2005-198



Zusammenfassung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Integration des ISP (Institut für Spezielle Psychologie und Pädagogik) der Universität Basel und der Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten der Berufs- und Frauenfachschule Basel für Lehrkräfte der Sekundarstufe I in die HPSA-BB zu genehmigen.


Das Ausbildungsangebot des ISP umfasst im Wesentlichen die Ausbildungen in Schulischer Heilpädagogik und in Logopädie. Bereits in der Vorlage 2001/309 vom 18. Dezember 2001 zur HPSA-BB wurde die Integration angekündigt. Mit der Integration des ISP in die HPSA-BB sollen alle pädagogischen Ausbildungen im Tertiärbereich an einer Institution zusammengeführt werden. Das ISP soll nach der Gründung der FHNW während der ersten Leistungsauftragsperiode (2006-2008) als separater Leistungsauftrag der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt geführt werden. Anschliessend ist die vollständige Integration in die FHNW vorgesehen. Die Gesamtkosten für das ISP bleiben durch den Transfer von der Universität an die HPSA-BB unverändert. Mit dem Globalbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Universität Basel trägt der Kanton bereits auch einen Teil des ISP mit. Die neue Kostenaufteilung gemäss dem im HPSA-Vertrag (§ 40 Abs.2) festgelegten Kostenschlüssel bedeutet für den Kanton Basel-Landschaft jedoch eine jährliche Mehrbelastung von Fr. 230'406.--.


Die Integration der fachlichen Ausbildung in Hauswirtschaft und Technischem Gestalten für Lehrkräfte der Sekundarstufe I in die HPSA-BB entspricht der gesamtschweizerischen Entwicklung im Bereich der Lehkräfteausbildung und erfolgt für den Kanton Basel-Landschaft kostenneutral.



Ausgangslage

In den Vorarbeiten zum Staatsvertrag betreffend HPSA-BB haben die damaligen Vorstehenden der beiden Erziehungsdirektionen, Regierungsrätin Veronika Schaller und Regierungsrat Peter Schmid, in Absprache mit der Universität Basel die Absicht geäussert, das Institut für Spezielle Psychologie und Pädagogik (ISP) der Universität in die HPSA-BB zu integrieren. Die Integration hat zum Ziel, die auf die Berufspraxis ausgerichteten Studiengänge in spezieller Psychologie und Pädagogik mit den allgemein pädagogischen, an der HPSA-BB geführten Studiengänge zusammenzuführen. Diese Absichtserklärungen sehen sich durch den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel § 2 gestützt, dem gemäss die HPSA-BB jederzeit durch Aufnahme von weiteren Ausbildungsinstitutionen oder durch die Schaffung neuer Studienangebote erweitert werden kann. In den Parlamentsvorlagen zur HPSA-BB wurde denn auch bereits auf die mögliche spätere Integration des ISP hingewiesen.


Die bereits im Jahre 2002 angelaufenen Vorbereitungsarbeiten für die Ausgliederung des ISP aus der Universität und die Eingliederung in die HPSA-BB mussten dann allerdings bis zum Zeitpunkt der rechtsgültigen Gründung der HPSA-BB sistiert werden und wurden erst nach Inkrafttreten des Staatsvertrags am 1.1.2004 unter der Federführung des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt wieder aufgenommen. Entsprechend hat der Hochschulrat der HPSA-BB am 19.11.2004 einstimmig die Integration des ISP in die HPSA-BB befürwortet. Der Hochschulrat bewertet die Integration des ISP in die HPSA-BB als willkommene, fachlich sinnvolle Bereicherung des Ausbildungsangebots und als Möglichkeit, das Profil des regionalen Angebots in der Lehrkräfteausbildung im Rahmen der FHNW zu stärken.


