Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Totalrevision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) | |
vom: | 22. Februar 2005 | |
Nr.: | 2005-052 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Vorprüfung durch Bund
Kantonale Vorschriften zum Verwandschafts-, Vormundschafts-, Register- sowie Notariatsrecht bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundes.
Mit Schreiben vom 8. Oktober 2003 teilt das Bundesamt für Justiz mit, dass die adoptions- und erbrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften zum Vermessungswesen und zur Zivilprozessordnung mit dem Bundeszivilrecht zu vereinbaren seien. Auch die sachen-, grundbuch- und beurkundungsrechtlichen Bestimmungen sowie insbesondere die Normen über die gesetzlichen Grundpfandrechte für öffentlichrechtliche Forderungen seien bundesrechtskonform.
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