Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Vorlagentitel: | EFFILEX: Änderung des kantonalen Gesetzes vom 20. Mai 1996 über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, des Personaldekrets vom 8. Juni 2000 und des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 22. Februar 2001 | |
vom: | 31. Mai 2005 | |
Nr.: | 2005-151 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsgesetz) - ENTWURF
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das
Gerichtsorganisationsgesetz
vom 22. Februar 2001 wird wie folgt geändert:
§ 12 Absatz 3 Buchstabe i
3
Die Geschäftsleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
i. sie schlägt dem Landrat die Einzelrichterinnen und Einzelrichter gemäss § 3 Absatz 2 des kantonalen Gesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht aus dem Kreis der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber des Kantonsgerichtes zur Wahl vor.
§ 31 Absatz 2 Buchstabe e
2
Der Landrat wählt
e. auf Vorschlag der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts die Einzelrichterinnen und Einzelrichter gemäss § 3 Absatz 2 des kantonalen Gesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht aus dem Kreis der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber des Kantonsgerichts.
II.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.
Im Namen des Landrats
der Präsident:
der Landschreiber:
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