2005-62
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat der SVP Fraktion: Effilex - Aufhebung des Regierungsratsbeschlusses betreffend die Aufsicht über die Wohnverhältnisse ausländischer Arbeitnehmer
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Autor/in:
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SVP Fraktion
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Eingereicht am:
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24. Februar 2005
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Nr.:
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2005-062
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Begründung:
Der Regierungsrat ist aufgefordert noch in der laufenden Legislaturperiode eine umfassende und systematische Überprüfung der kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Aktualität in Angriff zu nehmen.
Ziel der Überprüfung ist es, dass:
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die Regelungsdichte unseres kantonalen Rechts wo immer möglich abgebaut wird, und
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die verbleibenden Regelungen soweit nötig inhaltlich aktualisiert werden.
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In der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Baselland findet sich als rechtsgültiger Erlass der Regierungsratsbeschluss betreffend die Aufsicht über die Wohnverhältnisse ausländischer Arbeitnehmer (SGS 960.11).
Dieser Rechtserlass fusst auf einem nicht mehr gültigen Gesetz über das Sanitätswesen aus dem Jahr 1865, bzw. einer Vollzugsverordnung betreffend Massnahmen gegen die Tuberkulose aus dem Jahr 1933. Darin finden sich Bestimmungen wie unter anderem.
§ 4 Schlafräume
Die Schlafräume haben je Bett vier Quadratmeter Bodenfläche und neun Kubikmeter Luftraum aufzuweisen, wenn (…)
§ 5 Möblierung
(…). Zu jedem Bett ist ein abschliessbarer Kastenteil im Mindestmass von fünfzig mal fünfzig Zentimeter mal einen Meter achtzig Zentimeter zur Verfügung zu stellen. (…)
oder
§ 7 Küchen
Bereiten sich die Fremdarbeiter ihre Mahlzeiten selber zu, hat die Küche je Person einen halben Quadratmeter Bodenfläche aufzuweisen. Für je vier Personen ist mindestens eine Normalkochplatte zur Verfügung zu stellen. (…)
bzw.
§ 9 Nebenräume
1
Für die Einstellung von Koffern und Fahrrädern sind bei Bedarf die notwendigen Nebenräume zur Verfügung zu stellen. (…)
Wie diese Auszüge zeigen, entspricht der fragliche Regierungsbeschluss nach Auffassung der SVP Fraktion in keiner Weise den heutigen Anforderungen bezüglich Notwendigkeit und Aktualität.
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