fläche anschliessend mit Blick auf den Zielbestand zu pflegen. Deshalb werden die Beiträge pauschal pro Fläche und Massnahmenpaket ausgerichtet. Die entsprechende Verfügung bzw. Vereinbarung umfasst folgende Punkte:

Kantons- und Bundesbeiträge
Die geplanten Projekte stellen gemäss Art. 38 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG, SR 921.0) einen Subventionstatbestand dar. Seitens des Bundes liegt die Zusicherung vor, die Wiederherstellung von Waldflächen als Folge der Sommertrockenheit 2003 und 2004 im Rahmen und unter den Bedingungen der Lotharwiederherstellung mit zu finanzieren. Vorbehalten bleibt zu diesem Zeitpunkt jedoch, ob der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen auch im versprochenen Ausmass nachkommen wird. Der Kantonsanteil liegt wie bei vergleichbaren Projekten in der Vergangenheit bei 50% der Kosten. Damit wird ein Bundesbeitragssatz von 20% ausgelöst. Die Restkosten von 30% werden durch die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer getragen. Konkret ergibt sich daraus eine maximale Kostenbeteiligung pro Hektare von 13'000 Franken für den Kanton, 5'200 Franken für den Bund und Restkosten von 7'200 Franken für die Waldeigentümerschaft. Daraus ergibt sich unter der wenig realistischen Annahme, dass für jede Fläche die gesamte Pauschale beansprucht wird, ein maximaler BedarfBedarf an Kantonsbeiträgen von 390'000 Franken.

2.4 Finanzierung
Für die Bewältigung der Folgeschäden des Sturms „Lothar" vom 29. Dezember 1999 hat der Landrat am 8. November 2001 einen Verpflichtungskredit von rund 6,7 Mio. Franken für die Jahre 2001 bis 2006 gesprochen. Eines der zentralen Anliegen der Landratsvorlage 2001/128 war, die Waldfunktionen langfristig zu sichern. Gemäss damaligem Beschluss stellte der Landrat für die Bewältigung der Folgen des Sturmereignisses innerhalb des Gesamtkredites verschiedene Teilkredite mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Verfügung. Ende 2004 waren die kantonalen Mittel von insgesamt 4,021 Mio Franken bis auf rund 444'000 Franken ausgeschöpft. Der Ausnutzungsgrad der Teilkredite ist jedoch sehr unterschiedlich. Die Details dazu im nächsten Abschnitt.
Aufgrund der Überlagerung der Folgen aus „Lothar" und „Trockenheit 2003/04" wird in einer gemeinsamen Betrachtungsweise der Mittelbedarf für die Wiederherstellung der zerstörten Wälder grösser als budgetiert, wenn an der damals formulierten Zielsetzung festgehalten werden soll. Die gemeinsame Betrachtungsweise macht deshalb Sinn, weil als Folge der Sommertrockenheit auch ursprüngliche Lotharwiederherstellungsflächen grösser geworden sind. Zum anderen lässt sich die beobachtete Massenvermehrung der Borkenkäfer und die damit über Erwarten gestiegenen Folgeschäden im Trockenjahr 2003 nur mit der vorgängigen Schwächung der Wälder durch die Windereignisse schlüssig erklären.
Angesichts dieses sachlichen Zusammenhangs und der damit verbundenen gleichen Zielsetzung und mit Blick auf die wenig erfreuliche Finanzlage des Kantons bietet sich für die Finanzierung der zusätzlichen Wiederherstellungsflächen die Verwendung der im Verpflichtungskredit „Lothar" bisher nicht verwendeten Mittel an. Für den programmgemässen Abschluss des Lotharprojektes sind bis Ende 2006 noch Kantonsbeiträge im Umfang von rund 212'000 Franken fällig und notwendig. Für das „Wiederherstellungsprojekt Trockenheit" stehen daher insgesamt 232'000 Franken aus nicht verwendeten kantonalenkantonalen Mitteln aus dem „Lothar"-Verpflichtungskredit zur Verfügung.
Mit einer Befristung des beantragten Verpflichtungskredites von 2005 bis 2007 kann verschiedenen Aspekten Rechnung getragen werden. Die Verlängerung der ZahlungsverpflichtungZahlungsverpflichtung senkt die jährliche Budgetbelastung des Forstamtes und damit des Kantons. Gleichzeitig steigen die Aussichten, dass die von Seiten des Bundes fälligen Beiträge tatsächlich ausgelöst werden können. Und letztlich verbessert eine Verschiebung des letzten Auszahlungszeitpunktes die Möglichkeiten der Aufsicht vor Ort und die Kontrolle der Zielerreichung durch das Forstamt. Eine längere Laufzeit als 2007 macht wenig Sinn, weil ab 2008 eine Änderung des Beitragssystems auf Stufe Bund zu erwarten ist (Umsetzung NFA).

