2005-205
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Bau eines Mischwasser- und Havariebeckens (MIHABE) auf dem Areal der ARA Basel (Anteilmässige Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft)
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vom:
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19. Juli 2005
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Nr.:
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2005-205
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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1 ÜBERSICHT
1.1 Zusammenfassung
Die Gemeinden Allschwil, Bottmingen, Binningen, Birsfelden, Oberwil und Schönenbuch leiten ihre Abwässer durch die kantonalen Sammelkanäle des Amtes für Industrielle Betriebe und die Kanalisation der Stadt Basel zur Reinigung in die ARA Basel (ProRheno AG). Der Kanton Basel-Landschaft ist Aktionär an der ProRheno AG.
Sowohl diverse Mischwasserentlastungen in den Baselbieter Gemeinden wie auch die Hauptentlastung "Inselstrasse" vor der ARA Basel halten die geforderten Normen nicht ein und belasten die Gewässer zu stark.
Das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt hat die ProRheno AG verpflichtet, zur Verbesserung der Situation an der Mischwasserentlastung "Inselstrasse" ein Mischwasser- und Havariebecken (MIHABE) von 10'000 m3 zu bauen. Dieses Becken stellt im Prinzip den Ersatz der mit dem Bau der ARA Basel erstellten, seit langen aber als Vorklärbecken genutzten Mischwasserbecken dar.
Eine integrale Planung (ARA GEP) zeigt, dass es wirtschaftlich ist, möglichst viel Mischwasser aus den Baselbieter Gemeinden zur Behandlung im geplante Becken abzuleiten. Im weiteren zeigt die Planung, dass zu einem späteren Zeitpunkt in den Gemeinden Oberwil, Bottmingen und Binningen weitere fünf Becken mit einem Gesamtvolumen von rund 3'6'00 m3 realisiert werden müssen. Diese Becken sind nicht Bestandteil der Vorlage.
Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft an dem geplanten Becken beträgt 13.5%. Der Investitionsanteil beträgt somit Fr. 1.55 Mio. an den Gesamtkosten von Fr. 11.45 Mio. 86.5% der Investition werden vom Kanton Basel-Stadt getragen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Kredit von Fr. 1.55 Mio. für den Anteil des Kantons Basel-Landschaft am geplanten Mischwasser- und Havariebecken auf dem Areal der ARA Basel zu genehmigen. Das Vorhaben gilt als partnerschaftliches Geschäft. Die Kreditgenehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt.
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN
In der ARA Basel werden die Abwässer des Kantons Basel-Stadt und der Baselbieter Gemeinden Allschwil, Bottmingen, Binningen, Birsfelden, Oberwil und Schönenbuch gereinigt. Die ARA Basel, die ARA Chemie (Industrielle Kläranlage) und die gemeinsamen Anlagen werden von der ProRheno AG betrieben. Die ProRheno AG wird getragen vom Kanton Basel-Stadt, vom Kanton Basellandschaft und den chemischen Industriebetrieben in Basel.
Der Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend die gemeinsame Durchführung von Gewässerschutzmassnahmen vom 16.7.1974/13.8.1974 regelt die Zusammenarbeit und insbesondere die Kostenbeteiligung an bestehenden und neuen Anlagen.
3 BEDARF
3.1 Mischwasserbehandlung Einzugsgebiet ARA Basel
3.1.1 Stand Teil Basel-Landschaft
Das Einzugsgebiet der ARA Basel wird weitgehend im Mischsystem entwässert. Bei Regen fliessen grosse Mengen an verdünntem Abwasser in die Bäche. Vor allem der erste Spülstoss belastet die Bäche stark und führt auch zu den bekannten "Verzierungen" an der Ufervegetation.
Vor allem im dicht besiedelten Birsigtal (Gemeinden Oberwil, Bottmingen und Binningen) belasten die Mischwässer aus den 56 Mischwasserentlastungen den Birsig zeitweise massiv. Diverse dieser Bauwerke erfüllen die geltenden Normen nicht.
In Birsfelden wird seit der Inbetriebnahme des Ableitungskanals die entlastete Mischwassermenge nicht mehr in die Birs, sondern in den Rhein mit der viel grösseren Wasserführung geleitet.
In Allschwil fliesst der Dreck aus den Mischwasserentlastungen primär durch den eingedolten Allschwilerbach ebenfalls direkt in den Rhein. Die bestehenden Becken im Kanalnetz der Gemeinde dienen in erster Linie als Hochwasserrückhalt und nicht als Mischwasserbecken.
