2005-198 (1)


1. Ausgangslage

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Integration des Instituts für Spezielle Psychologie und Pädagogik (ISP) der Universität Basel und der Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten der Berufs- und Frauenfachschule Basel für Lehrkräfte der Sekundarstufe I in die HPSA-BB zu genehmigen. Das Ausbildungsangebot des ISP umfasst im Wesentlichen die Ausbildungen in Schulischer Heilpädagogik und in Logopädie. Bereits in der Vorlage 2001/309 vom 18. Dezember 2001 zur HPSA-BB wurde die Integration angekündigt. Die Gesamtkosten für das ISP bleiben durch den Transfer von der Universität an die HPSA-BB unverändert. Mit dem Globalbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Universität Basel trägt der Kanton bereits auch einen Teil des ISP mit. Die neue Kostenaufteilung gemäss dem im HPSA-BB-Vertrag (§ 40 Absatz 2) festgelegten Kostenschlüssel bedeutet für den Kanton Basel-Landschaft jedoch eine jährliche Mehrbelastung von Fr. 230'406.-. Die Integration der fachlichen Ausbildung in Hauswirtschaft und Technischem Gestalten für Lehrkräfte der Sekundarstufe I in die HPSA-BB entspricht der gesamtschweizerischen Entwicklung im Bereich der Lehrkräfteausbildung und erfolgt für Basel-Landschaft kostenneutral.




2. Zielsetzung der Vorlage


Mit der Integration des ISP in die HPSA-BB sollen alle pädagogischen Ausbildungen im Tertiärbereich an einer Institution zusammengeführt werden. Das ISP soll nach der Gründung der FHNW während der ersten Leistungsauftragsperiode (2006-2008) als separater Leistungsauftrag der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt geführt werden. Ab 2009 ist die vollständige Integration in die FHNW vorgesehen.




3. Kommissionsberatung


3.1. Organisation der Beratung


Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 15. und 29. September 2005 beraten. An den Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD, und Karin Hiltwein, Leiterin Stabsstelle Hochschulen, für die Erläuterung des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.




3.2. Beratung im Einzelnen


Die Leiterin der Stabsstelle Hochschulen erläutert die Ausgangslage und die Beweggründe für die Vorlage. Inhaltlich mache die Integration in die Fachhochschule Sinn. Die verzögerte Realisierung der bereits im Jahr 2001 geäusserten Absichten ergab sich aus der damaligen Verzögerung bei der Gründung der HPSA-BB und nun erneut durch die Überlagerung mit dem FHNW-Prozess. Geplant ist nun ein gestaffeltes Vorgehen. Das ISP soll für die erste Leistungs-auftragsperiode mittels bikantonalem Leistungsauftrag BS/BL über die HPSA-BB an die Fachhochschule Nordwestschweiz angegliedert werden. Die Kantone Aargau und Solothurn sind mit diesem Vorgehen einverstanden und haben ihre Absicht erklärt, das ISP für die nächste Leistungsauftragsperiode der FHNW (ab 2009) voll einzugliedern und dannzumal auch finanziell mitzutragen.


Gleichzeitig in die Vorlage eingepackt ist die Integration der Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten in die HPSA-BB, welche heute an der Berufs- und Frauenfachschule Basel (BFS) angeboten werden. Diese Integration hat keine finanziellen Auswirkungen für Baselland, da die Kosten bereits im Budget der FHNW eingestellt sind. Auch diese Integration macht inhaltlich Sinn, da die HPSA-BB die einzige pädagogische Hochschule ist, welche die genannten Fachausbildungen noch nicht auf tertiärem Niveau anbietet. In allen anderen pädagogischen Fachhochschulen sind die Studiengänge bereits integriert. Bei der Hauswirtschaft und dem Technischen Gestalten geht es um insgesamt 70 Studierende, welche nun neu an der HPSA-BB ausgebildet werden sollen.


Für die Kommission stehen die Fragen zur Diskussion, warum die Eingliederung in die FHNW nicht direkt per 1.1. 2006 oder 1. 1. 2009 erfolgt und warum der "Umweg" per Schuljahr 2005/06 über die HPSA-BB gemäss der jetzigen Vorlage gewählt wird. Auch die Aussage seitens der BKSD, der Staatsvertrag FHNW sei zu weit fortgeschritten gewesen, als dass eine Integration per 1.1.2006 möglich sei, wird angezweifelt. Die gewählte Zwischenlösung ist mehrheitlich schwer verständlich. Es wird erkannt, dass mit der Herauslösung des ISP aus der Universität zusätzliche Raumkosten von Fr. 200'000.- entstehen. Im Weiteren wird das Fehlen der eigentlichen Bruttokosten in der Vorlage bemängelt. Daneben sei nicht einzusehen, warum die beiden Basel bisher alle ISP-Studierenden anderer Kantone über die Uni allein finanziert haben, was zur Folge hat, dass Basel-Landschaft zwar nur 38% der Studierenden stelle, aber 51% der Kosten trage. Die BKSD bestätigt dies und erwähnt, dass es zur Zeit keine IUV-Beiträge aus anderen Kantonen gibt. Gerade das sei aber ein weiteres Argument für die Herauslösung des ISP aus der Universität. Denn somit könnten die Beiträge eingefordert werden.


