2005-196 (1)
Bericht Nr. 2005-196 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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18. Oktober 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Erteilung eines Generellen Leistungsauftrags im Bereich des Oeffentlichen Verkehrs für die Jahre 2006-2009
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
In der Regel wird alle 4 Jahre ein Genereller Leistungsauftrag (GLA) für den Öffentlichen Verkehr zu Handen des Landrates erarbeitet. Ein GLA beinhaltet im Wesentlichen folgende 4 Elemente:
- Streckennetz und Linienführung
- Tarifpolitik
- Grundzüge des Betriebsangebotes
- Finanzprogramm
Die Stossrichtungen für die Entwicklung des neuen Angebotes im 5. Generellen Leistungsauftrag für die Jahre 2006 - 2009 (5.GLA) sind:
- Stärkung des ÖV im Pendlerverkehr
- Mehr Direktverbindungen in der Agglomeration
- Nutzen der Vorteile der Bahn 2000
- Abbau bei Überangeboten
- Weiterer Abbau dort, wo das Angebots-/Nachfrageverhältnis niedrig ist
- Beantwortung parlamentarischer Vorstösse
Aufgrund des Auftrages des Regierungsrates (GAP) im 5. GLA 2006 - 2009 ab 2007 CHF 2.2 Millionen pro Jahr einzusparen, musste die Vorlage verschiedentlich überarbeitet und politisch abgestimmt werden. Das ist auch der zentrale Grund dafür, dass diese Vorlage verspätet an den Landrat überwiesen wurde und die Behandlung im Landrat nicht vor den Sommerferien (in Berück-sichtigung des Bestell- und Abgabetermins für den Druck der Fahrpläne für 2006) abgeschlossen werden konnte. Das Büro des Landrates überwies die Vorlage 2005/196 vom 5. 7. 2005 am 25. 8. 2005 an die BPK. Die Beratung im Landrat war für den 3. 11. 2005 vorgesehen.
- S9 "Läufelfingerli"
Als grosser Diskussionspunkt erwies sich der Umgang mit dem "Läufelfingerli". Zur Erinnerung: Bei der Behandlung der Vorlage 2004/238 "Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an den Ausbau der Regio-S-Bahn Basel 2005" am 3. Februar 2005 vertagte der Landrat den Entscheid über den vorgeschlagenen Infrastrukturausbau bei der Bahnlinie Sissach-Läufelfingen-Olten auf die Behandlung des 5.GLA.
Bei der Erarbeitung der Vorlage kam die Abteilung ÖV des Amtes für Raumplanung (ÖV/ARP) zum Schluss, dass aufgrund der vorliegenden Offerten von Transportunternehmungen bei der Umstellung auf Busbetrieb bei gleicher Frequenz (18 Zugspaare = 18 Buspaare) und einem wesentlich besseren Erschliessungsgrad der Siedlungszentren ein Sparpotential für Baselland in der Höhe von CHF 935'000 pro Jahr besteht und in Anbetracht der geforderten Einsparungen empfahl das Amt dieses zur Umsetzung.
Die Vernehmlassung bei den Gemeinden und Interessenvertretern hat zum Teil ein widersprüchliches Ergebnis hervorgebracht. Die Gemeinden im Homburgertal begannen sich auf politischem Weg für den Erhalt "ihrer Bahnlinie" zu wehren. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2005 entschieden, die Umstellung auf den Bus bereits für das Jahr 2006 im Rahmen eines Probebetriebes vorzunehmen, um damit die Einsparung bereits im Jahr 2006 zu erzielen.
Schon während der Sommerferien, vor der Überweisung der Vorlage an die BPK, erhielt der Unterzeichnende sehr viel Post (z.T. eingeschrieben), e-mails, und Telefonanrufe aus dem Homburgertal. Die Medien schenkten der S9 sehr grosse Aufmerksamkeit.
Mit dem Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten vom 11. August 2005 wurde einer Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Dieser Entscheid ergibt, dass im Jahre 2006 im Homburgertal weiterhin die Bahn verkehren wird.
2. Kommissionsberatung
Präsentation der Vorlage
Die Vorlage wurde von der Kommission in den Sitzungen vom 25. August und 15. September 2005 behandelt. Der BPK standen Regierungspräsidentin Elsbeth Scheider-Kenel, der Leiter des ARP, Hans-Georg Bächtold, der Fachplaner Öffentlicher Verkehr, Roman Stingelin, sowie Dr. Markus Stöcklin, Leiter des Rechtsdienstes der Bau- und Umweltschutzdirektion kompetent zur Verfügung. Am 25. August 2005 erläuterte Elsbeth Schneider-Kenel die wesentlichsten Punkte der Vorlage und wies insbesondere auf den Konflikt "Läufelfingerli" hin. Sie legte auch dar, dass der Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden zur Finanzierung der Betriebskosten (die Infrastrukturkosten gehen zu 100 % zu Lasten des Kantons) nicht Inhalt dieser Landratsvorlage ist. Dafür ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zurzeit Lösungsansätze zu dieser Thematik entwickelt. Als Fazit liegt ein Leistungsauftrag vor, mit dem wichtige Verbesserungen umgesetzt werden können - Verbesserungen, auf die teilweise schon seit Jahren hingearbeitet worden ist. Andererseits müssen Sparmassnahmen umgesetzt werden, die einschneidend und für die Betroffenen schmerzhaft sei können.
