2005-135 (1)


Am 12. Mai 2005 reichte Landrätin Jacqueline Simonet eine Interpellation im Zusammenhang mit der auf Sommer 2005 geplanten Einführung des sogenannten Passerelle-Angebots und zu dessen Finanzierung ein. Die Interpellantin erklärt, dass sie nicht gegen eine Passerelle-Lösung sei, sondern lediglich gegen die Organisation derselben durch den Staat und deren staatlicher Mitfinanzierung, weil dies das Engagement der Firmen für die Berufsbildung unterminiere und gleichzeitig den Wert einer Hochschulausbildung stark relativieren würde. Sie bittet den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

Der Regierungsrat beantwortet die Interpellation wie folgt:




1. Einleitende Bemerkungen


Beim einjährigen Passerelle-Kurs handelt es sich um ein neu geschaffenes Ausbildungsangebot für Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität, das der Vorbereitung auf ein akademisches Studium an einer Universität oder an der ETH dient. Gesetzliche Grundlage bildet die „Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen" vom 29. Dezember 2003, zu der die EDK am 4. März ein Reglement und die Schweizerische Maturitätskommission am 2. September 2004 für die Jahre 2005 und 2006 Richtlinien für die Prüfungsinhalte und -verfahren für die Jahre 2005 und 2006 verabschiedet hat.


Aus Gründen der anzustrebenden Gleichwertigkeit von akademischer und nicht-akademischer Bildung, aber auch aus Gründen der (auch aus Sicht der einzelnen Bürgerin, des einzelnen Bürgers) wünschbaren Durchlässigkeit der Palette an beruflichen Aus- und Weiterbildungsangeboten, hält der Regierungsrat die horizontale Durchlässigkeit des Bildungssystems für ebenso wünschbar und sinnvoll wie die vertikale (Prinzip: kein Abschluss ohne Anschluss). Deshalb begrüsst er die neu geschaffene Möglichkeit, dass auch Berufsmaturandinnen und -maturanden nach absolvierter Passerelle-Prüfung der Weg zu einem universitären Hochschulstudium offen steht, ohne hierzu wie bisher einen mehrjährigen Umweg via gymnasiale Maturität in Kauf nehmen zu müssen. Dies ist umso einsichtiger, als der umgekehrte Fall - Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Matur, die an einer Fachhochschule statt an einer Universität studieren - auch möglich ist. Durch diesen neuen Übergang von der Berufsbildung in die klassische Hochschulbildung, der sicher nur von einer Minderheit der Berufsmaturandinnen und -maturanden eingeschlagen wird, gewinnt mit anderen Worten auch die Berufsbildung an Ansehen und Anziehungskraft, was wiederum der ausbildenden Wirtschaft zu Gute kommt (die im Übrigen einen gewissen Bedarf an Akademikerinnen und Akademikern hat, die auch Erfahrungen aus dem Berufsbildungsbereich mitbringen). Deshalb teilt der Regierungsrat auch die Ansicht der Interpellantin nicht, dass das Passerelle-Angebot oder dessen Mitfinanzierung aus öffentlichen Mitteln den Wert der Berufsbildung in irgendeiner Weise unterminieren würde, sondern stellt sich grundsätzlich positiv zum neuen Angebot.




2. Zur Einführung des Passerelle-Angebots in beiden Basel


Die Ausschreibung des Passerelle-Angebots erfolgte durch die Bildungsdirektionen von Basel-Stadt und Baselland gemeinsam. Aus den eingegangenen Offerten entschied man sich nach eingehender Prüfung der Angebote schliesslich für das Angebot eines Gymnasiums mit Standort in Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Landschaft zahlt auf der Grundlage des Regionalen Schulabkommens (RSA) für Baselbieter Kursteilnehmende einen definierten Pro-Kopf-Beitrag. Dank rascher Entscheide und speditiver Entwicklung des Curriculums durch die mit der Durchführung beauftragten Schule war es nun möglich, mit der ersten Kursdurchführung bereits im Sommer 2005 und nicht erst 2006 zu starten.


In Übereinstimmung mit der Aussage des Vorstehers BKSD anlässlich der Sitzung vom 9.9.2004 ist ein politischer Entscheid durch den Regierungsrat gefällt worden, indem dieser im Rahmen der Genehmigung des Anhangs zum RSA das neue Angebot des Kantons Basel-Stadt genehmigt hat.




3. Fragenbeanwortung


1. Wie wird die Finanzierung dieses Kurses bewerkstelligt?
Der Kurs wird finanziert durch Kursbeiträge der Teilnehmenden und aus Beiträgen der Wohnsitzkantone der Kursteilnehmenden.


2. Wie hoch ist der Kostenanteil der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer?
Der Semesterbeitrag für den Passerelle-Kurs beträgt Fr. 1500.-- für Teilnehmende aus Basel-Stadt und Baselland und Fr. 4960.-- für Teilnehmende mit Wohnsitz ausserhalb dieser beiden Kantone. Dazu kommen Kosten für Lehrmittel in Höhe von rund Fr. 2000.-- sowie eine Prüfungsgebühr von Fr. 200.--. Der Besuch des einjährigen Kurses kostet Kursteilnehmende aus Basel-Stadt und Baselland also rund Fr. 5'200.--. Dazu ist weiter zu berücksichtigen, dass der Lehrplan total 1500 Lernstunden umfasst, was der kursbegleitenden Erwerbstätigkeit der Teilnehmenden enge Grenzen setzt.


3. Inwieweit wird sich der Kanton Basel-Landschaft an den Kurskosten beteiligen?
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich an den Kosten der Baselbieter Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer gemäss Regionalem Schulabkommen (RSA) mit CHF 9920.- pro Schuljahr. Das finanzielle Risiko für das ganze Angebot trägt indes die Schule bzw. - weil es sich letztlich um ein staatliches Gymnasium handelt - der Kanton Basel-Stadt.


Liestal, 20. Dezember 2005


Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin


Beilage: Interpellation 2005/135



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