2.5 Übersicht über den Stand der „Lothar"-Projekte
Die Landratsvorlage 2001/128 betreffend die Erteilung eines Verpflichtungskredites für Beiträge an die Arbeiten zur Behebung der Schäden im Wald verursacht durch den Orkan „Lothar" am 26. Dezember 1999, kurz „Lothar-Vorlage" genannt, umfasste sechs Teilprojekte, welche teilweise bereits abgeschlossen sind. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Laufzeit und die Anteile der einzelnen Teilprojekte. Zu beachten ist bei der Interpretation dieser Tabelle, dass es Differenzen zwischen den der Lotharvorlage zugrunde gelegten und den tatsächlich ausbezahlten Bundesbeiträgen gibt.. Im Rechenschaftsbericht über den Verpflichtungskredit wird darüber vertieft informiert. Das führt insbesondere dazu, dass es für die einzelnen KomponentenKomponenten abweichende Verhältniszahlen zwischen Bundes- und Kantonsbeiträgen gibt.
Die Natur hat einmal mehr bewiesen, dass sie auch auf 6 Jahre nicht planbar ist. Der Witterungsverlauf, die Entwicklung der Folgeschäden oder auch der genaue Aufwand für das Räumen des Sturmholzes konnten nicht detailliert kalkuliert werden. So erklärt es sich, dass in einzelnen Bereichen die Kredite nicht ausgeschöpft, in andern dagegen überschritten wurden. Die Aufteilung des Verpflichtungskredites in genau definierte Teilbereiche und Jahrestranchen hat sich nicht bewährt. Und dessen Verwaltung war und ist auch wegen der unterschiedlichen Termine und der zeitlichen Verzögerung bzw. Verschiebung (Ereignis 1999, Kredite für die Bewältigung ab 2001 bzw. 2002) sehr aufwändig. Ein vorzeitigervorzeitiger Abschluss einiger Teile des Lotharprojektes trägt viel zur Klärung der Situation und zur Transparenz in der Rechnungslegung des Forstamtes bei.

Kommentare zum Stand der Lotharbewältigung

Wiederinstandstellung der zerstörten Wälder
Die Wiederinstandstellung der zerstörten Wälder umfasste die Schlagräumung, die Pflanzung (inkl. besonders förderungswürdiger Baumarten) und die anschliessende Pflege der wiederhergestellten Flächen. Schlagräumung und Pflanzungen wurden im vorgesehenen Rahmen durchgeführt und grösstenteils 2002 abgeschlossen. Das Projekt kann heute schon als Erfolg bezeichnet werden, entwickeln sich doch die Jungwaldflächen wunschgemäss. Die für 2005 und 2006 noch geplanten Pflegemassnahmen werden im Rahmen des neuen Projektes durchgeführt und sind mit 170'000 Franken veranschlagt.

Wald-Wild-Konzept
Zum Schutz vor Wildverbiss wurden einerseits Wildabhaltemassnahmen wie Zäune und Einzelschütze realisiert, anderseits wurden Hochsitze und Freihalteflächen erstellt, welche der Regulierung des Wildbestandes dienen. Um deren Wirkung beurteilen zu können, braucht es mehrjährige Beobachtungen der Verbissintensität und des Wildbestandes. Zu diesem Zweck wurde 2003 ein Monitoring-Projekt gestartet. In ausgewählten Gemeinden wurden Stichprobenflächen eingerichtet, in welchen der Wildverbiss jährlich aufgenommen wird. Zur Beobachtung des Wildbestandes wurden in enger Zusammenarbeit mit den Jagdgesellschaften Strecken festgelegt, welche regelmässig von den Jägern begangen werden. Das Wald-Wild-Monitoring wird als Bestandteil des neuen Projektes fortgeführt. Es sind für diesen Projektteil noch Kantonsbeiträge bzw. -kosten von 42'000 Franken zu erwarten.

Schutz des intakten Waldes vor Folgeschäden
In den ersten drei Jahren nach „Lothar" lagen die Borkenkäferschäden im Rahmen des Erwarteten. Noch Anfang 2003 wurde mit einer weiteren Abnahme der Borkenkäferpopulation gerechnet. Die extreme Sommertrockenheit hat die Situation dramatisch verändert, so dass für die Bekämpfungsmassnahmen 2003 rund fünfmal mehr Beiträge als vorgesehen aufgewendet werden mussten. Beiträge für die Bekämpfung der Borkenkäfer haben den Charakter einer Abgeltung. Die Beiträge an die Waldeigentümer sind geschuldet, wenn die Massnahmen durch den kantonalen Forstdienst angeordnet werden. Die Abrechnungssumme ist für diesen Teil des Verpflichtungskredits deutlich überschritten.

