2005-203
Vorlage an den Landrat |
Titel:
|
Änderung des Dekretes zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD; SGS 170.1) vom 22. Februar 2001 bezüglich Anpassung der Präsidialpensen und der Zahl der nebenamtlichen Gerichtsmitglieder
|
|
vom:
|
11. Juli 2005
|
|
Nr.:
|
2005-203
|
|
Bemerkungen:
|
||
Acrobat (PDF):
|
Vorlage
[42 KB]
|
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte
1. Ausgangslage
Bei der Diskussion der Vorlagen 2004-255 (befristete Weiterführung eines a.o. Strafgerichtspräsidiums mit gleichzeitiger Erhöhung des Pensums auf 100% ab 1. Januar 2005 bis 31. März 2006) und 2004-266 (Pensumüberprüfung des Präsidiums Bezirksgericht Waldenburg) wurde von der Justiz- und Polizeikommission eingebracht, dass die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts zu verpflichten sei, die Pensen der Präsidien der Strafgerichtsbarkeit bis Mitte 2005 zu überprüfen und dem Landrat mit den dannzumal allenfalls erforderlichen Anträgen Bericht zu erstatten (vgl. Protokoll der Landratssitzung vom 8. Dezember 2004 ).
Bereits in den Kommissionssitzungen hat der Kantonsgerichtspräsident Peter Meier versichert, dass die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts es klar als ihren permanenten Auftrag ansehe, den Ressourceneinsatz und insbesondere die Anzahl Mitarbeitende bzw. die Pensen aller Präsidien zu überprüfen. Diese Auffassung wurde auch von Kommissionsmitgliedern vertreten (vgl. Protokoll der Justiz- und Polizeikommission vom 22.11.2004). Änderungen bei den Präsidien sind allerdings von Gesetzes wegen durch den Landrat zu beschliessen.
2. Pensenüberprüfung beim Kantonsgericht
Die fünf Abteilungspräsidien sind trotz angestiegener Belastung zur Zeit noch bereit, die anfallenden Arbeiten weiterhin bei gleich bleibenden Pensen zu erledigen, was deutliche Überzeitleistungen bedingt. Wie schon im Amtsbericht 2004 erwähnt, muss aber darauf hingewiesen werden, dass für die Umsetzung der Justizreform und für die Führungsaufgabe der Geschäftsleitung keine zusätzlichen Ressourcen bereitgestellt wurden; diese zusätzlichen Aufgaben werden also bis heute mit denselben Präsidialpensen erfüllt. Auch die steigende Fallbelastung (vor allem in den Bereichen des Ausländer- und des Strafrechts) wurde bis dato ohne Aufstockungen aufgefangen.
3. Pensenüberprüfung beim Strafgericht
3.1. Vorgeschichte
Mit Beschluss Nr. 311 vom 15. Januar 2004 bewilligte der Landrat für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember 2004 ein a.o. Strafgerichtspräsidium mit einem Pensum von 50%, wobei es der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts überlassen wurde, die Einsatzzeit festzulegen. Am 19. Februar 2004 wurde Dr. Irene Laeuchli zur a.o. Präsidentin mit Amtsantritt am 1. April 2004 gewählt.
Aufgrund einer Neubeurteilung im Herbst 2004 sah sich das Kantonsgericht gezwungen, dem Landrat am 12. Oktober 2004 die befristete Weiterführung des a.o. Strafgerichtspräsidiums mit gleichzeitiger Erhöhung des Pensums auf 100% ab 1. Januar 2005 bis 31. März 2006 zu beantragen. Der Landrat stimmte diesem Antrag am 8. Dezember 2004 zu, verpflichtete aber die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts gleichzeitig, "die Pensen der Strafgerichtsbarkeit zu überprüfen und dem Landrat bis Mitte 2005 Bericht zu erstatten und entsprechend Antrag zu stellen".