Die Planungen betreffend Integration ISP in die HPSA-BB wurden zu einem Zeitpunkt wieder aufgenommen, als das Projekt FHNW bereits weit fortgeschritten war und es sich als unmöglich erwies, die ISP-Planungen in die FHNW-Steuerung einzubringen. Für das ISP-Projekt hat sich die Ausgangslage deshalb leicht verändert, weshalb die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft folgendes Vorgehen vorschlagen: Das ISP soll wie vom Hochschulrat vorgängig gut geheissen auf das Studienjahr 2005/06 als Abteilung bzw. Institut in die HPSA-BB eingegliedert werden. In dieser Form wird es ab 2006 per gesondertem Leistungsauftrag der FHNW angegliedert. Eine solche Regelung sieht sich durch den § 6, Abs. 4 des Staatsvertrages über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) gestützt, dem entsprechend die FHNW Bildungsangebote im Auftrag eines einzelnen Vertragskantons führen kann. Den Leistungsauftrag erteilen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Absprache mit den Bildungsdirektionen der Kantone Solothurn und Aargau. Dieses Vorgehen verlangt vom ISP eine gewisse Flexibilität, ermöglicht aber die Loslösung aus der Universität und damit die klare Profilierung der ISP-Studiengänge als Fachhochschulstudien. Mit einer zügigen Integration des ISP in die HPSA-BB bzw. FHNW wird zudem die Lehrkräftebildung in der Region und der komplementäre Standort Pädagogik der beiden Basel gestärkt, wird dieser mit dem ISP doch über alle relevanten pädagogischen Studiengänge verfügen. An die Projektleitung Pädagogik der FHNW wurde denn auch bereits der Auftrag erteilt, das ISP in die organisatorischen Planungen der FHNW einzubeziehen.


Vom Hochschulrat der HPSA-BB gleichzeitig beschlossen wurde die Aufnahme der SLA-Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten, die heute an der Berufs- und Frauenfachschule Basel (BFS) geführt werden. Vor dem Hintergrund, dass es sowohl bei der Integration des ISP wie auch der Ueberführung der SLA-Fachausbildungen um eine Erweiterung des Ausbildungsangebots der HPSA-BB geht, wurde es für sinnvoll erachtet, beide Projekte gleichzeitig voranzutreiben und in derselben Parlamentsvorlage vorzustellen (vgl. unten II. Integration der SLA-Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten der Berufs- und Frauenfachschule ).



I. Integration des Instituts für Spezielle Psychologie und Pädagogik (ISP) der Universität Basel

1. Das ISP heute: Kernangebot und Kooperationen


Das Ausbildungsangebot des ISP der Universität umfasst im Kern zwei Studiengänge auf Hochschulstufe, nämlich die Ausbildungen in Schulischer Heilpädagogik (SHP) sowie in Logopädie (LP) , die beide in Eigenregie durchgeführt werden. Die Diplome in Schulischer Heilpädagogik wurden am 16.12.2003 vom Vorstand der EDK als Lehrdiplome anerkannt. Das Anerkennungsverfahren für die Diplome in Logopädie wurde im Juli 2004 eingeleitet.


In Kooperation mit dem ISP bietet das Departement für Soziale Arbeit der HPSA-BB die Ausbildung in Heilpädagogischer Früherziehung/Heilpädagogik im Vorschulbereich (HFE/HPV) an. Bei einer Integration des ISP in die HPSA-BB ist vorgesehen, die Ausbildung in Heilpädagogischer Früherziehung organisatorisch ganz mit den Studiengängen des ISP zusammenzuführen. Ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem ISP führt die Gymnastikdiplomschule bzw. das Institut für Bewegungspädagogik und -therapie (GDS/IfB) die Ausbildung in Psychomotoriktherapie (PMT) .


Die Studiengänge im und in Kooperation mit dem ISP


Zu Beginn des Jahres 2005 (Stichtag 24.1.2005) belegten insgesamt 198 Studierende die genannten Studiengänge, davon 147 die Studiengänge Schulische Heilpädagogik und Logopädie (Kern-ISP). Bei der Schulischen Heilpädagogik als der zahlenmässig grössten Abteilung stammen im Schnitt je 40% aus den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, bei der Logopädie ebenfalls rund 40% aus Basel-Landschaft und 26% aus Basel-Stadt (vgl. dazu die Tabelle auf S. 9). Die weiteren Studierenden verteilen sich auf die Kantone Aargau und Solothurn (18) sowie auf andere Kantone (ebenfalls 18). Mit der Gründung der FHNW und der voraussichtlichen Auflösung des Konkordats der Hochschule für Heilpädagogik Zürich, die von den Kantonen Aargau und Solothurn mitgetragen wird, ist mit einer Zunahme von Studierenden aus SO und AG zu rechnen.


Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich ganz auf das sogenannte Kern-ISP, das heisst die Studiengänge in Schulischer Heilpädagogik und in Logopädie. Da die Ausbildung in Heilpädagogischer Früherziehung/Heilpädagogik im Vorschulbereich seit der Gründung der HPSA-BB am 1.1.2004 bereits an der HPSA-BB stattfindet, ist deren Ausgestaltung und Organisation nicht Gegenstand der vorliegenden Vorlage. Die Integration der Ausbildung in Psychomotoriktherapie dagegen wird separat unter 5. Leistungsauftrag betreffend Psychomotorikausbildung behandelt.