Es wird bestätigt, dass die Integration des ISP in die HPSA-BB auf das Schuljahr 2005/06 geplant ist und man ein wenig spät dran sei. Für die Studierenden spiele es aber keine Rolle, unter welchem Dach ihre Ausbildung stattfinde. Auf die entsprechende Frage wird bestätigt, es sei in der Tat der letzte Schritt einer Integration in die HPSA-BB. Nachdem in der Kommission ein allgemeines Unbehagen über den Informationsgehalt der Vorlage vorhanden ist, erklärt sich die BKSD bereit, zuhanden der zweiten Sitzung zusätzliche, im Folgenden ausgeführte Informationen zu liefern:


Das Institut für Spezielle Pädagogik (ISP) wird ab dem Jahr 2006 eine Organisationseinheit der FHNW sein. Im Organigramm der FHNW ist das ISP auch bereits als ein Institut innerhalb des Fachbereichs Pädagogik vorgesehen. Für die gestaffelte Überführung des ISP über die HPSA-BB entschied man sich einerseits aus zeitlichen Gründen. Anderseits erachtet man eine Abwicklung der Überführung über die Organe der HPSA-BB als einfacher. Jedenfalls sieht die Vorlage vor, dass die finanzielle Mehrbelastung für Baselland erst ab 2006 zum Tragen kommt. Die Staffelung ist lediglich für die Studierenden relevant, welche nun ab Herbstsemester wüssten, wo sie eigentlich immatrikuliert sind. Die Bruttokosten und der Leistungsauftrag werden neu in einer Beilage dargestellt.


Die Mehrbelastung von Fr. 230'000.- für den Kanton Basel-Landschaft entstehen einerseits dadurch, dass der Studierendenschlüssel von damals 40 % (Abstützung auf Rechnung Uni im Jahr 2004) sich auf neu 51 % erhöht und neu die Mietkosten berücksichtigt werden. Auch bei einem Verbleib des ISP an der Uni würden die Kosten - durch den neuen Univertrag wie auch den neuen Kostenschlüssel, welcher für die Uni Anwendung findet - anfallen. Der grosse Vorteil einer jetzigen Integration des ISP in die FHNW liegt darin, dass neu ab dem Jahr 2006 0.4 Millionen Franken Einnahmen aus der Fachhochschul-vereinbarung generiert werden können.


Diese Einnahmen sollen ab dem Jahr 2007 insgesamt eine Höhe von 1.1 Mio. Franken erreichen, und zwar aus folgendem Grund: Die Kantone Aargau und Solothurn haben zusammen insgesamt ca. 100 Logopädie- und Heilpädagogik-Studierende, welche heute Studiengänge in Zürich und Bern (Abkommen mit diesen Kantonen) besuchen. Man geht davon aus, dass ca. ein Drittel - speziell aus dem Fricktal und angrenzende Regionen Solothurn - neu an die FHNW kommen wird, also ca. 30 Studierende. Damit würden Aargau und Solothurn, so lange sie das ISP nicht voll mittragen, Fachhochschul-beiträge bezahlen. Dies würde zusammen mit den Beiträgen für die bereits jetzt vorhandenen ausserkan-tonalen Studierenden zu insgesamt 1.1 Mio. zusätzlichen Einnahmen führen. Allerdings müssen in Zukunft auch die wegfallenden IV-Beiträge in der Grössenordnung von 776'000.- Franken kompensiert werden. Zur Zeit ist noch unklar, ob der Bund einen Teil dieser Beiträge übernehmen wird. Unter dem Strich ist aber eine Angliederung der Studiengänge an die Fachhochschule jedenfalls vorteilhaft, da damit die Fachhochschulbeiträge eingefordert werden können.


Die inhaltlichen Vorteile der Integration in die FHNW liegen vor allem darin, dass die Nähe zu den Lehrerinnen- und Lehrerausbildungen gegeben ist. Auch wäre es für das ISP selber, welches heute nirgends mehr richtig dazu gehört, wichtig, von Anfang an beim Aufbau des neuen Fachbereichs Pädagogik FHNW einbezogen zu werden. Regierungsrat Urs Wüthrich ist der Meinung, es gebe gute Gründe, das ISP in die HPSA-BB zu überführen, so lange diese noch existiert (voraussichtlich bis 31.12.2005). Formell findet die Überführung 2005 statt, die Wirkung tritt aber erst 2006 ein. Um aber vorhandene finanzielle Bedenken zu entkräften, schlägt er vor, Ziffer 2 im Landratsbeschluss mit folgendem Zusatz zu ergänzen: "Den Trägerkantonen dürfen aus der Überführung im Jahr 2005 keine zusätzlichen Kosten entstehen".


Mehrheitlich gibt sich die Kommission mit den Zusatz-informationen zufrieden. Sie stellt fest, dass beim Eintreffen der geschilderten finanziellen Gegebenheiten und Annahmen bei der jetzigen Eingliederung des ISP in die HPSA-BB unter dem Strich gegenüber den bisherigenTotalkosten ein Plussaldo von ca. Fr. 300'000.- resultiere. Wie dieser Betrag zwischen BL und BS aufgeteilt werde, ist aber noch zu verhandeln, wenn bekannt ist, wie der Bund allenfalls einen Teil der wegfallenden IV-Beiträge durch andere Beiträge an die Fachhochschulen kompensiert.


Seitens der SVP wird auf Nichteintreten bzw. Rückweisung des Geschäfts plädiert mit dem Auftrag, die Integration im Jahr 2008 zu überprüfen, wenn der neue Leistungsauftrag für die FHNW vorliegt.




4. Antrag


Die EKK beantragt dem Landrat mit 10 : 1 Stimmen bei einer Enthaltung, der Vorlage 2005/198 vom 5. Juli 2005 unter Berücksichtigung der Ergänzung von Ziffer 2 der Vorlage zuzustimmen.


Füllinsdorf, 17. Oktober 2005


Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann


Beilage: Abgeänderter Landratsbeschluss [PDF]



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