2005-144

Am 1.August 2004 ist eine neue Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Uebertritt am Kinderarten und an der Primarschule (V BBZ) in Kraft getreten. Im Zuge dieser Verordnung wurde unter anderem das Zeugnis in der Mitte des Schuljahres gestrichen und stattdessen ein Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten vorgeschrieben.

Diese Neuerung stellt einen grossen Mangel im Beurteilungssystem dar. Mit dem früheren Semesterzeugnis stand in auch für Kinder überblickbaren Zeitabständen eine zuverlässige Orientierungshilfe über den eigenen Leistungsstand zur Verfügung. Es wird nicht verkannt, dass Noten auch Nachteile haben, aber sie sind für Kinder fassbar. Diese können so selber Verschlechterungen erkennen und damit auch rechtzeitiger korrigieren. Das Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten ist dazu weit weniger geeignet, weil es viel höhere Anforderungen an Lehrpersonen und vor allem an die Eltern stellt. Das Sammeln von Noten während eines ganzen Jahres bis endlich das Resultat in einem Zeugnis ersichtlich wird, erschwert den Ueberblick des Kindes und die Standortbestimmung und führt dazu, dass das Zeugnis unberechenbar wird.

Ein Semesterzeugnis liegt mit Gewissheit im Interesse der Kinder, aber auch in demjenigen einer grossen Zahl von Eltern und wahrscheinlich auch von Lehrerinnen und Lehrern. Selbstverständlich soll es nicht verboten werden, neben der Abgabe des Zeugnisses ein Gespräch mit den Eltern und/oder den Kindern zu führen, wie das ja auch vor Inkrafttreten der V BBZ von vielen engagierten Lehrpersonen bereits gehandhabt wurde.

Es bleibt dem Regierungsrat überlassen, das Zeugnis in der Mitte des Schuljahres mit oder ohne Einfluss auf die Beförderung auszugestalten, das Beurteilungsgespräch zu streichen, beizubehalten oder zu verbessern. All dies lässt sich mit einem Zeugnis als Zwischenbericht ohne weiteres kombinieren.

Der Regierungsrat wird deshalb eingeladen,
die V BBZ so zu ändern, dass auch in der Mitte jeden Schuljahres in der 1. - 5. Klasse der Primarschule ein Zeugnis abgegeben wird.



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