1.1 Schulische Heilpädagogik

Jährlich erwerben zwischen zwanzig und dreissig Lehrpersonen am ISP das Diplom in Schulischer Heilpädagogik, welches zur heilpädagogischen Unterrichts-, Förder- und Beratungstätigkeit in Regelschulen und heilpädagogischen Ambulatorien, in Kleinklassen, Sonderschulen und Sonderschulheimen sowie im gesamten heilpädagogischen Bildungsangebot berechtigt. Die Absolventinnen und Absolventen haben vor Studienbeginn ein Diplom für die Lehrtätigkeit an Schulen der Primar- oder Sekundarstufe erlangt und in der Regel mindestens zwei Jahre als Lehrerinnen und Lehrer im Regelschulbereich gearbeitet.


Der Studiengang in schulischer Heilpädagogik umfasst dozierendengeleitete Lehrveranstaltungen in Seminar- und Vorlesungsform, Praktika und Kolloquien sowie individuelle Studienleistungen im Selbststudium. Als Vollzeitstudium dauert das Studium vier Semester, berufsbegleitend sechs Semester. Es entspricht damit der Rahmenordnung des Verbandes der Heilpädagogischen Ausbildungsinstitute der Schweiz (VHpA) sowie dem EDK-Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome in Schulischer Heilpädagogik vom 27.8.1998; entsprechend wurde es am 16. Dezember 2003 von der EDK als Lehrdiplom anerkannt.



1.2 Logopädie

Gegenwärtig erreichen am ISP im Dreijahresrhythmus rund zwanzig Logopädinnen und Logopäden den Diplomabschluss. Das Studium dauert sieben Semester und beginnt alle drei Jahre; Zulassungsvoraussetzungen sind die Matur oder das Lehrdiplom. Das Logopädiediplom befähigt die Absolventinnen und Absolventen zu Diagnostik und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.


Wie die Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik gliedert sich der Studiengang in Logopädie in theoretische Fächer einerseits sowie in berufswissenschaftliche Fächer und Praktika andererseits. Die praktische Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen, dem Logopädischen Dienst des Kantons Basel-Stadt sowie den Logopädischen Ambulatorien des Kantons Basel-Landschaft. Für die berufswissenschaftliche Ausbildung in klinischer Logopädie besteht eine intensive Zusammenarbeit mit der Universitätskinderklinik beider Basel (UKBB) und den Kliniken der Nordwestschweiz. Logopädinnen und Logopäden üben ihren Beruf eigenständig aus, sie sind aber gleichzeitig im Berufsfeld auf die enge Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten angewiesen bzw. dazu verpflichtet.


Die Logopädieausbildung entspricht ebenfalls der Rahmenordnung des Verbandes der Heilpädagogischen Ausbildungsinstitute der Schweiz (VHpA) sowie dem EDK-Reglement über die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und Psychomotoriktherapie vom 3.11.2000; im Juli 2004 wurde das entsprechende Anerkennungsgesuch bei der EDK eingereicht.


Was die Anpassung der Studiengänge in Schulischer Heilpädagogik und Logopädie an die Bologna-Vorgaben anbelangt, ist der Entscheid der EDK über die entsprechende Eingliederung in die Master/Bachelor-Systematik im Frühjahr 2005 abzuwarten.



1.3. Forschung, Dienstleistung und Weiterbildung

In den Bereichen Forschung, Dienstleistung und Weiterbildung erfüllt das ISP als zur Zeit noch universitäres Institut die Anforderungen einer Hochschule. Die Dienstleistungen wie auch die Weiterbildung werden kostendeckend realisiert.


Die Integration des ISP in die HPSA-BB bzw. FHNW wird eine engere Forschungszusammenarbeit zwischen den Bereichen Heilpädagogik und Pädagogik ermöglichen.



