2005-67 (1)


1. Text der Interpellation:

Der Kanton Basel-Landschaft steht mit der Schaffung der Fachstelle für Familienfragen (2003) und dem Gesamtkonzept "Familienfragen" (2004) am Anfang einer kantonalen Familienpolitik, die erst aufgebaut werden muss.


Im Gesamtkonzept "Familienfragen" werden neben Fakten, Leitbild, Handlungsfeldern auch Empfehlungen abgegeben und vom Regierungsrat bewilligt. Das Konzept zeigt eine effiziente Implementierung auf, die Empfehlungen sollen schrittweise umgesetzt werden.


Allseits werden die Wichtigkeit der Familie und die Dringlichkeit der Umsetzung von familienpolitischen Massnahmen betont, sei dies von Familienminister und Bundesrat P. Couchepin, allen politischen Parteien wie den Kantonen. Andererseits relativiert Regierungspräsident A. Ballmer bei der Vorstellung des Gesamtkonzeptes "Familienfragen" die Bedeutung wieder: "Aus Gründen der nicht erhöhbaren Ressourcen muss eine zeitliche Staffelung bewusst in Kauf genommen werden".


Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:




2. Beantwortung der Fragen:


1. Mit welchen Ressourcen wird an den vielfältigen und umfangreichen Aufgaben gearbeitet - finanzielle und personell? Werden zusätzlich zu den internen Ressourcen externe Projektmittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wer ist mit Projektarbeiten betraut worden?


Antwort des Regierungsrats:
Die Fachstelle für Familienfragen verfügt über 130 Stellenprozente (wovon 100 Prozent für die Leitung und 30 Prozent für das Sekretariat). Das Budget 2005 beträgt 254'300 Franken.
Zusätzlich zu den internen Ressourcen wurden Mittel vom Impulsprogramm "Familie & Beruf" zur Finanzierung des Forschungsprojekts "Familienbild. Bitte lächeln!" in der Höhe von 80'000 Franken zur Verfügung gestellt. Den Forschungsauftrag erhielt die Universität Basel. Die Fachtagung "Familienpolitik bottom-up" wurde von Sponsoringbeiträgen in der Höhe von 10'000 Franken mitfinanziert. Die Fachtagung wurde von einer externen Tagungsorganisatorin organisiert und durchgeführt. Die Anstossfinanzierung des Projekts „Familienpass Region Basel" wurde im Jahre 2004 durch das Lotteriefonds Basel-Landschaft mit einem Beitrag von 22'500 Franken ermöglicht.




2. Sind aus Sicht des Regierungsrates diese Ressourcen genügend? Falls ja, in welchem Zeitrahmen werden die bezeichneten Massnahmen umgesetzt werden können? Falls nein, was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen?


Antwort des Regierungsrats:
Für die gleichzeitige Umsetzung aller möglichen Massnahmen reicht die vorhandene Kapazität der Fachstelle für Familienfragen - wie bei allen anderen Kantonsstellen - nicht aus. Daher müssen die verschiedenen Massnahmen priorisiert und staffelweise angegangen werden. Die zentralen Anliegen in den Jahren 2005 und 2006 sind die Gesetzesarbeit der Kommission "Gesetzesentwurf Kantonales Familiengesetz" und die Studie des Instituts „infras" zur Erhebung des Bedarfs an Tagesbetreuungsplätzen.




3. Der Regierungsrat hat den Auftrag "Gesetzesentwurf familienergänzende Kinderbetreuung" erweitert zum Auftrag, ein "Kantonales Familiengesetz" zu entwerfen. Wer resp. welche Dienststellen erarbeiten dieses Familiengesetz? Wann kann das Familiengesetz in die Vernehmlassung geschickt werden?


Antwort des Regierungsrats:
Die Kommission "Gesetzesentwurf Kantonales Familiengesetz" setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Christina Leimbacher, Fachstelle für Familienfragen, FKD (Kommissionsleitung)
- René Broder, Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe, BKSD
- Uta Brüschweiler, Vertreterin VBLG
- Laura Englaro. Kantonales Sozialamt, FKD
- René Glauser, Fachstelle für Jugend und Gesellschaft, BKSD
- Doris Hochuli, Vertreterin Verband Tagesfamilienvereine Nordwestschweiz
- Barbara Krattiger, Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau, FKD
- Markus Meier, Vertreter Wirtschaftskammer BL
- Lothar Niggli, Finanzverwaltung, FKD
- Rudolf Schaffner, Kantonales Sozialamt, FKD
- Anita Schweizer, Vertreterin VBLG
- Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, FKD
- Beat Wirz, Stabstelle Bildung, BKSD
- Beat Zobrist, Externer Berater


Die Kommissionsarbeit wird wohl aufgrund der Komplexität der Materie mindestens zwei Jahre dauern. Nach deren Abschluss wird das Mitberichtsverfahren durchgeführt und der Gesetzesentwurf aufgrund der Mitberichtsergebnisse überarbeitet. Anschliessend kann das Vernehmlassungsverfahren beginnen.




4. Wann kann frühestens das kantonale Familiengesetz in Kraft gesetzt werden?


Antwort des Regierungsrats:
Eine exakte Terminplanung erweist sich als schwierig, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine seriöse und verbindliche Aussage gemacht werden kann.




5. Wann ist ein kantonaler Familienbericht zu erwarten, der gültige Daten über die ökonomische Situation der Baselbieter Familien enthält?


Antwort des Regierungsrats:
Zur Erstellung des kantonalen Familienberichts bedarf es erhebliche finanzielle Mittel. Für dieses Projekt ist voraussichtlich die Konstituierung eines wissenschaftlichen Beirats erforderlich, welcher die Fragestellungen formuliert und den Prozess begleitet bzw. zu den Ergebnissen Empfehlungen redigiert. Der kantonale Familienbericht ist im Gesamtkonzept vorgesehen, verfügt aber noch nicht über eine konkrete Terminierung.




6. Die Steuerverwaltung wird - wie angekündigt - demnächst eine Gesetzesänderung zur Familienbesteuerung vorlegen. Entspricht diese Steuerrevision dem Konzept und dem Leitbild "Familienfragen"?


Antwort des Regierungsrats:
Die Fachstelle für Familienfragen wurde zur Vernehmlassung eingeladen. Sie wird die Übereinstimmung der Vorlage mit dem Gesamtkonzept "Familienfragen" überprüfen.




7. Wie weit ist die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden im Rahmen der Familienpolitik intensiviert worden? Welche Projekte und Massnahmen wurden oder werden wann initiiert?


Antwort des Regierungsrats:
Die bereits seit einem Jahr bestehende Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden wird durch beiden Gemeindevertretungen in der Kommission "Gesetzesentwurf Kantonales Familiengesetz" sichergestellt. Im Rahmen des Projekts „Familienpass" wurden die Sozialdienste der Gemeinden gebeten, ihre Klientel auf den „FamilienpassPlus" aufmerksam zu machen.
Überprüft werden zurzeit Projekte zum Thema "Kinder- bzw. Familienfreundlichkeit" im Rahmen des internationalen Projekts der Unicef "Childfriendly Cities". Vorgesehen ist ebenfalls die Einführung eines "Familienhandbuches" mit konkreten Informationen und Tipps im Gemeindebereich. Für beide Projekte sind allerdings weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen sichergestellt.


Liestal, 3. Mai 2005


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin



Back to Top