3.2. Die Entwicklung vom 1. Januar 2004 bis 30. Juni 2005:
Während die erste Vorlage vom 3. November 2003 die anbegehrte Erhöhung der Präsidialpensen um 50% vor allem mit den zu erwartenden grossen BUR-Fällen begründete, zeigte sich im Verlauf des ersten Halbjahres 2004 zusätzlich eine massive Steigerung der Neueingänge an Fällen vor allem auch von der Staatsanwaltschaft: Per Ende 2004 betrugen die Neueingänge total 514 Fälle (zum Vergleich: 2003: 417; 2002: 371; 2001: 304). Die Anzahl der auf das Folgejahr zu übertragenden Fälle erreichte Ende 2004 denn auch mit 201 einen neuen Höchststand (2003:138; 2002:109; 2001: 76) und dies trotz des zusätzlichen a.o. Präsidialpensums von 50%.
Im 1. Semester 2005 ist die Gesamtzahl der Neueingänge zwar gegenüber dem 1. Semester 2004 etwas zurückgegangen, liegt aber immer noch deutlich über den entsprechenden Zahlen im Jahre 2003 (1. Semester 2003: 193 / 1. Semester 2004: 267 / 1. Semester 2005: 230).
Die Zahlen der Staatsanwaltschaft zeigen ein analoges Bild.
Demgegenüber sind die Fall-Zahlen des Besonderen Untersuchungsrichteramtes (BUR) steigend: im ersten Halbjahr 2005 gingen 91 Fälle ein, 2004 waren es im ganzen Jahr 132 Fälle (zum Vergleich: 2003: 96; 2002: 84; nicht aussagekräftig 2001, da in jenem Jahr viele Fälle von den Statthalterämtern übernommen wurden).
3.3. Die künftige Entwicklung
Zur frühzeitigen Erkennung der künftigen Arbeitsbelastung des Strafgerichts dient die aktuelle Belastung der Untersuchungsrichterämter sowie deren Prognose. Dabei zeigt sich folgendes Bild:
- die Anzahl der Strafuntersuchungen (nur Verbrechen und Vergehen, ohne Übertretungen) bei den Statthalterämtern hat 2004 nochmals zugenommen und scheint sich jetzt auf diesem hohen Niveau einzupendeln. Der entsprechende Zugang daraus an das Strafgericht in den nächsten beiden Jahren dürfte also etwa jenem von 2004 und 2005 (bis 30. Juni) entsprechen. Die Zahl der von den Statthalterämtern gemeldeten komplexen Fälle nimmt tendenziell allerdings zu.
- das BUR erwartet, dass es in den nächsten Jahren vermehrt grosse Fälle zur Anklage bringen wird (der gegenwärtige "Arbeitsvorrat" beim BUR wird zur Zeit auf 14-22 Monate pro Mitarbeiter/-in geschätzt). Es ist anzunehmen, dass in den nächsten Jahren mindestens ein Präsidialpensum von 100% für die Bearbeitung dieser BUR-Fälle eingesetzt werden muss.
- Es sind - weder bei den Statthalterämtern noch beim BUR - Anzeichen zu erkennen, welche für eine Reduktion der Arbeitsbelastung in den kommenden Jahren sprechen.
3.4. Schlussfolgerung:
In der Amtsperiode vom 1. April 2006 bis 31. März 2010 ist mit einer unverändert hohen Arbeitsbelastung des Strafgerichts zu rechnen. Diese Prognose darf für die Jahre 2006/2007 als gesichert, für den Rest der Amtsperiode als sehr wahrscheinlich angesehen werden.
Bei dieser Sachlage ist die Beibehaltung der 4. Präsidialstelle mit einem Pensum von 100% unter gleichzeitiger Überführung in ein ordentliches Präsidium unverzichtbar.
3.5. Weitere Änderung
Nach geltendem § 4 Gerichtsorganisationsdekret (GOD) besteht das Strafgericht "aus drei Gerichtskammern mit je einem vollamtlichen Präsidium und insgesamt 20 Richterinnen und Richtern." Das System der festen Zuteilung der nebenamtlichen Gerichtsmitglieder in eine Kammer ist indessen vor einiger Zeit aufgegeben worden, um einerseits eine kohärente Praxis sicherzustellen und andererseits in bestimmten Fällen das spezielle Fachwissen einzelner Mitglieder nutzen zu können.
Diese Änderung hat sich bewährt und soll nun auch im Dekret Eingang finden.
