2005-213 (1)
Bericht Nr. 2005-213 an den Landrat |
Bericht der:
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Erziehungs- und Kulturkommission
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vom:
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17. November 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Staatsvertrag über die gegenseitige Abgeltung der Kosten für die nichtakademischen Ausbildungen im Gesundheitswesen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt (Vertrag Gesundheitsberufe)
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Die neue Bundesverfassung unterstellt alle beruflichen Ausbildungen und somit auch diejenige der Berufe im Gesundheitswesen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG). Dies bedeutet, dass nun alle Berufsausbildungen in der Schweiz im nichtakademischen Bereich einer einheitlichen Bildungssystematik unterliegen. Im Zuge der damit verbundenen Eingliederung der Gesundheitsberufe in das BBT wurde eine Bildungssystematik erarbeitet, die einerseits eine neue Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis auf der Sekundarstufe II (Fachangestellte/r Gesundheit, FAGE) vorsieht und andererseits die bisherigen Ausbildungen für Pflege und für medizinisch -technisch- therapeutische Berufe auf die Tertiärstufe hebt.
2. Zielsetzung der Vorlage
Die Kantonsregierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wollen die mit dem neuen Berufs-bildungsgesetz vorgegebene Anpassung der Bildungssystematik im Gesundheitswesen gemeinsam angehen.
3. Massnahmen zur Umsetzung
3.1. Organisatorische und rechtliche
Im Sinne einer Realteilung der Ausbildungsaufgaben beider Kantone wird künftig der Kanton Basel-Landschaft für beide Kantone die Ausbildungen auf Sekundarstufe II anbieten, während der Kanton Basel-Stadt die Tertiärstufe (Höhere Fachschule) ausbildet. Mit Regierungsratsbeschluss vom 19. 11. 2002 (RRB Nr. 1872) wurde die Trägerschaft der Ausbildungen auf Sekundarstufe II vom Kanton Basel-Landschaft übernommen. Die heutige Berufsschule für Pflege des Kantons Basel-Landschaft wird zur Berufsfachschule Gesundheit für die Ausbildung auf der Sekundarstufe II transformiert. Träger der Höheren Fachschule Gesundheit ist gemäss Regierungsratsbeschluss vom 22. 6. 2004 (RRB Nr. 1414) der Kanton Basel-Stadt. Die Höhere Fachschule Gesundheit (HFG) umfasst die heutigen Berufsschulen im Gesundheitswesen Basel-Stadt (BiG) mit den vier Teilschulen Gesundheits- und Krankenpflege, Medizinisches Labor, Medizinisch-technische Radiologie und Physiotherapie. Die beiden privaten Schulen im Gesundheitswesen (Bethesda und Clara) werden auf der Basis eines Kooperationsvertrags in die HFG integriert.
Der Staatsvertrag regelt die Grundsätze der gegenseitigen Beteiligung an den Kosten für die nichtakademischen Ausbildungen im Gesundheitswesen der Kantone Basel-Landschaft sowie Basel-Stadt. Das Verfahren und die Einzelheiten der Kostenbeteiligung werden in zwei separaten Leistungsvereinbarungen geregelt. Diese Leistungsvereinbarungen werden periodisch durch den jeweiligen Regierungsrat per Beschluss in Kraft gesetzt. Dabei gibt der Staatsvertrag die Grundlagen und den Rahmen vor.
3.2. Finanzielle
Die Finanzierung der Leistungen geschieht auf der Grundlage von gemeinsam fixierten Pro-Kopf-Pauschalen auf der Basis von Vollkosten. Das Verfahren und die Einzelheiten der Kostenbeteiligung werden in zwei separaten Leistungsvereinbarungen geregelt. Die Vollkosten umfassen alle in den Schulbudgets des jeweiligen Kantons anfallenden Kosten und Erträge. Sie setzen sich aus den Personalkosten für Lehrkräfte und Verwaltung, dem Sachaufwand, den Infrastrukturkosten - abzüglich der Einnahmen aus Praktika - zusammen. In den Kosten mit enthalten sind die effektiven Mietkosten (Berufsfachschule Gesundheit in Münchenstein). Bei den Berufsschulen im Gesundheitswesen BiG Basel-Stadt sind die kalkulatorischen Mietkosten mit berücksichtigt. Die beiden Kantone bezahlen also die vollen Kosten für die Ausbildung der Lernenden aus dem eigenen Kanton.
Massgebend für die Übernahme der Kosten ist bei den Ausbildungen der Tertiärstufe der stipendienrechtliche Wohnsitz der Lernenden, bei den Ausbildungen der Sekundarstufe II der Lehrort. Zusätzlich übernimmt jeder Kanton jeweils die Hälfte der übrigen Kosten der Ausbildungsstufe des anderen Kantons, d.h. die Differenz zwischen den Ausgleichszahlungen anderer Kantone oder anderer Länder und den tatsächlichen Kosten pro Lernende/r.
