2005-202
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Sammelvorlage betreffend 14 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode März 2004 - April 2005 / Genehmigung
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vom:
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12. Juli 2005
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Nr.:
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2005-205
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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1 Inhalt der Vorlage
Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von vierzehn Abrechnungen über Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Von den abgerechneten Krediten entfallen
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eine auf Tiefbau:
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Verpflichtungskredit der Aktion 'Spray away'; Beseitigung von Sprayereien und Schutzmassnahmen an kantonseigenen Objekten und Einrichtungen
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vier auf Hochbau:
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Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz (KSB)
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Umwidmung und Ersatzbeschaffung für den Polizeiposten Aesch
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Projekt Zusammenführung Amt für Bevölkerungsschutz und Militärverwaltung
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Durchgangszentrum Pratteln (Rückzug der Vorlage)
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eine auf Abfall:
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Verpflichtungskredit zur Umsetzung der Nationalen Abfallkampagne im Kanton Basel-Landschaft
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eine auf Energie:
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Dritter Verpflichtungskredit für die Gewährung von Förderungsbeiträge nach Energiegesetz
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eine auf Abwasser:
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Ausbau Abwasserreinigungsanlage Liedertswil
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eine auf Naturschutz:
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Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 bis 2002
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eine auf den öffentlichen Verkehr:
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Unter- und Oberbausanierung Altmarkt-Hölstein der Waldenburgerbahn AG
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sowie
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drei auf die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion:
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Forstamt
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Verpflichtungskredit betreffend Pflanzensoziologische Waldkatierung des Kantons Basel-Landschaft unter Einbezug des Laufentals in der Zeit von 1996 - 1999
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Verpflichtungskredit betreffend Waldschadenuntersuchung im Kanton Basel-Landschaft in der Zeit vom 1.4.1996 - 31.3.2000
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Gesundheitsförderung
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Verpflichtungskredit zugunsten der 'Gesundheitsförderung im Frühbereich II' für die Jahre 1999 - 2003
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eine auf die Finanz- und Kirchendirektion:
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Verpflichtungskredit für die Durchführung einer Hauptstudie Besoldung
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2 Prüfung und Verantwortlichkeit
Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr flächendeckend von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber nach wie vor bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Dienststelle verantwortlich. Diese legen die Abrechnungen als Direktionsentscheid vor und stellen diesen der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion zur weiteren Verarbeitung in der Sammelvorlage zu. Die Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion werden vor dem Direktionsentscheid zusätzlich durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen geprüft.
3 Kostenübersicht
Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten - soweit verfügbar - Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit sowie Datum der Fertigstellung. Ebenso wurde auf Wunsch der Finanzkommission das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Real-kredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich gerade unterhält. Aus diesem Grund sei im Textteil doch noch darauf hingewiesen:
- Summe der Nominalkredite:
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35.22 Mio. Franken
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- Summe der Realkredite (nominal + Teuerung)
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35.33 Mio. Franken
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- Summe der abgerechneten Gesamtkosten
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26.97 Mio. Franken
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Es wird in tabellarischer Übersicht deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Abrechnung Nr. 6 betreffend Umsetzung der Nationalen Abfallkampagne und Abrechnung Nr. 13 betreffend Gesundheitsförderung im Frühbereich mit je einer Kredithöhe von 0.4 Mio. Franken belegen eine Abrechnungssumme von je rund 1,1 %.
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4 Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen
Trotz Aufforderung an alle Direktionen und Dienststellen und trotz Umfragen bei allen Direktionscontrollern werden nach wie vor Kredite gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet abgerechnet. Alle Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die Frist einzuhalten. Gegenüber früheren Abrechnungen wurden keine ganz groben Verspätungen mehr gefunden. Allerdings sind 4 Abrechnungen betreffend Abschlusszeitpunkt und zweijährige Frist zu kommentieren.
Abrechnung Nr. 2: Konto 2320.503.30-221; Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen Kantonsspital Bruderholz (KSB):
Die letzte Zahlung wurde im Januar 2003 entrichtet. Es war vorgesehen, gewisse grössere Arbeiten am Hauptverteiler zu tätigen. Mit dem technischen Dienst vom KSB wurde, nach 1-jähriger Inbetriebnahme der Telefonvermittlungsanlage, vereinbart, den Hauptverteiler nicht zu ersetzen. Aus diesem Grund ist die Schlussrechnung erst im Jahr 2004 erstellt worden. Die Schlussabrechnung wurde am 16. Juli 2004 von der Bau- und Umweltschutzdirektion genehmigt und wurde nicht in der Sammelvorlage vom 26. Oktober 2004 aufgenommen. Sie ist nun Bestandteil der unmittelbar darauffolgenden Sammelvorlage von Schlussabrechnungen im Jahre 2005.
Abrechnung Nr. 3: Konto 2320.503.30-240; Polizeiposten Aesch:
Die letzte Zahlung wurde im Januar 2004 entrichtet. Die Schlussabrechnung wurde im Januar 2005 von der Bau- und Umweltschutzdirektion genehmigt und konnte somit nicht in der letzten Sammelvorlage vom 26. Oktober 2004 aufgenommen werden.
Abrechnung Nr. 10: Konto 2357.764.00-73; Unter- und Oberbausanierung Altmarkt - Hölstein der Waldenburgerbahn AG
Die Hauptarbeiten der Sanierung wurden im Jahre 2000 ausgeführt. Im Jahre 2001 erfolgten noch Fertigstellungs- und Garantiearbeiten. Das Bundesamt für Verkehr hat die Schlussabrechnung am 7. März 2002 genehmigt. Der BUD-Entscheid liegt mit Datum 4. März 2005 vor.