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass mit der Wahl eines 4. ordentlichen Präsidiums auch ein 4. Vizepräsidium zu wählen ist. Die Vizepräsidien beziehen kein Fixum, sodass dadurch keine zusätzlichen Kosten anfallen.
4. Pensenüberprüfung beim Verfahrensgericht in Strafsachen
Das Präsidium des Verfahrensgerichts in Strafsachen wird in einem 80 % Pensum geführt. Die tatsächlich von der Stelleninhaberin geleistete Arbeitszeit entspricht allerdings einem Vollpensum. Präsidiale Tätigkeit wird zudem auch durch das Vizepräsidium in einem Umfang von derzeit mindestens 30 % erbracht. - Ein fachlich qualifiziertes und zeitlich verfügbares Vizepräsidium ist dabei in zweierlei Hinsicht notwendig: Einerseits hat dieses das Präsidium zu entlasten - insbesondere zur Leitung von Kammerfällen - anderseits muss in Haftfällen bei Abwesenheit oder Ausfall des Präsidiums die sofortige Stellvertretung gewährleistet sein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass mit nur einem Vizepräsidium die Stellvertretung bei Haftfällen nicht immer sichergestellt ist.
Das Präsidium des Verfahrensgerichts ist mit 80 % eher unterdotiert. Für diese Einschätzung spricht die effektive Belastung, die allgemeine Entwicklung im Bereich des Strafrechts sowie die konkrete Entwicklung der Fallzahlen - im Jahre 2004 war mit 986 Neueingängen ein Rekord zu verzeichnen. Angesichts des Wunsches der Stelleninhaberin auf Beibehaltung des bisherigen Pensums stellt sich gegenwärtig die Frage einer Erhöhung des Präsidialpensums aber nicht. Als Sofortmassnahme ist hingegen die Wahl eines zweiten Vizepräsidiums in die Wege zu leiten (vgl. Vorlage 2005-192 ), um das Stellvertretungsproblem bei Haftfällen befriedigend zu lösen. Mit diesem Amt ist eine zeitliche Belastung von mindestens 30 % (15% präsidiale, 15% - 20% richterliche Funktion) verbunden.
Für den Fall von Absenzen der nebenamtlichen Richterinnen und Richter wird ein viertes Gerichtsmitglied benötigt. Dies ermöglicht es auch, die Präsidentin von der Teilnahme an Entscheiden des Gesamtgerichts zu entlasten, sodass sie sich vorrangig den zahlreichen und dringenden Einzelrichterfällen widmen kann. Dem Landrat wird deshalb beantragt, das GOD in § 6 so abzuändern, dass das Verfahrensgericht in Strafsachen aus vier Richterinnen und Richtern besteht.
5. Pensenüberprüfung beim Steuer- und Enteignungsgericht
Bei der Abteilung Steuergericht war in den letzten beiden Jahren ein deutlicher Fallanstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2004 lag der Falleingang (205) klar über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre (174). Auch bei der Abteilung Enteignungsgericht hat der Falleingang in den vergangenen drei Jahren zugenommen und lag im vergangenen Jahr im Bereich des langjährigen Durchschnitts. Die beiden Abteilungspräsidien sind aber in der Lage, die Geschäftslast im Rahmen ihrer Pensen zu bewältigen, sodass keine Anpassung vorzunehmen ist.
6. Pensenüberprüfung bei den Bezirksgerichten
Vorweg sei die Bemerkung erlaubt, dass die Pensenüberprüfung in keinem Zusammenhang mit einer allfälligen Reorganisation der Zivilgerichtsbarkeit steht.
Um die Arbeitsbelastung eines Bezirksgerichtspräsidiums zu ermitteln, wurde eine empirische Methode gewählt:
-
|
als Vergleichsmassstab dient die Belastung des Bezirksgerichts Arlesheim, da dieses Gericht ausgelastet, aber nicht überlastet ist
|
-
|
verglichen wird die jeweilige Gesamtzahl der eingegangenen Fälle pro Jahr
|
-
|
aus der Gesamtzahl der eingegangenen Fälle in Arlesheim wird die Belastung eines Präsidiums mit Vollpensum errechnet
|
-
|
der Vergleichszeitraum umfasst die Jahre ab 1994, da seit dem 1.1.1994 in Arlesheim vier Präsidien tätig sind.
