2005-218 (1)
Bericht Nr. 2005-218 an den Landrat |
Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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26. Oktober 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Zusatzkredit flankierende Massnahmen im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung der BKSD
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Bemerkungen:
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1. Einleitung
Am 23. Juni 2005 hat der LR die Vorlage 2005/077 verabschiedet und Folgendes beschlossen:
Infolge Verzichts auf eine Aufgabe im Rahmen von GAP kann es zu einem Stellenabbau kommen. Sofern dieser nicht über eine natürliche Fluktuation oder durch eine interne Weiterbeschäftigung realisiert werden kann und eine Kündigung nach § 19 Abs. 3 Buchstabe b ausgesprochen werden muss, sind u.a. finanzielle Entschädigungen vorgesehen:
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Mitarbeiterinnen zwischen 50 und 60 Jahren erhalten eine Abfindung von max. 15 Monatslöhnen; die Höhe der Abfindung ist von den geleisteten Dienstjahren abhängig.
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Für Mitarbeitende über 60 Jahre ist eine vorzeitige Pensionierung vorgesehen; diese Regelung besteht aus drei vom Arbeitgeber finanzierten Elementen:
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Wegkauf der Kürzung infolge vorzeitiger Pensionierung
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Finanzierung der Lücke bei der Überbrückungsrente der Pensionskasse
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Finanzierung des AHV-Nichterwerbsbeitrags.
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Die Vorlage zeigte die Auswirkungen aller GAP-Massnahmen auf das Personal im Jahre 2007 auf - ausgenommen war der Stellenabbau bei den Lehrpersonen.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion wird jährlich in einer Zusatzkreditvorlage die finanziellen Mittel für die flankierenden Massnahmen im Personalbereich des Bildungssektors vorlegen. Für das Schuljahr 2005/06 wird nun mit der Vorlage 2005/218 ein Zusatzkredit im Umfang von 1,050 Mio. Franken beantragt.
2. Beratung in der Kommission
Die Kommission behandelte diese Vorlage an ihren Sitzungen vom 12. September und 17. Oktober 2005 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Regierungsrat Urs Wüthrich, Personalchefin Doris Bösch-Aeschbacher und Bea Krebel, Leiterin Lohnwesen FKD/PA.
Die Kommissionsmitglieder stellten fest, dass es sich bei diese Vorlage um eine Ergänzungsvorlage zur bereits vom Landrat genehmigten Vorlage 2005/077 handelt. Es gehe darum, gemäss den bereits beschlossenen Prämissen aus der Vorlage 2005/077 nun für sechs Personen aus dem Schul- und einer Person aus dem Verwaltungsbereich der BKSD einen Zusatzkredit im Umfang von Fr. 1,050 Mio für das Schuljahr 2005/06 zu sprechen.
Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass es bei einer vorzeitigen Pensionierung im Zusammenhang mit dem Projekt Generelle Aufgabenüberprüfung in jedem Fall Bedingung sei, dass die Stelle definitiv abgebaut werde. Die Kommissionsmitglieder äusserten jedoch grosse Bedenken, ob sich der Abbau der sechs Personen im Schulbereich tatsächlich als nachhaltige Massnahme erweisen werde - vom beschliessenden Parlament werde somit sehr viel Vertrauen gefordert.
Um überprüfen zu können, ob sich die getroffenen Massnahmen - sprich Abbau von Lehrerstellen - tatsächlich als nachhaltig erweisen, erwartet die Personalkommission eine regelmässige Berichterstattung durch die Regierung.
Den Mitgliedern der Personalkommission wurde die Anwendung der festgelegten Parameter bei einer Pensionierung an einem konkreten Fall aufgezeigt:
"Fall AB, Sekundarschule C
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion wird jährlich in einer Zusatzkreditvorlage die finanziellen Mittel für die flankierenden Massnahmen im Personalbereich des Bildungssektors vorlegen. Für das Schuljahr 2005/06 wird nun mit der Vorlage 2005/218 ein Zusatzkredit im Umfang von 1,050 Mio. Franken beantragt.
2. Beratung in der Kommission
Die Kommission behandelte diese Vorlage an ihren Sitzungen vom 12. September und 17. Oktober 2005 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Regierungsrat Urs Wüthrich, Personalchefin Doris Bösch-Aeschbacher und Bea Krebel, Leiterin Lohnwesen FKD/PA.
Die Kommissionsmitglieder stellten fest, dass es sich bei diese Vorlage um eine Ergänzungsvorlage zur bereits vom Landrat genehmigten Vorlage 2005/077 handelt. Es gehe darum, gemäss den bereits beschlossenen Prämissen aus der Vorlage 2005/077 nun für sechs Personen aus dem Schul- und einer Person aus dem Verwaltungsbereich der BKSD einen Zusatzkredit im Umfang von Fr. 1,050 Mio für das Schuljahr 2005/06 zu sprechen.
Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass es bei einer vorzeitigen Pensionierung im Zusammenhang mit dem Projekt Generelle Aufgabenüberprüfung in jedem Fall Bedingung sei, dass die Stelle definitiv abgebaut werde. Die Kommissionsmitglieder äusserten jedoch grosse Bedenken, ob sich der Abbau der sechs Personen im Schulbereich tatsächlich als nachhaltige Massnahme erweisen werde - vom beschliessenden Parlament werde somit sehr viel Vertrauen gefordert.
Um überprüfen zu können, ob sich die getroffenen Massnahmen - sprich Abbau von Lehrerstellen - tatsächlich als nachhaltig erweisen, erwartet die Personalkommission eine regelmässige Berichterstattung durch die Regierung.
Den Mitgliedern der Personalkommission wurde die Anwendung der festgelegten Parameter bei einer Pensionierung an einem konkreten Fall aufgezeigt:
"Fall AB, Sekundarschule C
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Die Sekundarschule C verliert auf das Schuljahr 2005/2006 insgesamt 2 Klassen.
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die Schulleitung prüft, ob die wegfallenden Unterrichtsstunden durch Nichtverlängerung von befristeten Anstellungsverträgen (mit Dauer unter 4 Jahren) aufgefangen werden können.
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Es bleiben dennoch Lehrpersonen mit unbefristeten Anstellungsverträgen überzählig.
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Die Schulleitung prüft, ob diese Lehrpersonen in anderen, von ihnen abgeschlossenen Fächern eingesetzt werden können.
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Diese Möglichkeit besteht nicht.
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Die Lehrperson AB ist über 60 Jahre alt und könnte nach Prüfung gemäss obigen Kriterien im Rahmen der flankierenden Massnahmen GAP behandelt werden.
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Schulleitung und Schulrat der Sekundarschule C stellen dem Amt für Volksschulen (AVS) nach Anhörung der Lehrperson entsprechend Antrag.
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Das AVS teilt dem Personaldienst der BKSD mit, dass die Lehrperson AB gemäss den Beschlüssen zu den flankierenden Massnahmen im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenprüfung (GAP) behandelt werden kann und, damit keine jüngere Lehrperson entlassen werden muss, vorzeitig pensioniert werden kann.
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Der Personaldienst der BKSD nimmt die Lehrperson AB in die Liste der von den flankierenden Massnahmen im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenprüfung (GAP) betroffenen Lehrpersonen auf."
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Nach diesen Ausführungen war Eintreten unbestritten.
3. Schlussabstimmung
://: Die Personalkommission stimmt dem Antrag des Regierungsrates (Seite 2 in der Vorlage) mit 7 Stimmen gegen 1 Stimme bei 1 Enthaltung zu.
Gelterkinden, 25. Oktober 2005
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
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