Roman Stingelin präsentierte die Vorlage und die Grundlagen für die Entwicklung eines optimalen Angebots im Bereich des Öffentlichen Verkehrs mit dem Ziel, insbesondere für die Pendler und in den dichtbesiedelten Gebieten des Kantons (Agglomeration) eine hohe Angebotsqualität zu erreichen bzw. zu erhalten. Die Vielfalt der untersuchten Sparmöglichkeiten belegt, dass die Reduktion des Angebotes in den Randstunden und an den Wochenenden lediglich zu geringen Einsparungen führen. Er weist darauf hin, dass aufgrund der Vernehmlassung verschiedene Angebote im Oberbaselbiet wieder Aufnahme im nun vorliegenden GLA gefunden haben. Die Überprüfung hat zu zwei namhaften Sparpotentialen geführt: die Umstellung auf Bus im Homburgertal und die Reduktion des Angebotes auf den Linien 63 und 37 (Erschliessung des Bruderholzspitals).
Einstimmig wurde Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
3. Detailberatung
Erschliessung des Homburgertals
Zu Beginn der Diskussion stand die Frage der Auswirkungen eines möglichen Referendums im Zusammenhang mit der Umstellung auf Bus im Homburgertal. Dr. Markus Stöcklin erklärte, dass nicht gegen den GLA als solchen, sondern nur gegen den damit verknüpften Finanzbeschluss das Referendum ergriffen werden kann, das heisst, gegen den Gesamtbetrag für den ganzen Öffentlichen Verkehr im Kanton. Als Lösungsvorschlag ergibt sich die Möglichkeit, den Grundsatz - die Strecke wird bedient - im GLA zu beschliessen und die Entscheidung über das Verkehrsmittel auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Aufgrund dieser Erkenntnis und natürlich auch entsprechend dem Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten beschloss die BPK, dass die S9 im Jahre 2006 fahren und im Laufe des nächsten Jahres eine separate Vorlage über die Änderung des generellen Leistungsauftrages betreffend Erschliessung des Homburgertals folgen soll.
In der anschliessenden Diskussion konnte eine Vielzahl von offenen Fragen zum Busbetrieb, zur Erschliessungsqualität (Bahn fährt am Hang, Dörfer sind im Tal) zu den Fahrgastzahlen und den möglichen Einsparungen im Zusammenhang mit der Erschliessung des Homburgertals geklärt werden.
Anhörung einer Gemeindedelegation
Zur Sitzung vom 15. September war eine Delegation der Gemeinden aus dem Homburgertal, unter der Leitung von Frau Balscheit, Gemeindepräsidentin von Läufelfingen, eingeladen; begleitet war die Delegation von einer Vertretung der Vereinigung Pro-Bahn. Die ausführlichen Darlegungen und Vorschläge dieser Delegation führen sehr weit und würden teilweise den ganzen ÖV im Oberbaselbiet betreffen. Es handelt sich um Forderungen, die später intensiv abgeklärt und geprüft werden müssen und daher nicht im 5. GLA aufgenommen werden können.
Erschliessung des Bruderholzspitals
Mit der im 5. GLA vorgeschlagenen Ausdünnung des Busangebotes verschlechtert sich die Verbindung vom Leimental zum Bruderholzspital. Allerdings bleibt das Niveau mit dem 7 1/2 -Minuten-Takt in der Morgenspitze immer noch sehr hoch. Der Bund definiert Kriterien zur Ausrichtung von Beiträgen an den Öffentlichen Verkehr. Gemäss diesen Kriterien ist auf der Linie 37 höchstens ein 1/4-Stunden-Takt angezeigt: die rund 2'300 Fahrgäste pro Tag berechtigen zu 38 Kurspaaren. Die Verlängerung der Buslinie 37 zum Dreispitz und St. Jakob ist ein partnerschaftliches Projekt mit Basel-Stadt und verbessert gleichzeitig die Erreichbarkeit des Bruderholzspitals aus dem Laufental, Birseck und dem Raum Muttenz/Pratteln.