In Schönenbuch hat der Kanton Basel-Landschaft bereits ein Becken für das Auffangen des ersten Schmutzstosses aus der Kanalisation gebaut.
3.1.2 Stand Teil Basel-Stadt
An verschiedenen Übergabestellen fliesst das Abwasser aus den Baselbieter Gemeinden in das Kanalnetz der Stadt Basel. Dank den vorhandenen Speicherkanälen können die geforderten Ansprüche an die Mischwasserentlastungen der Stadt Basel weitgehend erfüllt werden.
Einzig die Mischwasserentlastung "Inselstrasse" vor der ARA Basel entlastet zu häufig und belastet den Rhein weit über dem geforderten Wert.
Mit dem Bau der ARA Basel wurden ursprünglich zwei Mischwasserbecken erstellt. Um die geforderte Reinigungsleistung der ARA einzuhalten, mussten die beiden Becken allerdings zu Vorklärbecken umgenutzt werden.
Diese nun fehlenden Speicher für das Mischwasser führen primär zu der zu hohen Entlastungsmenge der Mischwasserentlastung "Inselstrasse".
Abb. 1 Einzugsgebiet ARA Basel, Teil BL [GIF-Bild]
3.2 Mischwasser- und Havariebecken (MIHABE) vor der ARA Basel
Aufgrund umfangreicher Netzberechnungen hat das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt die ProRheno AG aufgefordert, ein Mischwasser- und Havariebecken von 10'000 m3 zu planen und zu bauen. Mit diesem Volumen kann die übermässige Belastung der Mischwasserentlastung "Inselstrasse" verhindert werden.
Gemäss den bestehenden Verträgen hat sich der Kanton Basel-Landschaft an Investitionen der ARA Basel grundsätzlich mit 17.9% zu beteiligen. Da nicht das gesamte Mischwasser aus dem Kanton Basel-Landschaft im geplanten Becken behandelt werden kann, liegt der Investitionsanteil für dieses Projekt tiefer. Der Investitionsschlüssel hat sich gemäss dem Vertrag nach dem Verursacherprinzip zu richten.
4 ZIELE
4.1 Projektziele
Um den Investitionsanteil des Kantons Basel-Landschaft zu bestimmen, muss erhoben werden, für welche Flächen der Agglomerationsgemeinden das geplante Mischwasser- und Havariebecken vor der ARA Basel genutzt werden kann. Dazu muss eine integrale Planung über das gesamte Einzugsgebiet erfolgen. Die im Einzugsgebiet der ARA Basel nötige Mischwasserbehandlung soll zwischen den beiden Kantonen optimiert werden. Die vorhandenen Kapazitäten im Kanalnetz sollen ausgeschöpft werden. Die Planungsinstrumente sind aufeinander abzustimmen.
4.2 Ziele der Vorlage
Mit der vorliegenden Vorlage soll die heute ungenügende Behandlung des Mischwassers im Einzugsgebiet der ARA Basel und Massnahmen zur Verbesserung aufgezeigt werden.
Im Speziellen soll der entsprechende Investitionsanteil des Kantons Basel-Landschaft zur Realisierung des Mischwasser- und Havariebeckens auf dem Areal der ARA Basel als erste Massnahme beantragt werden.
Zeitgleich wird dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt der Investitionsanteil des Kantons Basel-Stadt beantragt.
Nötige Investitionen für den Bau weiterer Becken in den Baselbieter Gemeinden sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
5 LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN
5.1 Grundlagen
Mit Ausnahme der Gemeinden Allschwil und Schönenbuch haben alle Gemeinden die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) abgeschlossen. Die Planungen zeigen auf, wo in Zukunft das Regenwasser versickert oder getrennt abgeleitet wird.
Für die restlichen Flächen, die weiterhin im Mischsystem entwässert werden, müssen die nötigen Speicher für das Fangen des ersten Spülstosses gebaut werden. Da nur eine gemeindeübergreifende Planung eine gute Ausnützung der bestehenden Kanalsysteme und eine Optimierung der Speicher ermöglicht, hat das AIB im Jahre 2004 mit der Ausarbeitung eines ARA-GEP (GEP über das gesamte Einzugsgebiet) begonnen.
Die Ausarbeitung des ARA GEP erfolgt wegen der engen Vernetzung des Kanalsystems in enger Zusammenarbeit mit den Behörden des Kantons Basel-Stadt.
