2005-203 (1)
Bericht Nr. 2005-203 an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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13. September 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung des Dekretes zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) bezüglich Anpassung der Präsidialpensen und der Zahl der nebenamtlichen Gerichtsmitglieder
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Eine der Aufgaben der Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes besteht in der regelmässigen Überprüfung des Ressourceneinsatzes und der Anzahl Mitarbeitender resp. der Pensen unter anderem auch der Gerichtspräsidien.
Diese Überprüfung gehört einerseits zur Führungsaufgabe der Geschäftsleitung und wurde andererseits - insbesondere für die Strafgerichtsbarkeit - von der Justiz- und Polizeikommission verlangt (anlässlich der Verlängerung des a.o. Präsidiums im Strafgericht).
Die Überprüfung im Sommer dieses Jahres hat ergeben, dass das Strafgericht weiterhin auf das 4. Präsidium angewiesen ist, weshalb das a.o. Präsidium in ein ordentliches umgewandelt werden soll. Das Verfahrensgericht für Strafsachen soll zukünftig aus 4 Richterinnen und Richtern bestehen, also einem zusätzlichen Mitglied.
Die Präsidialpensen in den Bezirksgerichten Arlesheim und Liestal sollen unverändert bleiben. Eine Aufstockung aber braucht es in Laufen (von 50% auf 70%). Auf der anderen Seite kann das Pensum in Sissach und Gelterkinden reduziert werden (Antrag des Kantonsgerichtes: Reduktion von 100% auf 70%).
Die Grundlage für diese Anträge bildet die systematische Erfassung aller Gerichtsfälle. Erstmals wurden bei den Bezirksgerichten die Fälle genau gleich erhoben. Die Art der Erhebung wurde mit allen Beteiligten abgesprochen. Die Einführung der Informatiklösung Tribuna begünstigt die systematische Erfassung. Das erhobene Datenmaterial ermöglichte es der Geschäftsleitung, die notwendigen Pensen zu berechnen.
2. Anhörungen in der Kommission
Die Mitglieder der Justiz- und Polizeikommission liessen sich in den Sitzungen vom 22. und 29. August und vom 12. September 2005 informieren vom Präsidenten des Kantonsgerichtes, Herrn Peter Meier, sowie vom Geschäftsleitungsmitglied Frau Christine Baltzer und dem leitenden Gerichtsschreiber, Herrn Maurizio Greppi. Dazu wurden die Präsidentin der Konferenz der erstinstanzlichen Gerichte, Frau. Sybille Moll Flückiger (Bezirksgerichtspräsidentin in Arlesheim) und die Bezirksgerichtspräsidentin in Sissach und Gelterkinden, Frau Doris Blattner, angehört.
Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes legte dar, wie die Fälle erhoben worden sind, wie vergleichbar sie sind und was die Statistiken aussagen. Dabei wurde klar, dass das Bezirksgericht Laufen schon seit längerer Zeit unterdotiert ist und dringend mehr Zeitressourcen braucht. Auf der anderen Seite zeigen die Fallzahlen auf, dass Sissach/Gelterkinden auch mit einem reduzierten Präsidialpensum auskommen würde.
Die erstinstanzlichen Gerichte sind allerdings mit dem Ausmass der Reduktion in Sissach und Gelterkinden nicht einverstanden. Sie weisen darauf hin, dass ein Gericht kein Produktionsbetrieb sei, der die Effizienz nach Belieben steigern und höhere Stückzahlen auswerfen kann. Wer ans Zivilgericht gelange, habe das Recht, dass der Fall gründlich behandelt wird und damit die Anliegen ernst genommen werden. Eine gute Fallvorbereitung und die Ansetzung einer genügend langen Verhandlungsfrist können bewirken, dass Urteile nicht weitergezogen werden.
Wichtig sind also nicht die Fallzahlen allein, sondern auch die Kundenorientierung und die Qualität der Arbeit der erstinstanzlichen Gerichte.
3. Beratung in der Kommission
Die Kommission beschäftigte sich an drei Sitzungen mit der Vorlage.
Die Mitglieder setzten sich intensiv mit den Statistiken des Kantonsgerichtes auseinander, aber auch mit den Argumenten für und gegen die verlangten Pensenänderungen.
Es wurde deutlich, dass die Kommissionsmitglieder eine qualitativ hochstehende Rechtssprechung wünschen, die allerdings nicht gratis zu haben ist. Auf der andern Seite soll mit den Ressourcen sorgfältig umgegangen werden. Eine gute Kundenorientierung der Gerichte ist wünschenswert.
Für Ressourcenentscheide sind aber Zahlen und Statistiken eine wichtige Grundlage. Die von der Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes erhobenen Daten bieten eine gute Grundlage für die Entscheidung. Die Interpretation der Daten ist letztlich aber eine politische, vor allem in der Kommission und im Landrat.
Aus dieser politische Wertung heraus kam die Kommission dann zum Schluss, den Anträgen der Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes nicht vollumfänglich zu folgen.
4. Eintreten und Detailberatung
Eintreten auf die Vorlage war nach langer Diskussion unbestritten.
In der Detailberatung wurden in den Absätzen 4 und 5 von §3 die Pensen um je 5% erhöht. Das hat zur Folge, dass das Bezirksgericht Laufen die notwendige Erhöhung um 20% erhält, das Präsidialpensum in Sissach und Gelterkinden aber von 100% nur auf 80% gekürzt wird.
Unbestritten war die Umwandlung des ausserordentlichen Präsidiums in ein ordentliches 4. Präsidium am Strafgericht und die Tatsache, dass das Verfahrensgericht in Strafsachen zukünftig aus 4 Richterinnen und Richtern bestehen soll.
5. Antrag an den Landrat
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Revision des Gerichtsorganisationsdekretes mit der vorgenommenen Änderung zu beschliessen.
Birsfelden, 13. September 2005
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin:
Regula Meschberger
Beilage:
Entwurf Landratsbeschluss, Version nach Kommissionsberatung [PDF]
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