2005-141

In nächster Zeit kommen grosse Investitionen (UKBB, Kantonsspital Bruderholz, diverse Strassenprojekte, Kläranlagen etc.). auf unseren Kanton zu. Wird an der vom Regierungsrat festgelegten Nettoinvestitionsobergrenze von zurzeit Fr. 150 Mio. festgehalten, müssen wichtige und vom Volk bzw. Parlament bewilligte Projekte um Jahre zurückgestellt werden.


Der Regierungsrat ist sich dieser Problematik durchaus bewusst und versucht bereits heute schon, zukünftige Investitionen teilweise durch andere Mittel zu finanzieren. So soll Dotationskapital der BLKB in Zertifikatskapital umgewandelt und der Erlös aus dem Verkauf der Zertifikate zweckgebunden zur Finanzierung von Investitionen mit regionaler Bedeutung in den Fonds 8010 "Erlös aus Verkauf von Kantonalbank-Zertifikaten" eingelegt werden. Es ist vorgesehen, aus diesen Mitteln auch den Baselbieter Anteil am Bau des UKBB zu finanzieren. Man wird nicht um weitere solche Sonderfinanzierungen herumkommen, will man alle geplanten Projekte realisieren. Sonderfinanzierungen bieten sich aber vor allem dort an, wo Investitionen durch Gebühren rückfinanziert werden. Als Beispiel sei hier die ARA 2 erwähnt. Für den Erhalt und Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Birs 2 ist mit Investitionskosten von gegen Fr. 50 Mio. zu rechnen. Diese werden jedoch durch Beiträge Dritter und des AIB (via Abwassergebühr) zurückbezahlt. Deshalb müsste es auch möglich sein, dass solche Investitionen aus dem Nettoinvestitionsvolumen heraus genommen werden können.


Wir bitten deshalb den Regierungsrat, das Finanzhaushaltsgesetz dahingehend zu ändern, dass es möglich wird, dass Investitionen, welche durch Gebühren refinanziert werden, nicht mehr das Nettoinvestitionsvolumen belasten.



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