2005-136

Der Luftreinhalteplan beider Basel 2004 enthält unter anderem die Massnahme 1-7 "Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer", welche auch schon im Luftreinhalteplan von 1990 enthalten war.

Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sind nach wie vor nur wenig geeignet, einen Lenkungseffekt in diesem Bereich zu erzielen. Zwar wurde die Motorfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge reduziert; da aber die Steuer nach Gewicht berechnet wird und Elektrofahrzeuge meist schwere Batterien haben, hält sich die Begünstigung solcher Fahrzeuge stark in Grenzen.

In Anbetracht, dass zu diesem Thema diverse Empfehlungen zu den Ausgestaltungsvarianten vorliegen, sollte die Umsetzung dieser Massnahme kurzfristig möglich sein (was auch im Luftreinhalteplan bestätigt wird).

Wir bitten deshalb die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:




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