|
Dabei zeigt sich folgendes Ergebnis:
Jahr
|
eingegangene Fälle total
|
Fälle pro 100% Präsidium
|
1994
|
4'164
|
1'041
|
1995
|
3'830
|
957
|
1996
|
4'039
|
1'010
|
1997
|
4'164
|
1'041
|
1998
|
4'778
|
1'194
|
1999
|
4'273
|
1'068
|
2000
|
3'806
|
951
|
2001
|
4'040
|
1'010
|
2002
|
4'034
|
1'008
|
2003
|
3'817
|
954
|
2004
|
3'683
|
921
|
Durchschnitt
|
4'057
|
1'014
|
Für die Jahre vor 2004 ist zu beachten, dass beim Bezirksgericht Arlesheim auch Rechtshilfen als Fälle erfasst wurden, die sich in der Grössenordnung auf über 200 Fälle pro Jahr bewegen und somit die obgenannten Zahlen um mindestens 50 Fälle pro Präsidium relativieren. Bei der Erhöhung des Präsidiums am Bezirksgericht Liestal von 100% auf 160% im Jahre 1999 wurde eine Fallbelastung von 1000 Fällen pro Präsidium als angemessen erachtet. Aufgrund des im Jahre 2000 in Kraft getretenen neuen Scheidungsrechts, das zu einer grösseren Belastung der Präsidien führte, und aufgrund der zunehmenden Fallkomplexität - längere und ausführlichere Rechtsschriften - , die sich in einem höheren Aufwand auf Seiten des Gerichts niederschlagen, dürften 900 Fälle pro ganzem Präsidialpensum deshalb heute angemessen sein. Als Vergleichsmassstab darf deshalb angenommen werden, dass ein 100%-Präsidium um die 900 Fälle pro Jahr bearbeiten kann.
Die Präsidialpensen an den Bezirksgerichten betragen aktuell:
Bezirksgericht Arlesheim
|
4.0
|
Bezirksgericht Liestal
|
1.6
|
Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden
|
1.0
|
Bezirksgericht Waldenburg (seit 1.1.05)
|
0.3
|
Bezirksgericht Laufen
|
0.5
|
Zur Berechnung der angemessenen Präsidialpensen wurden die Fallzahlen der Jahre 2003 und 2004 und das erste Halbjahr 2005 berücksichtigt, da die vorher unterschiedliche Zählweise in gewissen Bereichen unter den Bezirksgerichten auf Ende 2002 weitgehend vereinheitlicht wurde. Eine Delegation der Geschäftsleitung hat im Mai 2005 im Hinblick auf die
Überprüfung der Präsidialpensen die Zählweise der einzelnen Bezirksgerichte vor Ort überprüft. Die vorgenommene aktuelle und umfassende Kontrolle der Zählweise anhand der Falleingänge im Jahre 2004 ergab, dass die statistischen Angaben für die Jahre 2003 und 2004 unter den Bezirksgerichten vergleichbar sind. Es konnten nur noch minime, vernachlässigbare Unterschiede in der Zählweise festgestellt werden, die dennoch korrigierend berücksichtigt werden. Zum Vergleich wird in der untenstehenden Tabelle auch der Spitzenwert der Falleingänge der einzelnen Gerichte in den letzten 10 Jahren angegeben. Die Fallzahlen per 30. Juni 2005 zeigen auf, dass die Falleingänge im Trend sinkend sind, was auch in andern Kantonen festgestellt wird.
Bezirksgericht
|
Falleingänge
2003 |
Falleingänge
2004 |
Falleingänge per
30.6.2005 |
Durchschnitt
1
|
Durchschnitt pro
Präsidium 2 |
Präsidialpensum
(berechnet anhand von 900 Fällen) |
Spitzenwert
seit 1995 |
Arlesheim
|
3617
3
|
3683
|
1652
4
|
3581
|
895
|
3.98
|
4578 (98)
|
Laufen
5
|
608
|
632
|
282
6
|
609
|
1218
|
0.68
|
658 (04)
|
Liestal
|
1383
|
1541
7
|
658
8
|
1433
|
896
|
1.59
|
1541 (04)
|
Sissach/ Gelterkinden
|
584
|
630
9
|
286
10
|
600
|
600
|
0.67
|
792 (97)
|
Waldenburg
|
267
|
362
11
|
121
11
|
300
|
629/807
12
|
0.33
|
362 (04)
|
Um die Verlässlichkeit des Zahlenmaterials zu prüfen, wurden die angemessenen Präsidialpensen auch anhand eines Langzeitvergleichs berechnet. Dieser wurde ab dem Jahre 2000 vorgenommen, nachdem die Zuständigkeit der Bezirksgerichte für die Polizeigerichtsfälle weggefallen ist. Der Langzeitvergleich bestätigt die Grössenordnung der anhand des aktuelleren Zahlenmaterials berechneten Präsidialpensen.
