2005-60
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion von Madeleine Göschke: Leitende Ärzte und Chefärzte mit voller Pension sollen nach ihrem Rücktritt keine Privatpraxis führen
|
|
Autor/in:
|
Madeleine Göschke, Grüne Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
24. Februar 2005
|
|
Nr.:
|
2005-060
|
|
Der bundesrätliche Praxisbewilligungsstopp verbietet grundsätzlich die Eröffnung neuer Arztpraxen. Die jungen Ärztinnen und Ärzte sind deshalb in der Regel darauf angewiesen, die Praxis eines in Pension gehenden Arztes übernehmen zu können. Seit einigen Jahren führt eine zunehmende Zahl von leitenden Ärzten nach ihrer Pensionierung eine Privatpraxis. Angesichts der hohen Pensionsgelder leitender Ärzte und der Kosten von rund einer Million Franken für die Ausbildung einer Ärztin, eines Arztes ist es nicht sinnvoll, dass ehemalige leitende Ärzte ihren jungen Kolleginnen und Kollegen den Weg in die Praxis und die berufliche Zukunft erschweren.
Pensionierte leitende Ärzte, die sich weiterhin beruflich betätigen möchten, haben dazu andere Möglichkeiten, z.B. wissenschaftliche Betätigung, Fortbildung, Beratungstätigkeit, Aufgaben in Entwicklungsländern.
Die Regierung wird aufgefordert leitenden Ärzten und Chefärzten, welche nach ihrem Rücktritt eine volle Pension beziehen, die Führung einer Privatpraxis nicht zu gestatten.
Früher erteilte Praxisbewilligungen behalten ihre Gültigkeit im Sinne der Besitzstandwahrung.
Wegen der engen Verflechtung der medizinischen Dienste der beiden Halbkantone empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgehen mit Basel-Stadt.
Back to Top