2005-200


Das Vermessungsamt des Kantons Jura hat die vorliegende Kantonsgrenzregulierung eingeleitet und das Vermessungs- und Meliorationsamt Basel-Landschaft im Vorfeld zum Mitbericht eingeladen. Dieses hat die Anfrage positiv beantwortet.

Im Zusammenhang mit geplanten baulichen Erweiterungen eines landwirtschaftlichen Betriebes im Bereich der Kantonsgrenze wird die Kantons- bzw. Gemeindegrenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft (Gemeinde Roggenburg) und Jura (Gemeinde Ederswiler) den neuen Verhältnissen angepasst. Durch diese Regulierung wird erreicht, dass durch den neuen Kantonsgrenzverlauf die Grenzabstandsvorschriften eingehalten und die landwirtschaftlichen Bauten erstellt werden können.


Die Regulierung erfolgt flächengleich. Die Kantone Basel-Landschaft und Jura (Roggenburg / Ederswiler) treten gegenseitig je 2077 m 2 ab.


Die vom Vermessungs- und Meliorationsamt Basel-Landschaft im Einvernehmen mit dem Vermessungsamt des Kantons Jura vorgelegten Projektpläne im Massstab 1:1000 vom 14. Februar 2005 haben beschlossen:


Da der Landrat gemäss §39 Absatz 3 der Kantonsverfassung, Kantonsgrenzbereinigungen zu genehmigen hat, beantragen wir Ihnen, den Landratsbeschluss gemäss beigelegtem Antrag zu fassen.


Liestal, 5. Juli 2005


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin


Beilagen:
Antrag Landratsbeschluss
Regierungsratsbeschluss Nr. 1114 vom 5. Juli 2005 [PDF]



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