2. Der Bedarf an Absolventinnen und Absolventen in Schulischer Heilpädagogik und Logopädie

2.1. Der Bedarf in Schulischer Heilpädagogik


Die jährliche Anzahl von Studienabsolventinnen und -absolventen in Schulischer Heilpädagogik deckt den Bedarf an ausgebildeten Fachpersonen in Schulischer Heilpädagogik in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft nur teilweise; nach wie vor gibt es zahlreiche Lehrpersonen, welche zwar im heilpädagogischen Bereich tätig sind, aber nicht über die entsprechenden Studienabschlüsse verfügen. Aus diesem Grunde ist vor drei Jahren und befristet bis 2007 am ISP eine Studienvariante eingerichtet worden, welche als sogenannte 'Nachqualifikation' zwar wesentliche Elemente des Diplomstudiums vermittelt, jedoch weder in quantitativer noch qualitativer Hinsicht dem eigentlichen Studiengang in Schulischer Heilpädagogik entspricht und darum weder vom Verband der heilpädagogischen Ausbildungsinstitutionen noch von der EDK und den anderen Kantonen anerkannt wird. Auch nach Ablauf der zeitlich befristeten 'Nachqualifikation' bleibt die Versorgung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit heilpädagogisch ausgebildetem Fachpersonal eine der Hauptaufgaben des ISP.



2.2. Der Bedarf in Logopädie

In den Kantonen der deutschsprachigen Schweiz besteht seit Jahren ebenfalls ein markanter Mangel an ausgebildeten Logopädinnen und Logopäden sowie an entsprechenden Studienangeboten. Ausgebildete Logopädinnen und Logopäden finden denn auch alle vor Studienabschluss bereits eine Stelle. Studiengänge in Logopädie werden zur Zeit ausser vom ISP vom Heilpädagogischen Institut der Universität Freiburg i.Ue. (HPI), von der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Logopädie (SAL) in Zürich sowie für die französischsprachigen Landesteile -an der Faculté de Psychologie et des Sciences de l'Education (FPSE) der Universität Genf und am Institut d' Orthophonie (IOP) der Universität Neuenburg durchgeführt.



3. Die Integration des ISP in die HPSA-BB bzw. in die FHNW

Wie bereits erwähnt soll das ISP auf das Studienjahr 2005/06 in die HPSA-BB integriert werden. Die budgettechnische Loslösung von der Universität bzw. die Finanzierung über das Globalbudget der HPSA-BB erfolgt aus finanzadministrativen Gründen allerdings erst auf den 1.1.2006. Die Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Fachhochschuldekret bzw. nach den Regelungen der FHNW. der Zeitpunkt der Personalüberführung wird vom Hochschulrat im Anschluss an die Verabschiedung der Parlamentsvorlagen festgelegt.



3.1. Personal

Als Dozierende bzw. Verantwortliche für die Praxisleitung arbeiten am ISP gegenwärtig 10 Personen im Rahmen von 7,2 Vollzeitstellen; die Studienbereichs- und Institutsleitung sowie die 20%-Anstellung des wissenschaftlichen Assistenten sind darin eingerechnet. Zu den festangestellten Personen hinzu kommen rund 30 Lehrbeauftragte mit zwei- bis sechsstündigen Lehrverpflichtungen im Rahmen von insgesamt 4,8 Vollzeitstellen sowie die Praktikumslehrpersonen.


Für die Administration, die Verwaltung sowie die Biblio- und Mediothek sind am ISP 3 Personen im Gesamtumfang von 2 Vollzeitstellen angestellt.


Sowohl die Lehrbeauftragten und die Dozierenden wie auch das Leitungs- und Administrativpersonal werden im Stellenumfang von 2005 in die HPSA-BB überführt. Aufgrund von Anpassungen im Verhältnis Lohn / Pflichtstunden wird die Integration des ISP in die HPSA-BB keine höheren Personalkosten zur Folge haben.



3.2. Standort und Infrastruktur

Das ISP befindet sich heute in der der Einwohnergemeinde Basel-Stadt gehörenden Liegenschaft Elisabethenstrasse 53. Grössere Lehrveranstaltungen werden im Kollegienhaus der Universität oder in entsprechenden Räumen anderer Universitätsinstitute durchgeführt; mit der Universität vereinbart wurde, dass die Raumnutzung in der Universität im bisherigen Rahmen weiterhin unentgeltlich möglich sein wird, solange das ISP noch nicht regulär in die FHNW integriert ist. Spezialräume für Rhythmik, Bildnerisches Gestalten, Musik oder Bewegungserziehung werden hinzugemietet (zum Grossteil bei der Gymnastik Diplom-Schule).


