2005-147
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Esther Maag: Umsetzung der Massnahme 1-1 im Luftreinhalteplan beider Basel und Anwendung der Wegleitung "Bestimmung der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas" in den Gemeinden": publikumsintensive Anlagen
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Autor/in:
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Esther Maag, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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26. Mai 2005
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Nr.:
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2005-147
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Die lufthygienische Situation in unserem Kanton bedingt noch immer die Durchführung eines Massnahmenplans gemäss Art. 44a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und Art. 32 der Luftreinhalteverordnung. Richtigerweise - und in Entsprechung zur bundesgerichtlichen Rechtssprechung - enthält der neue Luftreinhalteplan beider Basel 2004 mit der Massnahme 1-1 (Koordination von Raumplanung und Luftreinhaltung bei publikumsintensiven Einrichtungen) als Übergangslösung unter anderem eine "Beschränkung der Parkplatzzahlen" bei "publikumsintensiven Anlagen mit überdurchschnittlichen Emissionen". Dazu gehören u.a. Einkaufszentren, Schwimmhallen, Multiplexkinos, aber auch ganze Bürokomplexe.
Ganz allgemein beträgt der Anteil des motorisierten Individualverkehres am gesamten Ausstoss der Luftschadstoffen NOX, Feinstaub (PM10) und CO2 zwischen einem Drittel und mehr als der Hälfte. Der Beitrag der Massnahme 1-1 zur Verminderung von Stickstoffen beträgt rund 10t/Jahr, von Feinstäuben beträgt ca. 3t/Jahr, der Beitrag zur Reduktion des CO2 Ausstosses rund 9'500 t/Jahr. Angesichts der massiven Ziellücken bei der Reduktion dieser Luftschadstoffe bis ins Jahr 2010, scheint es dringend angezeigt, die Massnahmen nicht nur so rasch als möglich, sondern auch in grösserem Umfang umzusetzen.
Der Kanton Basel-Stadt hat bereits im Zusammenhang mit dem ersten Luftreinhalteplan eine emissionsreduzierende Parkplatzverordnung erarbeitet, welche seither konsequent in allen Baubewilligungsverfahren angewendet wird. Dies schiebt auch dem Seilziehen um PP-Zahlen einen Riegel und garantiert künftigen Investoren Rechtssicherheit.
Die bestehende Wegleitung formuliert explizit, dass das Parkplatz-"Angebot am Ziel restriktiv zu behandeln" sei. In der Praxis lässt sich feststellen, dass Bauherrschaften diesem Ziel vielfach nicht nachkommen und die Gemeinden (auch in Quartierplanverfahren) zusätzlichen Parkplätzen zustimmen. Offenbar ermutigt die Praxis einzelne Investoren zu phantasievollen Forderung (Beispiel Aldi Lausen, wo derzeit eine 100% Überschreitung der Parkplatzzahlen gemäss Wegleitung vorgesehen wird).
Wir bitten die Regierung deshalb zu prüfen und zu berichten,
Ganz allgemein beträgt der Anteil des motorisierten Individualverkehres am gesamten Ausstoss der Luftschadstoffen NOX, Feinstaub (PM10) und CO2 zwischen einem Drittel und mehr als der Hälfte. Der Beitrag der Massnahme 1-1 zur Verminderung von Stickstoffen beträgt rund 10t/Jahr, von Feinstäuben beträgt ca. 3t/Jahr, der Beitrag zur Reduktion des CO2 Ausstosses rund 9'500 t/Jahr. Angesichts der massiven Ziellücken bei der Reduktion dieser Luftschadstoffe bis ins Jahr 2010, scheint es dringend angezeigt, die Massnahmen nicht nur so rasch als möglich, sondern auch in grösserem Umfang umzusetzen.
Der Kanton Basel-Stadt hat bereits im Zusammenhang mit dem ersten Luftreinhalteplan eine emissionsreduzierende Parkplatzverordnung erarbeitet, welche seither konsequent in allen Baubewilligungsverfahren angewendet wird. Dies schiebt auch dem Seilziehen um PP-Zahlen einen Riegel und garantiert künftigen Investoren Rechtssicherheit.
Die bestehende Wegleitung formuliert explizit, dass das Parkplatz-"Angebot am Ziel restriktiv zu behandeln" sei. In der Praxis lässt sich feststellen, dass Bauherrschaften diesem Ziel vielfach nicht nachkommen und die Gemeinden (auch in Quartierplanverfahren) zusätzlichen Parkplätzen zustimmen. Offenbar ermutigt die Praxis einzelne Investoren zu phantasievollen Forderung (Beispiel Aldi Lausen, wo derzeit eine 100% Überschreitung der Parkplatzzahlen gemäss Wegleitung vorgesehen wird).
Wir bitten die Regierung deshalb zu prüfen und zu berichten,
1.
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ob mit dieser Praxis die Ziele der Nachhaltigen Entwicklung der Leitsätze des Konzeptes Räumliche Entwicklung (KORE) erreicht werden?
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2.
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inwieweit es den Gemeinden gelungen ist, dank einem grosszügigen Umgang mit der Bewilligung von Parkplätzen auf privatem Grund, Parkflächen auf der Allmend zu reduzieren und zu kompensieren?
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3.
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ob mit Rücksicht auf die Ziele der Nachhaltigkeit und der Luftreinhaltung die bestehende Wegleitung konsequent in dem Sinne angewendet werden könnte, dass die errechnete PP-Minimalzahl auch die maximal zu erstellenden PP sind.
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4.
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ob nicht eine Überarbeitung der besagten Wegleitung mit dem Ziel, eine wirksame emissionsreduzierende Plafonierung der Parkplatzzahlen in Gewerbegebieten, insbesondere im Zusammenhang mit Verkaufseinheiten, möglich wäre.
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