2005-202


1 Inhalt der Vorlage

Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von vierzehn Abrechnungen über Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Von den abgerechneten Krediten entfallen
2 Prüfung und Verantwortlichkeit

Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr flächendeckend von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11.6.1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber nach wie vor bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Dienststelle verantwortlich. Diese legen die Abrechnungen als Direktionsentscheid vor und stellen diesen der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion zur weiteren Verarbeitung in der Sammelvorlage zu. Die Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion werden vor dem Direktionsentscheid zusätzlich durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen geprüft.
3 Kostenübersicht

Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist rasch erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten - soweit verfügbar - Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit sowie Datum der Fertigstellung. Ebenso wurde auf Wunsch der Finanzkommission das Kumulieren der abgerechneten Objekte nach Nominalkredit, Real-kredit und Gesamtkosten weggelassen. Es sind ausschliesslich die Abrechnungen der einzelnen Objekte von Bedeutung. Die kumulierten Zahlen beinhalten an sich keine relevante Aussage ausser dem Eindruck, über welches Volumen man sich gerade unterhält. Aus diesem Grund sei im Textteil doch noch darauf hingewiesen:
4 Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen

Trotz Aufforderung an alle Direktionen und Dienststellen und trotz Umfragen bei allen Direktionscontrollern werden nach wie vor Kredite gegenüber der Vorgabe von zwei Jahren verspätet abgerechnet. Alle Dienststellen sind angewiesen, ausstehende Objekte aufzuarbeiten und künftig die Frist einzuhalten. Gegenüber früheren Abrechnungen wurden keine ganz groben Verspätungen mehr gefunden. Allerdings sind 4 Abrechnungen betreffend Abschlusszeitpunkt und zweijährige Frist zu kommentieren.

Abrechnung Nr. 2: Konto 2320.503.30-221; Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen Kantonsspital Bruderholz (KSB):
Die letzte Zahlung wurde im Januar 2003 entrichtet. Es war vorgesehen, gewisse grössere Arbeiten am Hauptverteiler zu tätigen. Mit dem technischen Dienst vom KSB wurde, nach 1-jähriger Inbetriebnahme der Telefonvermittlungsanlage, vereinbart, den Hauptverteiler nicht zu ersetzen. Aus diesem Grund ist die Schlussrechnung erst im Jahr 2004 erstellt worden. Die Schlussabrechnung wurde am 16. Juli 2004 von der Bau- und Umweltschutzdirektion genehmigt und wurde nicht in der Sammelvorlage vom 26. Oktober 2004 aufgenommen. Sie ist nun Bestandteil der unmittelbar darauffolgenden Sammelvorlage von Schlussabrechnungen im Jahre 2005.

Abrechnung Nr. 3: Konto 2320.503.30-240; Polizeiposten Aesch:
Die letzte Zahlung wurde im Januar 2004 entrichtet. Die Schlussabrechnung wurde im Januar 2005 von der Bau- und Umweltschutzdirektion genehmigt und konnte somit nicht in der letzten Sammelvorlage vom 26. Oktober 2004 aufgenommen werden.

Abrechnung Nr. 10: Konto 2357.764.00-73; Unter- und Oberbausanierung Altmarkt - Hölstein der Waldenburgerbahn AG
Die Hauptarbeiten der Sanierung wurden im Jahre 2000 ausgeführt. Im Jahre 2001 erfolgten noch Fertigstellungs- und Garantiearbeiten. Das Bundesamt für Verkehr hat die Schlussabrechnung am 7. März 2002 genehmigt. Der BUD-Entscheid liegt mit Datum 4. März 2005 vor.
Der Hauptgrund für die Verzögerung zwischen 2002 und 2005 liegt in der personellen Situation:
5 Bemerkungen zu den Kostenabweichungen

5.1 Mehrkosten

In dieser Sammelvorlage schliessen nur zwei Abrechnungen mit Mehrkosten ab. Es handelt sich um die Abrechnung Nr. 12 (Verpflichtungskredit betreffend Waldschadenuntersuchung im Kanton BL in der Zeit vom 1.4.1996 - 31.3.2000) des Forstamtes und Abrechnung Nr. 13 (Verpflichtungskredit zugunsten der 'Gesundheitsförderung im Frühbereich II für die Jahre 1999 - 2003) der Gesundheitsförderung; beides Vorlagen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion. Die Begründung der geringen Mehrkosten findet sich in den detaillierten Bauabrechnungen.

5.2 Minderkosten

Die restlichen 12 abgerechneten Kredite schliessen alle mit Minderkosten ab, welche in den beiliegenden Detailabrechnungen begründet sind. Abrechnung Nr. 5 (Durchgangszentrum Pratteln) kam nie zur Realisierung, da das Projekt zurückgezogen wurde. Die absolut stärksten Unterschreitungen bei den aktuell abgerechneten Krediten sind die Abrechnungen:
6 Beiträge Dritter

Die Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:
7. Antrag

Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Liestal, den 12. Juli 2005

Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin


Beilagen:
- Landratsbeschlusses (Entwurf)
- 14 Abrechnungen über Verpflichtungskredite (Kann angefordert werden bei der Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 03)
- Kostenübersicht zu Bauabrechnungen (Kann angefordert werden bei der Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 03)
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