2005-128
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Jürg Wiedemann: Stipendien und Prämienverbilligungen in der Krankenpflegeversicherung auf Basis der angefochtenen, nicht rechtskräftigen Steuerveranlagung resp. provisorischen Steuerrechnung
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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12. Mai 2005
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Nr.:
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2005-128
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Erhebt eine steuerpflichtige Person Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung, so können Jahre vergehen bis eine definitive, rechtskräftige Veranlagungsverfügung vorliegt.
Berechtigte Stipendien und Prämienverbilligungen in der Krankenpflegeversicherung werden heute erst anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung festgelegt und ausbezahlt. Liegt eine derartige rechtskräftige Veranlagung noch nicht vor, so müssen die betroffenen Personen auf Stipendien und Auszahlung der Prämienverbilligung oft mehrere Jahre warten, selbst dann, wenn sie offensichtlich zum Erhalt derartiger Unterstützungen berechtigt wären.
Einerseits wird dadurch nicht selten die Inanspruchnahme von Sozialhilfegeldern notwendig, was bei den Sozialhilfestellen einen erheblichen administrativen Mehraufwand und unnötige Kosten verursacht. Andererseits werden Personen, die auf derartige Unterstützungen dringend angewiesen sind, gezwungen, aus rein finanziellen Gründen ihre Einsprachen zurück-zuziehen um eine rechtskräftige Steuerveranlagung zu erhalten. Aus moralischen und rechtlichen Gründen ist dies äusserst fragwürdig.
Es macht Sinn, dass die betroffenen Personen die Auszahlung von Prämienverbilligung und von Stipendien aufgrund der angefochtenen und damit nicht rechtskräftigen Steuerveranlagung erhalten. Dem Kanton entsteht dabei kein finanzielles Risiko: Dringt der Einsprecher oder die Einsprecherin durch und verringert sich das steuerbare Einkommen, übersteigt der Anspruch die bereits getätigten Zahlungen. Wird die Einsprache hingegen abgewiesen, bleibt es bei den bereits getätigten Zahlungen.
Ich bitte den Regierungsrat eine Gesetzesvorlage in obigem Sinne auszuarbeiten.
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