2005-6

Im Jahresprogramm des Regierungsrates habe ich unter Punkt 2.03 gelesen, dass Module zur Aus- und Weiterbildung für neu gewählte Mitglieder der Sozialhilfebehörden und unter 2.03.05 für neu gewählte Behördenmitglieder durchgeführt werden. Eine Lücke im Schulungsangebot besteht noch für Personen, die Vormund- und Beistandschaften in den Gemeinden übernehmen. In allen Gemeinden können die Sozialen Dienste auf die Hilfe von Freiwilligen zählen, die Menschen in vormundschaftlichen Massnahmen begleiten. Für diese Freiwilligen wäre es ganz wichtig und es wäre auch eine Anerkennung, dass sie eine Schulung oder eine Weiterbildung für ihre nicht immer leichte Aufgabe erhielten. Bis zum Jahre 2001 hat das Forum für Freiwilligenarbeit der Region, in dessen Vorstand ich mitarbeitete, Kurse durchgeführt. Sie wurden von zwei Leitern der Sozialen Dienste aus zwei Gemeinden (Arlesheim und Reinach) geleitet. Die angemeldeten Personen, die als Vormund oder Beistand tätig waren, erachteten diesen Kurs ( Es war ein Modul von vier Abenden) als sehr hilfreich. Das Forum für Freiwilligenarbeit hat sich in der Zwischenzeit aufgelöst, sodass es seit drei Jahren keine solchen Kurse mehr gibt.


Ich bitte den Regierungsrat zu prüfen,
ob für Personen, die Menschen in einer vormundschaftlichen Massnahme begleiten, ein Schulungsmodul eingeführt werden kann im Rahmen der Schulung und Weiterbildung laut Jahresprogramm.



Back to Top