Sparmassnahmen auf den grenzüberschreitenden Buslinien zum Kanton Solothurn
Die in der Vorlage aufgeführten Sparmassnahmen auf den grenzüberschreitenden Buslinien haben zu Reaktionen des Kantons Solothurn geführt, weil diese Linien den Anschluss der Solothurner Gemeinden an die Regio-S-Bahn herstellen. Sollte der Kanton Basel-Landschaft einseitig diese Abbaumassnahmen beschliessen, würde das als unfreundlicher Akt gegenüber dem Kanton Solothurn aufgefasst. Zusammen mit dem Kanton Solothurn ist vorgesehen, bis zum Jahr 2007 das Buskonzept im Laufental zu optimieren. Deshalb wird vorgeschlagen, die Sparmassnahmen bei den Buslinien im Laufental um ein Jahr zurückzustellen.
4. Anträge zum Landratsbeschluss
In der Detailberatung wurde über die nachstehenden Anträge diskutiert und abgestimmt:
1. Auf den Abbau bei der Buslinie 63 ist im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Bruderholzspitals und dem UKBB zu verzichten.
Dieser Antrag wird mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt.
2. Infolge der Verlängerung der Buslinie 33 nach Schönenbuch ist die Buslinie 61 nicht bei der Fabrikstrasse einzukürzen, sondern bis nach Allschwil Dorf zu führen. So wird die Verbindung zwischen Allschwil und dem Leimental nicht verschlechtert.
Dieser Antrag wird mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
3. Die Sparmassnahmen bei den Buslinien 111, 115 und 123 sind um 1 Jahr zurückzustellen, damit die Situation im Laufental gesamtheitlich geprüft werden kann.
Diesem Antrag wird mit 9 zu 3 Stimmen zugestimmt.
4. Die Verbindung Sissach - Läufelfingen - Olten ist im Jahr 2006 als Bahnangebot sicherzustellen. Über die Art der Bedienung in den Jahren 2007 - 2009 ist im Rahmen einer separaten Vorlage zu entscheiden.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
5. Das
Postulat 1997/189
von Max Ritter (Landratsbeschluss 3.3) betreffend "Bahn Sissach - Läufelfingen - Olten" soll nicht abgeschrieben werden.
Diesem Antrag wird mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
6. Das
Postulat 2004/110
von Florence Brenzikofer (Landratsbeschluss 3.13) betreffend "Fahrplanentwurf 2005: Gelterkinden auf dem Abstellgleis?" soll nicht abgeschrieben werden.
Diesem Antrag (Abschreibung) wird mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Entsprechende Ergänzungen und Überarbeitungen zum Landratsbeschluss
Der Landratsbeschluss wird in folgenden Punkten ergänzt bzw. geändert:
2.2 Die Linienführung gemäss Plan, die Verbindung Sissach-Läufelfingen-Olten sowie die Buslinien 115 (Laufen - Zwingen - Passwang) und 123 (Roggenburg - Delémont) sind im Jahr 2006 gemäss bisherigem Linienverlauf zu führen.
2.5 Die Realisierung der Sparmassnahmen (siehe Abschnitt 6.2); die Linien S9 (Sissach-Läufelfingen-Olten), 111a (Grellingen - Nunningen), 115 (Laufen - Zwingen - Passwang) und 123 (Roggenburg - Delémont) werden für das Jahr 2006 aus der Liste des Sparpotentials gestrichen.
2.6 Das Finanzprogramm mit folgenden Beträgen an die Abgeltung der ungedeckten Kosten zu Lasten den Konten 2357.360.00 und 2357.364.00:
2006
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CHF 29'200'000.-
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2007
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CHF 31'700'000.-
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2008
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CHF 37'300'000.-
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2009
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CHF 37'900'000.-
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2.7 Vom vorliegenden Beschluss ist die Verbindung Sissach-Läufelfingen-Olten nur für das Jahr 2006 als Zugbetrieb erfasst und entsprechend bei den ungedeckten Kosten berücksichtigt. Der Landrat wird mit separatem Beschluss zum Generellen Leistungsauftrag für die Zeit ab Fahrplanjahr 2006/2007 über die Verbindung Sissach-Läufelfingen-Olten und die dadurch entstehenden ungedeckten Kosten für die Jahre 2007 bis 2009 entscheiden.
3.3 Das Postulat 1997/189 von Max Ritter betreffend "Bahn Sissach - Läufelfingen - Olten" wird stehen gelassen.
Der bereinigte Landratsbeschluss ist als Anhang diesem Bericht beigelegt.
5. Schlussabstimmung
In der Schlussabstimmung hat die Kommission dem bereinigten Landratsbeschluss einstimmig zugestimmt.
Liestal, 18. Oktober 2005
Der Kommissionspräsident: Peter Holinger
Beilage:
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Entwurf eines (geänderten) Landratsbeschlusses
über die Erteilung eines Generellen Leistungsauftrags im Bereich des Öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2006 - 2009 [PDF]
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