2005-204


Am 4. Mai 2005 wurde eine formulierte Gesetzesinitiative "Für eine Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau" eingereicht. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 Absätze 1 und 2 / § 28 Absätze 1 und 3 der Kantonsverfassung, das folgende formulierte Begehren:
I. Das Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG) vom 27. November 1997 wird wie folgt geändert:
§ 19 aufgehoben.
II. Diese Änderung tritt 6 Monate nach der Volksabstimmung in Kraft.

Der Rechtsdienst des Regierungsrates hat die Initiative geprüft und festgestellt, dass dieser nichts entgegen steht.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Initiative "Für eine Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau" für rechtsgültig zu erklären.

Liestal, 19. Juli 2005

IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin

Beilagen:
- Verfügung der Landeskanzlei vom 9. Mai 2005 betreffend Vorprüfung der formulierten Gesetzesinitiative (Auszug aus dem Amtsblatt vom 12.05.2005)
- Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrates [PDF]
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