2005-137

Im Kanton Baselland gehört die integrative Schulungsform zum Angebot der Sonderschulen. Das heisst, dass laut §4 der Verordnung für die Sonderschulung Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung Anspruch darauf haben, dass die Möglichkeit zur Integration in eine Regelschule geprüft wird. Auch die Leistungsvereinbarung zwischen den Heilpädagogischen Schulen BL und dem Kanton sieht Sonderschulmassnahmen in Regelklassen vor. Durch das nationale Behindertengleichstellungsgesetz vom Dezember 2002, welche Integration von behinderten Kindern in Regelschulen ebenfalls explizit erwähnt, wird das Thema aufmerksam von Eltern, Schulen und der Öffentlichkeit verfolgt.

Die neuen Gesetze bringen endlich ein neues Verständnis: Das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Kindern wird normal und zur Voraussetzung, dass später auch erwachsene Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können.

Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

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