Bezirksgericht
|
Falleingänge
2000-30.6.2005 |
Bereinigte
Falleingänge |
Durchschnitt
|
Durchschnitt
pro Präsidium |
Präsidialpensum
13
|
Arlesheim
|
21033
|
20232
14
|
3679
|
920
|
4.09
|
Laufen
|
3301
|
3158
15
|
574
|
1148
|
0.64
|
Liestal
|
7402
|
7395
16
|
1345
|
841
|
1.49
|
Sissach/Gelterkinden
|
3212
|
3199
17
|
582
|
582
|
0.65
|
Waldenburg
|
1544
|
1538
18
|
280
|
560 bzw. 933
20
|
0.31
|
Da die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber unter anderem mit der Wahrnehmung präsidialer Aufgaben betreut werden und so zu einer Entlastung der Präsidien beitragen können, ist anhand der berechneten Pensen zu vergleichen, in welchem Verhältnis die Gerichtsschreiberpensen zu den berechneten Präsidialpensen stehen.
Bezirksgericht
|
Pensum Gerichtsschreiber
|
Präsidialpensen
|
Verhältnis
|
Arlesheim
|
5.6
21
|
4.0
|
1.4
|
Liestal
|
2.5
|
1.6
|
1.56
|
Sissach/Gelterkinden
|
1.0
|
0.7
|
1.43
|
Waldenburg
|
0.5
|
0.3
|
1.67
|
Laufen
|
1.0
|
0.7
|
1.43
|
Dieser Vergleich zeigt auf, dass die einzelnen Bezirksgerichte nach den angepassten Präsidialpensen in etwa gleich mit Gerichtsschreiberpensen dotiert sind.
Ebenfalls mit zu berücksichtigen bleibt der Einsatz der Vizepräsidien beim Vorsitz von Audienzen, welcher zu einer Entlastung der Präsidien führt, hingegen die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber stärker belastet aufgrund der intensiveren Fallvorbereitung und der vermehrten schriftlichen Eröffnungen von Urteilen, weil unter dem Verhandlungsvorsitz von Vizepräsidien die Fälle häufiger in Bedacht genommen werden. Festzuhalten bleibt, dass sich der Einsatz der Vizepräsidien ausschliesslich auf den Vorsitz beschränkt. Diese übernehmen keine Instruktionstätigkeit. Die folgende Tabelle enthält die Anzahl Sitzungen, die von den Vizepräsidien der Gerichte präsidiert wurden:
Bezirksgericht
|
2003
|
2004
|
bis Mai 2005
|
Arlesheim
|
75
|
65
|
27
|
Liestal
|
1
|
2
|
9
|
Sissach/Gelterkinden
|
0
|
3
|
0
|
Waldenburg
|
3
|
7
|
20
22
|
Laufen
|
0
|
0
|
0
|
Unter anderem bei den Bezirksgerichten Sissach/Gelterkinden und Laufen, deren berechnete Pensen von den aktuellen Pensen - beim Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden 1.0 und beim Bezirksgericht Laufen 0.5 - erheblich abweichen, gelangen die Vizepräsidien wenig zum Einsatz. Dem wird bei der Pensenbemessung derart Rechnung getragen, dass die berechneten Pensen auf 0.7 aufgerundet werden. Das Pensum des Bezirksgerichts Sissach/Gelterkinden ist entsprechend der heutigen Aufteilung zu 0.45 dem Gerichtsbezirk Sissach und 0.25 dem Gerichtsbezirk Gelterkinden zuzuteilen. Das berechnete Pensum des Bezirksgerichts Arlesheim, im 5 1/2-Jahresvergleich 4.09, im 2 1/2-Jahresvergleich 3.98, entspricht in etwa dem aktuellen Pensum von 4.0. Ebenso entspricht das berechnete Pensum des Bezirksgerichts Liestal, im 5 1/2-Jahresvergleich von 1.49 und im 2 1/2-Jahresvergleich von 1.59 in etwa dem aktuellen Pensum von 1.6. In Waldenburg ist aufgrund der im Jahre 2004 dort leicht gestiegenen Fallzahlen im 2 1/2-Jahresvergleich eine Erhöhung auf 0.33 Pensen festzustellen. Im 5 1/2-Jahresvergleich sind es 0.31. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Bezirksgericht Waldenburg eine überproportionale Anzahl von Fällen im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrecht zu verzeichnen hat, die das Präsidium wenig (Rechtsöffnungen) bis kaum belasten (Konkurseröffnungen, Anordnung summarisches Verfahren, Konkursschluss). Die kürzlich erfolgte Pensenreduktion auf 0.3 wird deshalb weiterhin als angemessen erachtet. Dies insbesondere auch aufgrund des Umstands, dass das Bezirksgericht Waldenburg in Relation zum Präsidialpensum das grösste Gerichtsschreiberpensum aufweist.
Aufgrund der Ergebnisse der Pensenüberprüfung bei den Bezirksgerichten wird deshalb dem Landrat beantragt, die aktuellen Präsidialpensen bei den Bezirksgerichten Arlesheim, Liestal und Waldenburg zu belassen, beim Bezirksgericht Laufen von 0.5 auf 0.7 zu erhöhen und beim Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden von 1.0 auf 0.7 zu reduzieren, wobei 0.45 dem Gerichtsbezirk Sissach und 0.25 dem Gerichtsbezirk Gelterkinden zuzuteilen sind.
6.1. Stellungnahme der erstinstanzlichen Präsidien
Strafgericht
Es ist mit der beantragten Überführung der 4. Präsidialstelle mit einem Pensum von 100% in ein ordentliches Präsidium einverstanden.
Verfahrensgericht in Strafsachen
Es ist mit der Beibehaltung des 80%-Präsidiums einverstanden. Die Aufnahme eines vierten Gerichtsmitglieds ins GOD entspricht seinem bereits in der Vergangenheit bei der Geschäftsleitung deponierten Anliegen.
Steuer- und Enteignungsgericht
Die Präsidien des Steuer- und Enteignungsgerichts sind trotz des in den letzten Jahren kontinuierlichen Fallanstiegs mit der Beibehaltung der aktuellen Präsidialpensen einverstanden.
Bezirksgericht Arlesheim
Es hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Belastung in den letzten Jahren merklich gestiegen ist und bei der Richtzahl von 900 Fällen pro Jahr die Führungsarbeit und Weiterbildung nicht berücksichtigt worden sei und mit 400% Präsidien an der obersten Grenze angelangt sei.
Bezirksgericht Laufen
Es schliesst sich dem Antrag auf Pensenerhöhung an, da das bis jetzt im GOD definierte Pensum schon längst nicht mehr dem effektiv beanspruchten Pensum entspricht.
Bezirksgericht Liestal
Es bemängelt, dass die Vergleichbarkeit der Zahlen erst seit Einführung der Geschäftskontrolle Tribuna im Jahre 2004 gewährleistet sei. Die Erledigung von 942 Fällen im Jahre 2004 sei nicht als selbstverständliche Grundlage zu nehmen, vielmehr seien damit Überstunden verbunden. Ferner fehle eine inhaltliche Gewichtung der Fälle und die Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur (hohe Ausländerdichte). Grundsätzlich müsste es deshalb eine Erhöhung auf 180% beantragen, worauf jedoch zur Zeit verzichtet werde.
Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden
Es bemängelt ebenfalls, dass die Vergleichbarkeit der Zahlen erst seit Einführung der Geschäftskontrolle Tribuna im Jahre 2004 gewährleistet sei. Die Fallzahl von 900 pro Präsidium als angemessene Belastung treffe nur zu, wenn eine regelmässige Entlastung durch das Vizepräsidium gewährleistet sei, was für Sissach und Gelterkinden nicht zutreffe. Beim Einbezug der Gerichtsschreiberpensen sei festzustellen, dass die Arbeitsaufteilung zwischen Präsidium und Gerichtsschreiber an jedem Gericht wieder anders sei. Ausserdem sei eine Gewichtung der Fälle nicht vorgenommen worden. Die vom Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden vorgenommene Gewichtung der Fälle zeige auf, dass die Normzahl von 900 Fällen pro 100% Präsidium für Sissach und Gelterkinden nicht angemessen sei. Sodann seien verschiedenste weitere Faktoren wie Administrativaufwand, Betreuung Volontäre und Volontärinnen, unvertretene Rechtssuchende, Aufwand für die Entscheidung über die unentgeltliche Prozessführung etc. für die Bemessung der Pensen nicht miteinbezogen worden. Die vorgeschlagene Reduktion auf 70% sei deshalb nicht angemessen, gerechtfertigt wäre eine solche auf 90%. Das Präsidium unterbreitet den Vorschlag, auf der Basis einer Vereinbarung versuchsweise eine Reduktion des Pensums auf 80% für die nächste Amtsperiode vorzunehmen.
Bezirksgericht Waldenburg
Das Bezirksgericht Waldenburg bemängelt einzig die Anzahl der durch die Vizepräsidenten abgehaltenen Sitzungen, die in der jetzigen Fassung nunmehr korrigiert sind.
6.2. Stellungnahme der Geschäftsleitung zu den Anträgen der Präsidien
Soweit die Gerichte mit den Anträgen der Geschäftsleitung einverstanden sind, erübrigt sich eine Stellungnahme. Die Geschäftsleitung beschränkt sich deshalb darauf, zu den Ausführungen des Bezirksgerichts Sissach/Gelterkinden Stellung zu nehmen:
Hierzu ist festzuhalten, dass die Vergleichbarkeit der Zahlen seit dem Jahre 2003 durchaus gegeben ist, nachdem in einem ersten Schritt bereits Ende 2002 mit den Bezirksgerichten eine Absprache über eine weitgehend einheitliche Zählweise getroffen wurde. Die von einer Delegation der Geschäftsleitung vorgenommene Kontrolle anhand der Falleingänge im Jahre 2004 hat denn auch gezeigt, dass sich die Bezirksgerichte weitgehend daran halten. Unterschiede in der Zählweise waren nur minim, die sodann bei den Fallzahlen auch korrigiert wurden.
Beim Einsatz der Vizepräsidien ist festzuhalten, dass diese nicht zu einer wesentlichen Entlastung des Gerichtsbetriebs beitragen, da die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber dadurch stärker belastet werden, und diese in der Folge die Präsidien weniger entlasten können. Zudem ist der geringe Einsatz der Vizepräsidien am Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden - wie auch am Bezirksgericht Laufen - zugunsten dieses Gerichts berücksichtigt worden, indem das berechnete Pensum aufgerundet wurde.
Eine Gewichtung der Fälle lässt sich nicht vornehmen. Ferner hat die Durchsicht eines beträchtlichen Teils der im Jahre 2004 abgeschlossenen Fälle anhand des Aktenmaterials gezeigt, dass bei den Gerichten des Unteren Baselbiets die aufwändigeren Fälle anfallen.
Die weiteren Faktoren, die nach Ansicht des Bezirksgerichts Sissach/Gelterkinden zu berücksichtigen seien, fallen auch bei den anderen Bezirksgerichten an.
Die Geschäftsleitung hält deshalb daran fest, dass aufgrund des fundierten Zahlenmaterials eine Reduktion des Präsidiums am Bezirksgericht Sissach/Gelterkinden auf 70% belegt ist. Eine versuchsweise Reduktion auf 80% für die nächste Amtsperiode wäre gegenüber den übrigen Bezirksgerichtspräsidien eine ungerechtfertigte Vorzugsbehandlung, weshalb sie diesen Vorschlag ablehnt.
