2005-218


Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage 2005/76 vom 8. März 2005 an den Landrat "Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP)" die Reduktion des Gesamtvolumens der erteilten Lektionen als Massnahme im Bildungsbereich vorgeschlagen (5.6.5.3). Die durch die Umsetzung dieser Massnahme in den nächsten drei Jahren nötig werdenden Mittel für die Flankierenden Massnahmen konnten nicht in die Ergänzungsvorlage 2005/77 „Flankierende Massnahmen im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung" vom 8. März 2005 einfliessen, mit der der Regierungsrat dem Landrat einen Kredit von 10 Mio Franken beantragt.

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion wird jährlich in einer Zusatzskreditvorlage die finanziellen Mittel für die Flankierenden Massnahmen im Personalbereich des Bildungssektors vorlegen.


Die Entscheide über die weiteren Ausbildungswege von Kindern und Jugendlichen fallen in der Regel im Frühjahr, da das Schuljahr immer im August beginnt. Die Personalplanung setzt kurz nach dem Semesterwechsel im Januar ein, wird im Verlauf der ersten Jahreshälfte des Kalenderjahres immer präziser und kann jeweils unmittelbar vor Schulbeginn abgeschlossen werden. Der letzte mögliche Termin, um eine ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten (30. April), muss abgewartet werden. Die Reduktion der erteilten Lektionen können zur Zeit vor allem im Bereich der Kindergärten und Primarschulen erzielt werden. Änderungen in der Stundentafel der Sekundarstufe I sowie die Schaffung der Fachmaturitätsschule (früher DMS 3) haben unmittelbar Einfluss auf die Anstellungen von Lehrpersonen mit Fächerausbildung.


Trotz angespannter Situation ist die Personalfluktuation in den Schulen gross (ca. 300 / Jahr).


Wesentlich ist der Umstand, dass die Pensenvergabe in den Schulen weniger nach Personen und Köpfen rechnet, als mit zu verteilenden Lektionen. Die von der BKSD angestrebte restriktive Klassen- und Kursbildung wirkt sich denn auch hauptsächlich auf die zu erteilenden Lektionen aus. Diese Reduktion ist jedoch nicht identisch mit der Reduktion der Stellen.


Anhand des Regierungsratsbeschlusses vom 7. Dezember 2004 (RRB Nr. 2356) über die Grundsätze für das Vorgehen bei Kündigungen an den Schulen des Kantons und der Gemeinden infolge rückläufiger Schülerinnen- und Schülerzahlen hat das Amt für Volksschulen im Bereich der Volksschulen geklärt, welchen Lehrpersonen eine vorzeitige Pensionierung unter dem Aspekt der abnehmenden Lektionenzahlen aufgrund von rückläufigen Schüler/innenzahlen oder Klassenzusammenlegungen zu den Bedingungen gemäss LRV 2005/76 zugesprochen werden kann. Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen haben die gleichen Abklärungen für ihre Schulen gemacht. Speziell wurde bei diesen Abklärungen darauf geachtet, dass die im RRB Nr. 2356 vom 7. Dezember 2004 verlangten Kriterien vorgängig geprüft wurden.


Bei der BKSD sind per 31. Januar 2006 aus den Bereichen der Sekundarschulen I und II sechs Lehrpersonen sowie eine Stelle im Verwaltungsbereich des Amtes für Volksschulen für die vorgeschlagenen flankierenden Massnahme, mit einer Kostenfolge von 1,050 Mio. Franken, vorgeschlagen.




Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diesen Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit zur Landratsvorlage Nr. 2005/077 flankierende Massnahmen bei Stellenabbau im Rahmen des Projekts Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) (Kapitel V „Personelle und finanzielle Auswirkungen") im Umfang von 1,050 Mio. Franken für das Schuljahr 2005/06 zu bewilligen.


Liestal, 16. August 2005


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin


Beilage:
- Landratsvorlage 2005/077



Back to Top