2005-71
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Madeleine Göschke: Grenzfall oder Grenzüberschreitung?
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Autor/in:
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Madeleine Göschke, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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24. Februar 2005
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Nr.:
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2005-071
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In den Medien wurde über den zurücktretenden Chefarzt der Frauenklinik Liestal folgendes berichtet:
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Er habe die Patientinnendaten des Spitals benützt, um für seine zukünftige Privatpraxis zu werben.
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2
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Auf Kosten des Spitals habe der zurücktretende Chefarzt in Spital-Couverts einen Prospekt und einen Brief auf Spitalpapier an die umworbenen Patientinnen verschickt.
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3
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Auch die Vermietung seines Ferienhauses in Nizza soll er zumindest teilweise über das staatlich bezahlte Kliniksekretariat abgewickelt haben.
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Wir danken Regierungsrat Straumann für sein rasches Handeln. Trotzdem bleibt Einiges unklar.
Wir bitten die Regierung folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Trifft der geschilderte Sachverhalt zu?
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2.
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Wenn ja, wie lautet die Beurteilung durch die Datenschutzstelle?
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3.
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Wie ist es trotz Kostenkontrolle möglich, dass ein Chefarzt sein staatlich bezahltes Sekretariat für private Zwecke arbeiten lässt und auf Kosten des Steuerzahlers privates Werbematerial verschickt?
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4.
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Was unternimmt die Regierung um zu prüfen, ob es sich hier um einen Einzelfall oder um eine Eisbergspitze handelt?
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5.
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Wie will der Regierungsrat in Zukunft ähnliche Vorfälle in kantonalen Chefetagen vermeiden?
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