2005-206 (1)


1. Ausgangslage

Die schwere Erkrankung eines Mitglieds des Verfahrensgerichts in Strafsachen hat einen personellen Engpass an diesem Gericht zur Folge. Ein Ersatzmitglied ist gemäss Gerichtsorganisationsdekret nicht vorgesehen. Damit die Funktionsfähigkeit des Gerichtes gewährleistet bleibt, beantragt das Kantonsgericht die Einsetzung eines ausserordentlichen Richters resp. einer ausserordent-lichen Richterin für den Rest der Amtsperiode (bis 31. März 2006).




2. Beratung in der Kommission


In der Sitzung vom 22. August 2005 liess sich die Justiz- und Polizeikommission vom Präsidenten des Kan-tonsgerichtes, Herrn Peter Meier, über die Situation informieren.


Das Verfahrensgericht in Strafsachen setzt sich aus der Präsidentin und drei weiteren Mitgliedern zusammen. Eines dieser Mitglieder ist schwer erkrankt und wird auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, das Amt auszuüben.


Abgesehen von den Präsidialfällen tagt das Gericht in einer Dreierbesetzung. Das bedeutet, dass kein Mitglied mehr krank werden oder Ferien machen darf. Das Gericht wäre sonst nicht entscheidungsfähig.


Ersatzmitglieder gibt es nicht. Das soll sich allerdings mit der bevorstehenden Revision des Gerichtsorgani-sationsdekretes ändern.




3. Antrag an den Landrat


Da auch die Kommission der Meinung ist, dass die Arbeit des Verfahrensgerichtes sichergestellt sein muss, beantragt sie dem Landrat einstimmig, einen ausser-ordentlichen Richter oder eine ausserordentliche Richterin einzusetzen.


Birsfelden, 25. August 2005


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger



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