Bis zur Vollintegration des ISP in die FHNW werden der Kanton Basel-Stadt und der Kanton Basel-Landschaft die im Rahmen der FHNW-Planung berechnete Bruttomiete von Fr. 193'000.-- gemäss der Logik der neuen Trägerschaftsmodelle paritätisch tragen. Entsprechend sind die Raumkosten in der Kostenberechnung unter Ziff. 4.2 Globalbeitrag ISP, Beitagsschüssel und Aufteilung auf die Partnerkantone mitberücksichtigt. Nach der vollständigen Integration des ISP in die FHNW werden die gesamten Kosten des heutigen ISP (inkl. Mietkosten) gemäss dem FHNW-Schlüssel in § 26 des FHNW-Vertrags auf die Trägerkantone aufgeteilt.


An dem für die Fachbereiche Pädagogik und Soziale Arbeit geplanten gemeinsamen FHNW-Standort im Raum Basel (voraussichtlich Muttenz) wird auch das heutige ISP in Zukunft seinen Platz haben. Bei der Erhebung des Raumbedarfs der HPSA-BB ist der Raumbedarf für die Studiengänge des Kern-ISP (s. Ziff. I.1. Kernangebot) bereits miteinberechnet worden. Ziel ist es, das gesamte Fachhochschulangebot im Bereich Pädagogik, Sonderpädagogik und Sozialer Arbeit am komplementären Standort Pädagogik der beiden Basel zu konzentrieren.



4. Trägerschaft und Finanzierung

4.1. Transferbetrag Universität - HPSA-BB


Basis für die Festsetzung des Kostenrahmens des in die HPSA-BB bzw. FHNW eingegliederten Instituts ISP bilden die Gesamtkosten 2003 des ISP in der Universität in der Höhe von Fr. 1'222'000.-- entsprechend den Beschlüssen des Rektorats der Universität vom 15.3.2005 und des Universitätsrates vom 22.3.2005. Die Gesamtkosten setzen sich aus dem in der Rechnung 2003 der Universität für das ISP ausgewiesenen Betrag von rund Fr. 1'093'000.-- sowie aus Umlagekosten in der Höhe von Fr. 129'000.-- zusammen. Letztere bestehen aus den Sozialzulagen, den Anteilen Informationstechnologie und Personaldienst, den Investitionen sowie den direkten Raumkosten.


Der Betrag von Fr. 1'222'000.-- wird aus der Universität herausgelöst und an die Kantone z.H. der HPSA-BB zurückgeführt. Entsprechend wird das Globalbudget der Universität um diesen Betrag gekürzt und gemäss den bisherigen kantonalen Anteilen am Globalbudget der Universität zwischen den Kantonen aufgeteilt. Ausgehend von der Rechnung der Universität für das Jahr 2004 mit Beiträgen beider Basel in der Höhe von Fr. 216.8 Mio. (einschliesslich Immobilienfonds, aber ohne Klinische Medizin) wird die Universität derzeit zu 40.2 % (Fr. 87.1 Mio.) vom Kanton Basel-Landschaft und zu 59.8 % (Fr. 129.7 Mio.) vom Kanton Basel-Stadt finanziert. Entsprechend müsste der Kanton Basel-Stadt das Globalbudget der Universität ab dem Jahre 2006 um Fr. 730'756.-- und der Kanton Basel-Landschaft seinen Beitrag an die Universität Basel ab 2006 um Fr. 491'244.-- reduzieren. Da der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Universität jedoch vertraglich gebunden ist, kann die dargelegte Bereinigung des Globalbudgets der Universität erst auf den 1.1.2007, das heisst auf den Zeitpunkt der geplanten Einführung der bikantonalen Trägerschaft der Universität und der entsprechenden Gesetzesrevision vorgenommen werden. Mit der Universität wurde deshalb folgende Uebergangslösung vereinbart: Das Globalbudget der Universität wird bis zum Inkrafttreten des neuen Universitätsvertrages nicht verändert. Das heisst, dass die Universität den für die Integration des ISP in die HPSA-BB vorgesehene Globalbetrag von Fr. 1'222'000.-- an die Kantone gemäss den oben genannten Anteilen zurückerstatten muss. Der ISP-Betrag im Globalbudget der Universität (inkl. Umlagekosten) figuriert damit als Einnahme für eine Leistung, die nicht mehr von der Universität, sondern von der HPSA-BB erbracht wird.



4.2. Globalbeitrag ISP, Beitragsschlüssel und Aufteilung auf die Partnerkantone

Die neu zur Anwendung kommenden Trägerschaftsmodelle verlangen eine Berücksichtigung der Mietkosten. Der Transferbetrag der Universität in der Höhe von Fr. 1'222'000.-- wird deshalb um Fr. 193'000.-- für die Bruttomiete für die vom ISP genutzte Liegenschaft an der Elisabethenstrasse 53 auf Fr. 1'415'000.-- aufgestockt. Entsprechend wird die Liegenschaft ab 2006 aus dem Anhang des Immobilienvertrags zwischen den Partnerkantonen gestrichen.


