Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Das heutige Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB), das aus dem Jahre 1911 stammt, wurde durch viele Teilrevisionen (z.B. Ehe- und Scheidungsrecht, Neuorganisationen in den Bereichen des Beurkundungs-, Vormundschafts- und Zivilstandswesens sowie Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes) ergänzt und hat deshalb stark an Systematik und Lesbarkeit eingebüsst.


Nun wird die Gesetzessystematik erheblich verbessert, indem die Zuständigkeits- und Verfahrensbestimmungen für die Gerichtsbehörden in die Zivilprozessordnung überführt und die Beurkundungsvorschriften des Dekrets über die öffentliche Beurkundung in das Gesetz integriert werden. Zudem werden Lücken und Mängel behoben, die in der Verwaltungspraxis festgestellt wurden. Die Gesetzessprache wird modernisiert und es werden geschlechtsneutrale Begriffe verwendet.


Abgesehen vom Vormundschaftswesen, das erst kürzlich revidiert wurde, werden die übrigen Bereiche einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Hervorzuheben sind folgende wesentliche Neuerungen :

Der total revidierte Gesetzesentwurf wurde in der Vernehmlassung begrüsst und gut aufgenommen. Die vorgebrachten Änderungsvorschläge wurden so weit als möglich berücksichtigt.



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