7. Finanzielle Auswirkungen
Die durch die Aufstockung des Pensums des Bezirksgerichts Laufen entstehenden Mehrkosten werden durch die Reduktion in Sissach/Gelterkinden mehr als kompensiert. Mit der richtigen Bemessung der Präsidialpensen bei den kleinen Bezirksgerichten entfällt allerdings der Grund für eine unterschiedliche Lohnklasseneinreihung. Diese ist zu korrigieren und führt im Ergebnis zu Kostenneutralität bei den Bezirksgerichtspräsidien.
Das 4. Strafgerichtspräsidium war als ausserordentliches Präsidium bereits in den Jahren 2004 (59%) und 2005 (100%) tätig, so dass im Vergleich zum laufenden Jahr keine Mehrkosten mehr entstehen.
Die Wahl eines weiteren Gerichtsmitglieds beim Verfahrensgericht sowie die Wahl von Vizepräsidien (Strafgericht, Verfahrensgericht, allenfalls Bezirksgericht Liestal) ist kostenneutral, da die nebenamtlichen Richterinnen und Richter nach Aufwand (mit Sitzungsgeld, Entschädigung für Aktenstudium, etc.) entschädigt werden.
Die gesamte Vorlage verursacht somit keine zusätzlichen Kosten.
8. Diskussion und Beschlussfassung des Gesamtgerichts des Kantonsgerichts
Gemäss § 10 Absatz 4 Buchstabe d GOG beschliesst das Gesamtgericht des Kantonsgerichts über Anträge an den Landrat.
Die Geschäftsleitung hat dem Gesamtgericht gestützt auf die dargestellten Überlegungen die Verabschiedung dieser Vorlage an den Landrat beantragt.
Das Gesamtgericht hat dem Antrag an seiner Sitzung vom 11. Juli 2005 einstimmig zugestimmt und die Weiterleitung an den Landrat beschlossen.
9. Antrag
Das Kantonsgericht beantragt dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf betreffend Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden zuzustimmen.
Im Namen des Kantonsgerichts
Der Präsident: Peter Meier
Der Justizverwalter: Martin Leber
Fussnoten:
1 Gerechnet durch 2.5 Jahre
2 Umgerechnet auf eine 100% Stelle
3 Nach Abzug der 200 Rechtshilfen, die im Jahre 2003 noch mitgezählt wurden
4 Nach Abzug einer Erläuterung, die separat erfasst wurde
5 Nach Abzug von durchschnittlich 26 Fällen aufgrund der unterschiedlichen Zählweise
6 Nach Abzug von 26/2 Fällen aufgrund der unterschiedlichen Zählweise
7 Nach Abzug von 5 Fällen (3 leere Fälle und 2 separat angelegte Restitutionen)
8 Nach Abzug von 2 leeren Fällen
9 Nach Abzug von 13 Fällen aufgrund der unterschiedlichen Zählweise
10 Nach Abzug von 3 Rechtshilfen, 1 Ausstandverfahren und 1 Erläuterung
11 Nach Abzug einer bzw. von 2 mitgezählten rogatorischen Befragungen
12 629 Fälle bis 31.12.04 (Pensum Präsidium 50%) bzw. 807 Fälle ab 1.1.05 (Pensum Präsidium 30%)
13 Berechnet anhand von 900 Fällen
14 Für die Jahre 2000 - 2003 wurden jeweilen die jährlichen 200 Rechtshilfen abgezogen
15 Aufgrund der unterschiedlichen Zählweise wurden jährlich 26 Fälle abgezogen
16 Diese Falleingänge wurden gemäss der Tabelle Falleingänge 2003/2004 bereinigt
17 Diese Falleingänge wurden gemäss der Tabelle Falleingänge 2003/2004 bereinigt
18 Diese Falleingänge wurden gemäss der Tabelle Falleingänge 2003/2004 bereinigt
19 Ausgangsbasis 50%-Pensum
20 Ausgangsbasis 30%-Pensum
21 Im Sollstellenplan sind 6.1 enthalten. Tatsächlich sind aber seit gut einem Jahr nur 5.6 Gerichtsschreiberstellen besetzt.
22 Aufgrund der Vakanz des Präsidiums gelangten am Bezirksgericht Waldenburg im ersten Halbjahr 2005 zwei Vizepräsidien ausserordentlicherweise zum Einsatz.
Back to Top