2005-215


Die laufende Amtsperiode des Landschreibers endet am 31. März 2006. Gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe e der Kantonsverfassung wird der Landschreiber vom Landrat gewählt.
Auf die Ausschreibung im Amtsblatt Nr. 26 vom 30. Juni 2005 sind keine Anmeldungen eingegangen.
Der bisherige Stelleninhaber, Walter Mundschin, Böckten, steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Wir ersuchen Sie, die Wahl des Landschreibers für die Amtsperiode vom 1. April 2006 bis 31. März 2010 vorzunehmen.

Liestal, 16. August 2005


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann



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