Der Globalbetrag von Fr. 1'415'000. -- wird bei der Eingliederung des ISP in die HPSA-BB analog zur HPSA-BB, das heisst gemäss § 40 Abs. 2 des Staatsvertrages nach dem Verhältnis der Studierenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Vertragskantonen von den beiden Partnerkantonen entrichtet. Grundlage für die Beiträge bilden also die Anzahl der Studierenden aus den beiden Basel per 24.1.2005 (= 100%). Für die Berechnung der prozentualen Anteile werden die Rubriken 'AG' und 'SO' bis zur vollständigen Eingliederung des ISP in die FHNW, die Rubrik 'Andere' grundsätzlich nicht berücksichtigt (vgl. untenstehende Tabelle).


Mit der Integration des ISP in die HPSA-BB und der Anerkennung von dessen Studiengängen als Fachhochschulstudiengänge werden Einnahmen neu über die interkantonalen Schulabkommen (Regionales Schulabkommen und Fachhochschulvereinbarung) generiert werden können. Sobald dies der Fall ist, wird der Globalbeitrag der Kantone von heute Fr. 1'415'000.-- entsprechend angepasst bzw. sind die den Globalbeitrag übersteigenden Schulabkommenseinnahmen den Kantonen zurückzuerstatten.


Ab der nächsten Leistungsauftragsperiode FHNW (2009-2012) bzw. nach der vollständigen Integration des ISP in die FHNW werden die Kosten des heutigen ISP gemäss dem FHNW-Schlüssel in § 26 des FHNW-Vertrags auf die Trägerkantone aufgeteilt.


Die Studierenden am ISP (Schulische Heilpädagogik und Logopädie, Stand 24.1.2005)


Gemäss obenstehender Tabelle hat sich der Kanton Basel-Stadt mit seinen 54 Studierenden zu 49%, das heisst mit rund Fr. 693'350.--, der Kanton Basel-Landschaft gemäss seinen 57 Studierenden zu 51%, das heisst mit rund Fr. 721'650.-- an den Kosten des ISP zu beteiligen. Dieser Beitragsschlüssel gilt für 3 Jahre nach der finanztechnischen Eingliederung des ISP in die HPSA-BB am 1.1.2006, das heisst für die Leistungsauftragsperiode der FHNW 2006-2008.


Als Folge des mit der Integration in die HPSA-BB in Anwendung kommenden Finanzierungsschlüssels hat der Kanton Basel-Landschaft gegenüber seinem Anteil ISP am Globalbudget der Universität von Fr. 491'244.-- Mehrausgaben von Fr. 230'406.-- pro Jahr zu tätigen. Der Kanton Basel-Stadt dagegen wird um den entsprechenden Betrag entlastet.



4.3. IV-Beiträge - Neuer Finanzausgleich

Eine Besonderheit bei der Finanzierung von Ausbildungen im heilpädagogischen Bereich ist, dass diese bisher vom Bundesamt für Sozialversicherungen mit erheblichen IV-Beiträgen subventioniert werden. Die Psychomotorik, die Logopädie sowie die Heilpädagogische Früherziehung erhalten 80%, die Schulische Heilpädagogik 40% der Lohnkosten (zusätzlich zu den in Ziff. 4.1 ausgewiesenen Kosten). Zu beachten ist, dass mit dem Neuen Finanzausgleich die Bundessubventionen nicht mehr direkt an die Institutionen, sondern an die Kantone fliessen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kantone die Bundesbeiträge in der heutigen Grössenordnung an die Studiengänge weiterleiten werden.



5. Leistungsauftrag betreffend Psychomotorikausbildung


5.1. Psychomotoriktherapie: Kurzbeschreibung


Im Unterschied zu den primär im Bereich der medizinischen Rehabilitation angesiedelten Physio- und Ergotherapien gelangt die Psychomotoriktherapie vor allem im Kontext heilpädagogischer Förderung, das heisst bei Bewegungs- und Wahrnehmungsstörungen sowie bei minimalen cerebralen Dysfunktionen (MCD), dem Psychoorganischen Syndrom (POS) oder dem Aufmerksamkeitsdefizit Syndrom (ADS) zur Anwendung. Als pädagogisch-therapeutische Massnahme ist sie IV-beitragsberechtigt. Tätikeitsfelder von Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten sind ambulante Dienststellen, Kindergärten und Schulen sowie Spitäler und Privatpraxen.