Der Hauptgrund für die Verzögerung zwischen 2002 und 2005 liegt in der personellen Situation:
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Ende September/Oktober 2000 hat der bisherige Stelleninhaber das Amt für Raumplanung bzw. die Abteilung ÖV verlassen. Der Stellenantritt des Nachfolgers erfolgte erst im April 2001.
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Es mussten sehr viele aufgelaufene Arbeiten erledigt werden: Unter anderem die definitive Abrechnung von Gemeindebeiträgen der Jahre 1998 - 2000 sowie in den Jahren 2002 und 2003 die neuen Regeln für die Erstellung der Abgeltungsrechnung. Es wurden viele Modellrechnungen betreffend der Abgeltungsrechnung 2001 erstellt. Stets waren auch wieder Gespräche mit Mitgliedern der Paritätischen Kommission BVB/BLT nötig. Es folgte die definitive Erstellung der Abgeltungsrechnungen 2001 und 2002 sowie die darauf basieren Landratsvorlagen "Kosten grenzüberschreitende ÖV-Linien BS-BL". Dies hatte Vorrang.
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Abrechnungen Nr. 11: Konto 2225.310.31-1 betreffend Ergänzung der pflanzensoziologischen Waldkartierung des Kantons Basel-Landschaft unter Einbezug des Laufentals in der Zeit von 1996 bis 1999 sowie Nr. 2 Konten 2202.365.50-400 und 2221.365.50-300 betreffend Waldschadenuntersuchung in Kanton Basel-Landschaft in der Zeit von 1996 - 2000, beide aus dem Forstamt
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Der mittlerweile pensionierte Vorgänger der aktuellen Stelleninhaberin, welche nun die Abrechnungen betreut, hat einiges an Arbeitsvorrat hinterlassen. Das entsprechende Wissen musste erst neu aufgebaut werden.
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5 Bemerkungen zu den Kostenabweichungen
5.1 Mehrkosten
In dieser Sammelvorlage schliessen nur zwei Abrechnungen mit Mehrkosten ab. Es handelt sich um die Abrechnung Nr. 12 (Verpflichtungskredit betreffend Waldschadenuntersuchung im Kanton BL in der Zeit vom 1.4.1996 - 31.3.2000) des Forstamtes und Abrechnung Nr. 13 (Verpflichtungskredit zugunsten der 'Gesundheitsförderung im Frühbereich II für die Jahre 1999 - 2003) der Gesundheitsförderung; beides Vorlagen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion. Die Begründung der geringen Mehrkosten findet sich in den detaillierten Bauabrechnungen.
5.2 Minderkosten
Die restlichen 12 abgerechneten Kredite schliessen alle mit Minderkosten ab, welche in den beiliegenden Detailabrechnungen begründet sind. Abrechnung Nr. 5 (Durchgangszentrum Pratteln) kam nie zur Realisierung, da das Projekt zurückgezogen wurde. Die absolut stärksten Unterschreitungen bei den aktuell abgerechneten Krediten sind die Abrechnungen:
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Verpflichtungskredit der Aktion 'Spray away'; Beseitigung von Sprayereien und Schutzmassnahmen an kantonseigenen Objekten und Einrichtungen (Abrechnung Nr. 1)
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Fr.
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2'058'433.--
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(-44,37 %)
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Projekt Zusammenführung Amt für Bevölkerungsschutz und Militärverwaltung (Abrechnung Nr. 4)
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Fr.
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637'427.--
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(-28,59 %)
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Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen des Kantonsspitals Bruderholz (KSB) (Abrechnung Nr. 2)
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Fr.
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570'403.--
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(-11,39 %)
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Unter- und Oberbausanierung Altmarkt - Hölstein der Waldenburgerbahn AG (Abrechnung Nr. 10)
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Fr.
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125'272.--
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(-2,75 %)
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Verpflichtungskredit zur Umsetzung der Nationalen Abfallkampagne im Kanton Basel-Landschaft (Abrechnung Nr. 6)
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Fr.
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109'311.--
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(-27,33 %)
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Verpflichtungskredit für die Durchführung einer Hauptstudie Besoldung (Abrechnung Nr. 14)
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Fr.
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70'723.--
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(-7,77 %)
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Verpflichtungskredit betreffend Pflanzensoziologische Waldkartierung des Kantons BL unter Einbezug des Laufentals in der Zeit von 1996 - 1999 (Abrechnung 11)
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Fr.
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65'120.--
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(-11,7 %)
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Ausbau Abwasserreinigungsanlage Liedertswil (Abrechnung Nr. 8)
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Fr.
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56'430.--
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(-4,93 %)
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Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 bis 2002 (Abrechnung Nr. 9)
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Fr.
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14'644.--
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(-0.27 %)
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6 Beiträge Dritter
Die Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:
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Herkunft und Höhe der Beiträge;
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eingegangene Zahlungen Dritter;
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noch ausstehende Beiträge Dritter.
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7. Antrag
Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Liestal, den 12. Juli 2005
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
- Landratsbeschlusses (Entwurf)
- 14 Abrechnungen über Verpflichtungskredite (Kann angefordert werden bei der Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 03)
- Kostenübersicht zu Bauabrechnungen (Kann angefordert werden bei der Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 03)
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