2005-57

Im März 1997 wurde in der Schweiz die Idee einer Solidaritätsstiftung aus den überschüssigen Goldreserven lanciert. In der Abstimmung vom September 2002 wurden mit knappen Mehrheiten die beiden Vorschläge ‚Goldinitiative' und Gegenentwurf 'Gold für AHV, Kantone und Stiftung' vom Schweizervolk verworfen, wobei in unserem Kanton ein minimaler Vorsprung für den Gegenvorschlag resultierte.

Den langwierigen, kontroversen Diskussionen um die Verwendung dieses überschüssigen Nationalbankgoldes hat der Bundesrat ein Ende gesetzt und entschieden: Das Gold soll zu 1/3 dem Bund und zu 2/3 den Kantonen zur Verfügung gestellt werden, obschon der Bundesrat zuvor wiederholt festgehalten hatte, dass ohne Verfassungs- oder Gesetzesgrundlage und mögliche Mitsprache der Bevölkerung nichts verteilt werde und die Substanz erhalten bleibe.


Der Kanton Basel-Landschaft soll mit rund CHF 370 Mio. beglückt werden. Sollten die Erträge den Kantonen wirklich zustehen, darf in unserem Kanton nicht nochmals ein jahrelanges Tauziehen bevorstehen. Die SP-Fraktion beauftragt den Regierungsrat, unverzüglich eine Gesetzesvorlage mit folgender 3-Teilung vorzubereiten:


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