5.2 Resultate ARA GEP
Die Berechnungen zeigen für die einzelnen Teilgebiete folgende Resultate:
Schönenbuch
Der erste Spülstoss wird im bestehenden Mischwasserbecken gefangen. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.
Allschwil
Die guten Versickerungsmöglichkeiten, verbunden mit der künftigen Verminderung der Mischsystemflächen und die Kapazität der Kanäle in Basel-Stadt lassen zu, den ersten Spülstoss direkt in das geplante Becken auf dem Areal der ARA Basel zu leiten. Es sind keine weiteren Speicher in Allschwil nötig.
Birsfelden
Da das GEP der Gemeinde Birsfelden eine weitgehende Versickerung des Regenwassers vorsieht und zudem das Mischwasser nicht mehr in die Birs sondern in den Rhein geleitet wird, sind für die nächsten Jahre keine Massnahmen für den Bau eines Speichers vorgesehen. In das Netz der Stadt Basel wird kein Mischwasser eingeleitet.
Oberwil, Bottmingen und Binningen
Aus den Teilgebieten in Binningen, die direkt in das Netz der Stadt Basel ableiten, kann der erste Spülstoss direkt in das geplante Becken auf dem Areal der ARA Basel abgeleitet werden.
Im Birsigtal herrschen schlechte Versickerungsmöglichkeiten. Für die Speicherung des Mischwassers aus den verbleibenden Mischsystemflächen müssen in Oberwil zwei Becken (320 m3 und 400 m3) und in Bottmingen zwei Becken (1600 m3 und 330 m3) gebaut werden. Die Kosten für diese vier Becken in Oberwil und Bottmingen betragen grob geschätzt Fr. 7.0 Mio .
In Binningen ist im Bereich des Dorenbachs vor der Kantonsgrenze ein weiteres Becken nötig. Bei Behandlung des gesamten dort anfallenden Mischwassers würde ein Beckenvolumina von rund 2'800 m3 benötigt. Dank der maximalen Ausnutzung der Kapazität der Kanäle in Basel können bis 2 m3/s Mischwasser zum geplanten Becken vor der ARA Basel abgeleitet werden. Das benötigte Volumen des Beckens Dorenbach reduziert sich auf rund 830 m3. Die Kosten dieses Beckens belaufen sich auf rund Fr. 2.0 Mio .
Dank der Ausnutzung der maximalen Abwassermenge ins Netz der Stadt Basel können somit beim Becken Dorenbach rund 2'000 m3 Beckenvolumina, entsprechen ca. Fr. 3.0 Mio. eingespart werden. Dem gegenüber steht der Baselbieter Anteil am geplanten Becken auf dem Areal der ARA Basel von rund Fr. 1.6 Mio.
Die spezifischen Kosten der kleineren Becken liegen wesentlich höher als jene beim grossen Becken auf dem Areal der ARA Basel (Fixkosten für Erschliessung, maschinelle Ausrüstung, Steuerung etc.). Zudem sind die teuren Zu- und Ablaufleitungen mit zu berücksichtigen.
Dank der Mitbenutzung des geplanten grossen und somit spezifisch günstigen Beckens auf dem Areal der ARA Basel kann der Kanton Basel-Landschaft für die Gemeinden Allschwil, Binningen und einen Teil der Gemeinde Bottmingen die Mischwasserbehandlung zu günstigen Konditionen realisieren.
Abb. 2 Konzept Mischwasserbehandlung [GIF-Bild]
5.3 Fazit
Die koordinierte Planung für die zukünftige Mischwasserbehandlung im Einzugsgebiet der ARA Basel zeigt, dass ein Teil des Mischwassers aus dem Baselbieter Einzugsgebiet sinnvoll und günstig im geplanten Becken auf dem Areal der ARA Basel behandelt werden soll. Der Baselbieter Anteil an diesem Becken beträgt gerechnet über die Flächenanteile 13.5% respektive 1'350 m3. Die entsprechenden Kosten belaufen sich auf Fr. 1.6 Mio.
Zusätzlich müssen neben dem bereits gebauten Becken in Schönenbuch noch fünf Becken mit einem Gesamtvolumen von rund 3'500 m3 realisiert werden. Die gesamten Kosten für die Mischwasserbehandlung im Birsigtal (inkl. Anteil am Becken vor der ARA Basel) betragen somit rund Fr. 10.5 Mio.
Ein Vergleich mit den GEP der Gemeinden zeigt, dass dank der koordinierten Planung (ARA GEP) einige kleinere Becken zu günstigeren grösseren Einheiten zusammengefasst werden können. Insgesamt können Becken mit rund 1'100 m3 eingespart werden.
