2005-8
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Georges Thüring: Baselbieter Wald als Naherholungsgebiet für die Stadt Basel -Abgeltung von Pflege- und Unterhaltskosten durch den Kanton BS
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Autor/in:
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Georges Thüring, SVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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13. Januar 2005
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Nr.:
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2005-008
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41 Prozent Fläche des Kantons Basel-Landschaft - gut 21'000 ha - bestehen aus Wald. Die Baselbieter Landschaft wird durch den Wald geprägt und das Baselbiet gehört zu den waldreichsten Kantonen der Schweiz. Der Wald übt nicht nur in ökologischer Hinsicht eine wichtige Funktion aus. Er dient im Besonderen auch als Naherholungsgebiet und wird von sehr vielen Menschen entsprechend genutzt und damit auch belastet.
Der Wald ist öffentlich zugänglich, jedermann kann ihn ohne Erlaubnis betreten. Er wird ständig in irgendeiner Form genutzt. Sei es zum Spazierengehen, zum Picknicken, zum Wandern oder zum Ausführen von Hunden. Auf Waldstrassen ist zudem das Reiten und Radfahren gestattet, und in den Waldhütten finden regelmässig Vereinsanlässe oder andere Veranstaltungen statt. Der Wald übt damit auch eine wichtige soziale und gesellschaftliche Funktion aus. Die Freizeit-Nutzunq des Baselbieter Waldes erfolgt im Besonderen auch von Einwohnern des Kantons BaselStadt.
Die sorgsame Pflege und Hege, der angemessene Schutz und die richtige Bewirtschaftung des Waldes stellen eine wichtige öffentliche Aufgabe dar, in die sich Kanton, Einwohnergemeinden und vor allem die Bürgergemeinden als nach wie vor grösster Waldbesitzer teilen. Der Unterhalt und die Pflege des Waldes sind sehr kostenintensiv. So hat der Landrat am 28. Oktober 2004 zur «Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald» für die Jahre 2005 bis 2008 einen Verpflichtungskredit von insgesamt 7,5 Mio. Franken gesprochen.
Die anhaltenden Partnerschafts-Diskussionen wurden und werden nach wie vor von Abgeltungsforderungen seitens des Kantons Basel-Stadt für so genannte Zentrumsleistungen dominiert. Die Leistungen des Baselbiets für die Region werden dabei vom städtischen Partner in der Regel missachtet oder zu wenig gewichtet.
Ich lade den Regierungsrat ein zu prüfen und darüber zu berichten, inwiefern das Baselbiet und dabei insbesondere der Baselbieter Wald als Naherholunsgebiet für den Kanton Basel-Stadt respektive dessen Einwohnerinnen und Einwohner dienen und welche Belastungen respektive Kosten aus dieser Nutzung resultieren. Im Weiteren lade ich den Regierungsrat ein, vom Kanton Basel-Stadt eine angemessene Beteiligung an den jährlichen Unterhalts- und Pflegekosten zu fordern, welche für den Baselbieter Wald als regionales Naherholungsgebiet aufgewendet werden müssen. Ich ersuche den Regierungsrat, dem Landrat über seine diesbezüglichen Schritte ebenfalls zu berichten.
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