Im Jahre 2005 wird die Gesamtsumme der Aufwendungen des Kantons Basel-Landschaft für Ausbildungen im Gesundheitswesen 17,259 Mio. Franken betragen (4,6 Mio. Franken mehr als bisher). Demgegenüber stehen die gesamten Aufwendungen des Kantons Basel-Stadt von 14,939 Mio. Franken (heute Fr.19,8 Mio.).
Die Differenz, die im neuen System «Vollkosten» gegenüber dem bisherigen System «Schulabkommen» entsteht, wird folgendermassen begründet:
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der Kanton Basel-Landschaft hat mehr Lernende aus dem eigenen Kanton in der Höheren Fachschule Gesundheit als der Kanton Basel-Stadt. Die Differenz der bisherigen Zahlung (GKP: Fr. 12'300.- pro Kopf) zu den Vollkosten (GKP: Fr. 30'000.-pro Kopf) ergibt einen zusätzlichen Betrag in der Höhe von Fr. 17'700.- pro Kopf.
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Die Ausbildungsgänge der Sekundarstufe II im Kanton Basel-Landschaft sind noch nicht voll ausgebaut und fallen finanziell deshalb für den Kanton Basel-Stadt, der etwa die Hälfte der Ausbildungsplätze stellt, noch nicht so ins Gewicht.
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Bisher haben sich sowohl der Kanton Basel-Landschaft als auch der Kanton Basel-Stadt nicht an den übrigen Kosten der jeweiligen Ausbildung beteiligt (an der Differenz zwischen dem Betrag, den Lernende aus anderen Kantonen oder aus dem nahen Ausland einbringen und den tatsächlichen Kosten, die sie verursachen).
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In Zukunft werden sich also beide Kantone die Kosten für die gesamte Ausbildung von Fachpersonal im Gesundheitswesen teilen. Damit ist der Gedanke der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Versorgung der baselstädtischen und basellandschaftlichen Institutionen im Gesundheitswesen mit gut ausgebildetem Personal optimal umgesetzt und bis hin zu einer sachgerechten Aufteilung der Kosten gewährleistet. Wenn beide Kantone im Alleingang alle zur Versorgung notwendigen Ausbildungsgänge selber aufgebaut und der neuen Bildungssystematik angepasst hätten, wären ihnen dabei wesentlich höhere Kosten erwachsen.
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4. Kommissionsberatung
4.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 29. September und 17. Oktober 2005 beraten. An den Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär, und teilweise Niggi Grunz sowie Heinz Mohler vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung für die Erläuterung des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.
4.2. Beratung im Einzelnen
Die BKSD erläuterte, dass mit dieser Vorlage endlich realisiert werde, woran man während 30 Jahren mit mässigem Erfolg geübt habe: Nämlich die Integration der Ausbildungen im Gesundheitsbereich in das System der Berufsbildung. Es gehe heute darum, die Finanzierungen der beiden vom Bund vorgeschriebenen Ausbildungen zu regeln. Im Grundsatz werden die Lehrlinge der beiden Kantone in Baselland ausgebildet, während Basel-Stadt mit der Höheren Fachschule die tertiäre Ausbildung im Gesundheitssektor übernimmt.
Im Gefolge der Fachhochschuldiskussionen entschied man sich für eine Realteilung ohne gemeinsame Trägerschaft. Es wird eine klare Aufgabenteilung ohne Doppelangebote angestrebt, was vor allem auch für Praxisinstitutionen wichtig ist. Die finanziellen Mittel werden für den Aufbau einer neuen Schule für 300-400 Lehrlinge benötigt.
Die Kommission beschloss einstimmig Eintreten auf die Vorlage. Vereinzelt wurde mit Befriedigung geäussert, es handle sich bei diesem Vertragswerk um eine gemeinsame Lösung ohne gemeinsame Trägerschaft, indem jeder Partner seinen Teil an der Eigenverantwortung übernimmt. Man erkennt die Notwendigkeit des Vertrages aufgrund des neuen Berufsbildungsgesetzes, stört sich aber daran, dass bezüglich finanzieller Auswirkungen Basel-Landschaft wieder einmal schlechter wegkommt als Basel-Stadt. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass Baselland erheblich mehr Lehrlinge in der Berufsausbildung und mehr Lernende an der Höheren Fachschule als der Stadtkanton hat.
Als qualitative, willkommene Veränderung wird das neue Ausbildungskonzept begrüsst, indem man neu die Leute direkt aus der Sekundarschulstufe I in eine Gesundheitsberufsausbildung abholen kann, was immerhin 300-400 Lehrstellenangebote ausmacht. Es wird allerdings noch grosser Anstrengungen bedürfen, um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen.
://: Die Kommission beschliesst mit 12:0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zur Vorlage.
4. Antrag
Die EKK beantragt dem Landrat, der Vorlage 2005/213 vom 16. August 2005 zuzustimmen.
Füllinsdorf, 18. November 2005
Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann
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