Gemäss revidiertem Gewässerschutzgesetz ist der Bau der nötigen Mischwasserbecken Sache der ARA Betreiber. Um die vorhandenen Mittel möglichst wirksam einzusetzen, wird über alle nötigen Becken im Kanton eine Priorisierung über den Kosten/Nutzeneffekt erstellt. Daraus ergibt sich, welche Becken in erster Priorität erstellt werden sollen. Erst nach Vorliegen dieser Arbeit wird dem Parlament einen Kreditantrag für die Realisierung von Becken erster Priorität unterbreitet. Welche der aufgelisteten Becken im Birsigtal dazu gehören, ist offen.
6 DIE GEWÄHLTE LÖSUNG
6.1 Mischwasserbehandlung Einzugsgebiet ARA Basel
Die zukünftige Mischwasserbehandlung im Einzugsgebiet der ARA Basel soll gemäss ARA GEP erfolgen. Neben dem bestehenden Becken in Schönenbuch und geplanten Becken vor der ARA Basel sind fünf Becken notwendig. In diesen Becken sollen auch Havarien und Fehleinleitungen aufgefangen werden.
In einem ersten Schritt soll nur das geplante Becken auf dem Areal der ARA Basel gebaut werden.
6.2 Mischwasser- und Havariebecken vor der ARA Basel
Gemäss vorliegendem Bauprojekt wird das Mischwasser- und Havariebecken mit einem Volumen von 10'000 m3 auf dem Areal der ARA Basel gebaut. Dank der geschickten Anordnung können bestehende Zu- und Ablaufkanäle mit verwendet werden.
Das Becken wird von der ProRheno AG erstellt und steuerungsmässig in die bestehende ARA integriert. Das Becken wird so ausgerüstet, dass es auch als Havarienbecken für die angeschlossenen Einzugsgebiete genutzt werden kann. Havarien aus dem Leimental sollen in den noch zu bauenden Becken in Oberwil, Bottmingen und Binningen ausgeschleust werden.
Die Nutzung der beanspruchten Fläche für die nächsten 80 Jahre wird durch eine einmalige Entschädigung abgegolten. Der Kanton Basel-Landschaft erwirbt kein Grundeigentum. Die benötigte Fläche von 2'515 m2 bleibt in Eigentum der Einwohnergemeinde Basel. Der Entschädigungswert für das beanspruchte Land geht von einem Ansatz von Fr. 800.-/ aus. Dieser Wert wurde von der Bodenbemessungsstelle des Kantons Basel-Stadt ermittelt. Seitens des Kantons Basel-Landschaft kann dieser Wert anhand Vergleichszahlen mitgetragen werden. Das Areal gilt als belastet. Die anfallenden Zusatzkosten für die Entsorgung des belasteten Aushubmaterials werden durch die Zentralstelle für staatliche Liegenschaftsverkehr (ZLV) des Kantons Basel-Stadt als Landeigentümer getragen.
Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft am Becken beträgt analog dem Anteil an der gesamten angeschlossenen Einzugsgebietsfläche 13.5%. Dieser verursachergerechte Kostenschlüssel liegt somit unter dem für sonstige ARA-Investitionen vertraglich vereinbarten Schlüssel von 17.9%.
6.3 Auswirkungen
Der Bau des Beckens hat folgende Auswirkungen
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Die gesetzlichen Forderungen der Aufsichtsbehörde im Bereich der ARA Basel werden erfüllt. Dank der Mischwasserbehandlung im neuen Becken reduziert sich der Schmutzstoffaustrag in den Rhein.
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Dank der erhöhten Ableitungsmenge in das Netz der Stadt Basel fliesst im Bereich Dorenbach weniger Mischwasser in den Birsig.
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Havarien aus dem Einzugsgebiet können aufgefangen und anschliessend behandelt werden.
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Eine wesentliche Entlastung des Birsig kann erst mit dem Bau der fünf nötigen Becken erreicht werden.
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7 NACHHALTIGKEIT
Die Nachhaltigkeit des Vorhabens kann mit Hilfe des "Nachhaltigkeitskompasses" (Ernst Basler + Partner, März 2004) beurteilt werden. Es werden die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft mit gesamthaft 54 Kriteriengruppen beurteilt. Das vorliegende Projekt bewirkt nur bei wenigen der aufgeführten Kriterien eine Veränderung.
