2005-59

Bei der Realisierung von Strassenbauprojekten im Kanton Basel-Landschaft wird immer häufiger die Finanzierungsproblematik in den Vordergrund gestellt. Dabei wird stets behauptet, dass die Finanzierung von wichtigen Verkehrsprojekten nicht gesichert sei, weil kein Geld vorhanden sei.


Tatsächlich ist es aber so, dass beträchtliche Einnahmen in Form von Abgaben der Verkehrsteilnehmer wie die Motorfahrzeugsteuer (Verkehrsabgabe ca. CHF 75 Mio.), die Verkehrsbussenerträge (ca. CHF 20 Mio.) und die Erträge des Kantons aus der LSVA (Transfer des Bundes: ca. CHF 10 Mio.) - im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen - nicht zweckgebunden für den Strassenbau im Baselbiet eingesetzt werden.


Es muss daher gefordert werden, dass auch im Baselbiet eine Vorlage ausgearbeitet wird, welche eine Zweckbindung insbesondere der Erträge festschreibt, welche direkt oder indirekt vom privaten Motorfahrzeugverkehr (d.h. insbesondere die KantonsErträge aus der LSVA, die Verkehrsabgabe sowie die Verkehrs-Bussenerträge) generiert werden. Diese Zweckbestimmung macht Sinn, weil diese Einnahmen im direkten Zusammenhang mit der Benützung der Strassen stehen.


Damit kann unter anderem gezeigt werden, dass der private Motorfahrzeugverkehr über verschiedene Abgaben beträchtliche Beträge (viele Millionen Franken pro Jahr) an den Kanton entrichtet.


Der Regierungsrat wird beauftragt:
eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Zweckbestimmung zugunsten des Strassenbaus bzw. Strassenverkehrs vorschreibt für Einnahmen, welche direkt oder indirekt aus Steuern und Abgaben entstehen, die der private Motorfahrzeugverkehr erbringt.



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