Wiederinstandstellung von Infrastrukturanlagen
Die Wiederinstandstellung der Infrastrukturanlagen wurde im Jahre 2002 abgeschlossen. Als die Vorlage ausgearbeitet wurde, konnten die Schäden erst abgeschätzt werden. Deshalb wurde ein Nachtragsprojekt beantragt und vom Bund auch bewilligt. Der Verpflichtungskredit wurde damit um rund zehn Prozent überschritten. Das angestrebte Ziel wurde erreicht. Die Funktionstauglichkeit der Waldstrassen ist wieder hergestellt und die Verkehrssicherheit für die Bewirtschaftung und den Abtransport des Holzes wieder gewährleistet.

Werterhaltende Holzlagerung
Das Holz aus den verschiedenen nach „Lothar" errichteten Lagern konnte bis zum Jahre 2002 abgesetzt werden. Die Qualität war erfreulich gut, so dass das Projekt in dieser Hinsicht als Erfolg gewertet werden kann. Einzig die Kosten für das Folienlager im Rheinhafen Birsfelden waren höher als geplant. Dadurch wurde der für die Lagerung vorgesehene Verpflichtungskredit ebenfalls leicht überschritten.

Aufrüsten des Sturmholzes
Nach dem Sturm „Lothar" musste ein grosser Teil des geworfenen oder gebrochenen Holzes möglichst schnell aufgerüstet werden, sei es aus Sicherheitsgründen oder um den Borkenkäfern möglichst viel Brutmaterial zu entziehen. Die vorgesehenen Beiträge wurden in diesem Teilprojekt aus verschiedenen Gründen nur teilweise ausgeschöpft. Zum einen war der Anteil an Holz, das gezielt in den Wäldern liegen gelassen wurde, grösser als erwartet. Zweitens konnte aus Zeitgründen nicht alles Holz innerhalb der notwendigen Frist aufgerüstet werden. Und drittens kann davon ausgegangen werden, dass die Forstbetriebe nicht alle Zwangsnutzungen tatsächlich zur Abrechnung angemeldet haben. Die bereitgestellten Beiträge wurden nur zu 3/5 benötigt.

2.6 Verhältnis zum Regierungsprogramm (Programmpunkt)
Die Sicherstellung der öffentlichen Leistungen (Schutz und Wohlfahrt) des Waldes und die Optimierung der forstlichen Förderungsmassnahmen durch die Bündelung der Beiträge (Leistungsvereinbarungen) sind unter Pkt. 3.01.01 im Regierungsprogramm 2004-2007 beschrieben. Programmpunkt 3.01.03 ist die Fortführung des Wiederherstellungsprojektes „Lothar". Die Mittel sind im Finanzplan des Forstamtes eingestellt.

2.7 Rechtsgrundlagen
Das Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG, SR 921.0) hält in Art. 20 fest, dass der Wald so bewirtschaftet werden soll, dass er seine FunktionenFunktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit). Der Bund erlässt Vorschriften und beauftragt die Kantone forstliche Massnahmen gegen Ursache und Folgen von Schäden zu ergreifen, welche die Erhaltung des Waldes gefährden können (Art. 26 und 27). Die Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV, SR 921.01) definiert waldbauliche Massnahmen (Art. 19)) sowie Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden (Art. 28 und 29) und zur Vermeidung von Wildschäden (Art. 31). Die Grundsätze über finanzielle Leistungen des Bundes werden in Art. 35 bis 38 des Waldgesetzes (WaG) festgehalten, besondere Voraussetzungen in Art. 39 der Waldverordnung (WaV) definiert.
Das Kantonale Waldgesetz (kWaG, SGS 570) vollzieht und ergänzt die Bundesgesetzgebung über den Wald. Der Umgang mit Waldschäden wird in §§ 22 ff geregelt, die Gewährung von Beiträgen in § 26. Gemäss § 49 der kantonalen Waldverordnung (kWaV, SGS 570.11) gelten für Kantonsbeiträge die gleichen Grundsätze wie in der Bundesgesetzgebung.

2.8 Finanzreferendum
Der Landratsbeschluss 2001/128 vom 8. November 2001 betreffend die Erteilung eines Verpflichtungskredites für Beiträge an die Arbeiten zur Behebung der Schäden im Wald verursacht durch den Orkan „Lothar" am 26. Dezember 1999 unterstand der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Abs. 1 Lit. b der Kantonsverfassung (SGS 100). § 26 Abs. 6 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 (SGS 310) bestimmt, dass in diesem Fall auch der Kürzungs- oder Aufhebungsbeschluss dem fakultativen Referendum untersteht.



3 Anträge
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.



Liestal, 31. Mai 2005

Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin


Beilage:
Landratsbeschluss (Entwurf)
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