Der Bau des Mischwasser- und Havariebeckens hat Auswirkungen bei folgenden Kriterien:
Umwelt
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Wasserqualität (Reduktion der Belastung, Erhöhung des Sauerstoffanteils in Gewässer)
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Gesellschaft
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Sicherheit (Verbesserung der Havariesicherheit)
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Die Beurteilung des Beckenbaus mit den wenigen Kriterien zeigt, dass das Projekt die nachhaltige Entwicklung fördert.
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8 REALISIERUNG
Der generelle Terminplan sieht das Baugesuchsverfahren und die Ausführungsplanung bis Anfangs 2006 vor. Der Bau der Anlage soll im Sommer 2006 begonnen und im Herbst 2007 mit der Inbetriebnahme abgeschlossen werden.
9 KOSTEN UND FINANZIERUNG
9.1 Investitionskosten
Aufgrund des Kostenvoranschlages des Bauprojektes ergeben sich folgende Investitionskosten:
Investitionskosten
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Becken CHF
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Bauarbeiten inkl. Maschinelle Ausrüstung und Elektro-, Mess- und Regeltechnik
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6'811'755.-
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Honorare und Nebenkosten
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710'000.-
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Regie und Unvorgesehenes
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1'249'620.-
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Netto ohne Abgeltung Land
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8'771'375.-
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MWST (7.6%)
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666'625.-
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Brutto ohne Abgeltung Land
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9'438'000.-
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Einmalige, anteilsmässige Abgeltung für Land
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2'012'000.-
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Total
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11'450'000.-
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Anteil Kanton Basel-Stadt
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86.5 %
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Anteil Kanton Basel-Landschaft
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13.5 %
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Total Anteil Kanton Basel-Landschaft (Preisbasis 01.03.05)
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1'550'000.-
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Abb. 3 Investitionskosten
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9.2 Projektfinanzierung
9.2.1 Beiträge Dritter
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Beiträge des Bundes
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Gewässerschutzmassnahmen dieser Art sind nach den neuen bundesrechtlichen Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes nicht mehr beitragsberechtigt.
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Beiträge der Gemeinden
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Gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben die betroffenen Gemeinden oder Private des Kanton Basel-Landschaft keine Beiträge an die Investitionen für die Mischwasserbecken zu zahlen.
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Als Betriebskosten fallen Reparaturen, Unterhalt und Energiekosten an.
Jahreskosten
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Becken Fr. inkl. MwSt.
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Betriebskosten (Anteil BL)
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10'000.-
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Kapitaldienstkosten (Anteil BL)
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130'000.-
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Total Jahreskosten
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140'000.-
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Abb. 4 Jahreskosten
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Die Kapitalkosten basieren auf einem Kapitalzins von 3 % und einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren (Annuität a = 0.084).
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9.3 Projektfinanzierung und Auswirkungen auf die Gebühren
Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft am Becken vor der ARA Basel wird zu Lasten der Abwasserrechnung des AIB finanziert.
Die Summe der Jahreskosten sämtlicher Abwasserkosten des AIB bleiben trotz den geplanten Investitionen auf ungefähr gleichem Niveau. Die Abwassergebühr bleibt, vorausgesetzt der Trinkwasserverbrauch verändert sich nicht, praktisch auf dem heutigen Niveau.
Abb. 5
Langfristiger Verlauf der Netto-Investitionen, der Kapitaldienstkosten, der Betriebskosten und der Jahreskosten der AIB-Abwasseranlagen (Basis bis 2004: effektive Jahresabschlüsse; ab 2005: Mehrjahresprogramm sämtlicher Abwasseranlagen AIB inkl. dieses Projektes).
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Abb. 6
Entwicklung des Finanzierungssaldos BL seit 1990.
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Abb. 7
Aktuelles Investitionsprogramm der Bau- und Umweltschutzdirektion
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10 MITBERICHT- UND VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN
Die im Juni 2005 beim Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt und bei der ProRheno AG durchgeführte Vernehmlassung zeigten durchwegs ein positives Echo ohne Einwendungen.
11 FINANZREFERENDUM
Der vorgesehene Bau des Beckens hat Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Aus diesem Grund wird ein Verpflichtungskredit beantragt. Dieser übersteigt die referendumspflichtige Limite von CHF 500'000.--. Der Kredit untersteht daher gemäss § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.
12 PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE
Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit dieser Vorlage abzuschreiben wären.
13 ANTRAG
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 19. Juli 2005
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Beilage
Entwurf Landratsbeschluss
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