2005-218 (1)


1. Einleitung

Am 23. Juni 2005 hat der LR die Vorlage 2005/077 verabschiedet und Folgendes beschlossen:
Infolge Verzichts auf eine Aufgabe im Rahmen von GAP kann es zu einem Stellenabbau kommen. Sofern dieser nicht über eine natürliche Fluktuation oder durch eine interne Weiterbeschäftigung realisiert werden kann und eine Kündigung nach § 19 Abs. 3 Buchstabe b ausgesprochen werden muss, sind u.a. finanzielle Entschädigungen vorgesehen:
Die Vorlage zeigte die Auswirkungen aller GAP-Massnahmen auf das Personal im Jahre 2007 auf - ausgenommen war der Stellenabbau bei den Lehrpersonen.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion wird jährlich in einer Zusatzkreditvorlage die finanziellen Mittel für die flankierenden Massnahmen im Personalbereich des Bildungssektors vorlegen. Für das Schuljahr 2005/06 wird nun mit der Vorlage 2005/218 ein Zusatzkredit im Umfang von 1,050 Mio. Franken beantragt.


2. Beratung in der Kommission

Die Kommission behandelte diese Vorlage an ihren Sitzungen vom 12. September und 17. Oktober 2005 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Regierungsrat Urs Wüthrich, Personalchefin Doris Bösch-Aeschbacher und Bea Krebel, Leiterin Lohnwesen FKD/PA.

Die Kommissionsmitglieder stellten fest, dass es sich bei diese Vorlage um eine Ergänzungsvorlage zur bereits vom Landrat genehmigten Vorlage 2005/077 handelt. Es gehe darum, gemäss den bereits beschlossenen Prämissen aus der Vorlage 2005/077 nun für sechs Personen aus dem Schul- und einer Person aus dem Verwaltungsbereich der BKSD einen Zusatzkredit im Umfang von Fr. 1,050 Mio für das Schuljahr 2005/06 zu sprechen.

Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass es bei einer vorzeitigen Pensionierung im Zusammenhang mit dem Projekt Generelle Aufgabenüberprüfung in jedem Fall Bedingung sei, dass die Stelle definitiv abgebaut werde. Die Kommissionsmitglieder äusserten jedoch grosse Bedenken, ob sich der Abbau der sechs Personen im Schulbereich tatsächlich als nachhaltige Massnahme erweisen werde - vom beschliessenden Parlament werde somit sehr viel Vertrauen gefordert.

Um überprüfen zu können, ob sich die getroffenen Massnahmen - sprich Abbau von Lehrerstellen - tatsächlich als nachhaltig erweisen, erwartet die Personalkommission eine regelmässige Berichterstattung durch die Regierung.

Den Mitgliedern der Personalkommission wurde die Anwendung der festgelegten Parameter bei einer Pensionierung an einem konkreten Fall aufgezeigt:

"Fall AB, Sekundarschule C

Nach diesen Ausführungen war Eintreten unbestritten.


3. Schlussabstimmung


://: Die Personalkommission stimmt dem Antrag des Regierungsrates (Seite 2 in der Vorlage) mit 7 Stimmen gegen 1 Stimme bei 1 Enthaltung zu.

Gelterkinden, 25. Oktober 2005

Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold



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