In Basel ist in Zusammenarbeit mit einer privaten Trägerschaft, dem Verein Psychomotoriktherapie Basel (PSYMOBA) bzw. dem Institut für Bewegungspädagogik und Bewegungstherapie (GDS/IfB) erstmals 1989 ein Studiengang in Psychomotoriktherapie realisiert worden. Das ISP ist verantwortlich für einen Teil der theoretischen Ausbildung. Heute kann die dreijährige Ausbildung in Genf, Zürich und Basel-Stadt absolviert werden.



5.2. Ausbildung und Studierende

Das Studium in Psychomotoriktherapie dauert sechs Semester und beginnt alle drei Jahre; Zulassungsvoraussetzungen sind die Matur und ein Lehrdiplom (auch als KindergärtnerIn oder Rhythmik- oder GymnastiklehrerIn). Wie die Ausbildung in den anderen heilpädagogischen Disziplinen gliedert sich die Ausbildung in Psychomotoriktherapie in theoretische Fächer einerseits sowie in berufswissenschaftliche Fächer und Praktika andererseits. Die Ausbildung entspricht der Rahmenordnung des Verbandes der Heilpädagogischen Ausbildungsinstitute der Schweiz (VHpA) und ist von der IV anerkannt. Die EDK-Anerkennung steht noch aus (vgl. dazu unten 5.4.).


In Basel studieren derzeit 19 Personen (Stand 18.10.2004), wobei fünf aus Basel-Stadt (2) und Basel-Landschaft (3) stammen. Die weiteren Studierenden sind in den Kantonen BE (3), AG (1), LU (7), TG (2) und ZH (1) wohnhaft. Zum jetzigen Zeitpunkt haben 11 Absolventinnen und Absolventen der PMT-Ausbildung der GDS/IfB in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine öffentliche Stelle inne (bspw. bei der Heilpädagogischen Schule in BS) oder eine vom Kanton finanzierte Stelle (bspw. beim Pädagogisch-therapeutischen Zentrum in BL).



5. 3. Die Zukunft als Fachhochschulstudiengang

Die von der GDS/IfB in Kooperation mit dem ISP durchgeführte PMT-Ausbildung wird sich demnächst um eine EDK-Anerkennung als Fachhochschulstudiengang bemühen müssen. Gemäss Art. 2 des Reglements über die Anerkennung der Hochschuldiplome in Logopädie und Psychomotorik müssen die Diplome dafür den Abschluss der Ausbildung an einer Hochschule bezeugen können. Voraussetzung hierfür wäre eine Integration der PMT-Ausbildung in die HPSA-BB oder die Führung des Studienganges durch die GDS/IfB im Auftrag der HPSA-BB entsprechend § 2, Abs. 3 des Staatsvertrages, der die Möglichkeit von Kooperationen mit anderen Ausbildungsinstitutionen vorsieht. Nach Begutachtung beider Optionen ist der Hochschulrat zur Ueberzeugung gelangt, dass die Anbindung per Leistungsauftrag einer Vollintegration vorzuziehen ist. Dafür spricht der Umstand, dass die GDS/IfB den von ihr aufgebauten und erfolgreich geführten Studiengang bei sich behalten will. Für die HPSA-BB ist dies insofern von Vorteil, als die GDS/IfB für die anstehende Reform des Studienganges und dessen Konsolidierung als Fachhochschulstudiengang verantwortlich ist; sie ist es auch, die mit der Variante Leistungsauftrag das finanzielle Risiko trägt, zahlt die HPSA-BB doch pro Studierenden und nicht einen vereinbarten Pauschalbetrag. Unter Berücksichtigung dieser Argumente hat der Hochschulrat an seiner Sitzung vom 24.1.2005 den Zusammenarbeitsvertrag mit der GDS/IfB genehmigt unter dem Vorbehalt, dass die GDS/IfB die Voranerkennung der EDK als Hochschulausbildung erhält.



II. Integration der SLA-Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten der Berufs- und Frauenfachschule Basel (BFS)

Ende 2002 wurde eine Arbeitsgruppe von der Projektorganisation HPSA-BB beauftragt, bis Ende 2003 die Grundlagen für eine Integration der heute an der Berufs- und Frauenfachschule Basel (BFS) durchgeführten Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten im Sekundarlehramt zu erarbeiten. Der Auftrag erfolgte vor dem Hintergrund der gesamtschweizerischen Tertiarisierung der Fachausbildungen in der Lehrkräftebildung gemäss den Vorgaben der EDK. Ausser an der HPSA-BB haben die Fächer Hauswirtschaft und Technisches Gestalten auf der Sekundarstufe I denn auch bereits an allen schweizerischen Ausbildungsinstitutionen den Hochschulstatus erlangt.


In Basel wird die fachliche Ausbildung der Lehrkräfte der Sekundarstufe I von der Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK), der Hochschule für Musik, der Universität sowie der BFS getragen. Dabei ist die BFS die einzige Partnerinstitution, die über keinen Hochschulstatus verfügt. Dies ist für die die Positionierung der Fachausbildungen im interkantonalen Kontext sowie für deren Absolventinnen und Absolventen von Nachteil. Die Tertiarisierung der SLA-Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten ist darüber hinaus aber auch eine Frage der Gleichbehandlung von Studiengängen, die zu einem grossen Teil von Frauen absolviert werden. Auf die Dauer wäre es deshalb inkonsequent, die Fachausbildungen als Wahlfächer im Rahmen der SLA-Ausbildung anzubieten, sie aber unterschiedlich zu klassifizieren; ihre Führung innerhalb der SLA-Ausbildung verlangt also zwingend ihre Tertiarisierung. Hinzukommt, dass die zur Rede stehenden Ausbildungen mit ihren zur Zeit 68 Studierenden (32 Technisches Gestalten, 36 Hauswirtschaft) einen guten Ruf geniessen, ihre Eingliederung in die HPSA-BB also die Lehrkräfteausbildung auf der Sekundarstufe I und damit den Standort Pädagogik im Raum Basel stärkt. Nicht zuletzt bildete der Verzicht auf eine Eingliederung ein Präjudiz für die Neustrukturierung der Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten im Rahmen der FHNW. Als nicht tertiarisierte Studiengänge hätten die baselstädtischen Ausbildungen wohl keine Chance, auf eine für die Region Basel vorteilhafte Weise in die anstehende Angebotsbereinigung der FHNW einbezogen zu werden.


Auf der Grundlage des erwähnten Berichtes und der obenstehenden Argumente wurden die SLA-Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten bereits in die FHNW-Planungen einbezogen. Entsprechend sind die Kosten auf Fachhochschulniveau im Umfang von Fr. 500'000.-- im Budget der FHNW eingestellt. Vom Globalbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die FHNW in der Höhe von 44.9 Mio Franken für das Jahr 2006 fällt somit ein Anteil von Fr. 130'000.-- auf die Fachausbildungen Hauswirtschaft und Technisches Gestalten. Den vorbereitenden Planungen gemäss hat der Hochschulrat an seiner Sitzung vom 19.11.2004 denn auch gut geheissen, die Studiengänge Hauswirtschaft und Technisches Gestalten aus der BFS herauszulösen und ab Studiengang 2005/06 organisatorisch in die HPSA-BB bzw. ab 2006 auch finanziell in die FHNW einzubetten.


Da die HPSA-BB bzw. der Standort Pädagogik im Raum Basel momentan nicht über die notwendigen Fachräume verfügt, werden die Lehrveranstaltungen auch nach einer Integration der Ausbildungen in die FHNW weiterhin in den Räumen der BFS stattfinden. Ebenso werden zur Zeit keine änderungen an der aktuellen Personalsituation vorgenommen (innerhalb der beiden Studiengänge Hauswirtschaft und Technisches Gestalten unterrichten zur Zeit sieben Dozentinnen und Dozenten im Lehrauftragsverhältnis). Mit ihrer Integration in die FHNW werden die Fachausbildungen wie bereits erwähnt in die Strukturbereinigung der Lehrkräfteausbildung auf der Sekundarstufe I einbezogen; über ihre zukünftige Ausgestaltung lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine Aussagen machen.



Liestal, 5. Juli 2005 Im Namen des Regierungsrates


die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



Fussnote:

1. "Die Unterschiede bei den Stellenprozenten der Lehrbeauftragten und der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden kompensieren sich gegenseitig und sind auf Anpassungen der Anstellungsbedingungen im Bereiche der Praxisleitung Logopädie und Schulische Heilpädagogik zurückzuführen. Bei der Administration handelt es sich um eine vom Rektorat der Universität Basel bewilligte und auf ein Jahr befristete Erhöhung des Gesamtumfangs von 2 auf 2,3 Vollzeitstellen."



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