Vorlage an den Landrat
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
Titel: | Totalrevision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) | |
vom: | 22. Februar 2005 | |
Nr.: | 2005-052 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Bericht
Effilex-Überprüfung
Der Regierungsrat hält im Regierungsprogramm 2004 -2007 fest, dass zur Zeit mit dem Projekt Effilex eine systematische Überprüfung der kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Aktualität stattfinde. Unnötige Regelungen sollen abgebaut und die verbleibenden aktualisiert werden. Dieses Pilotprojekt soll in einen Dauerauftrag überführt werden (Nr. 5.09) und es soll u.a. das Einführungsgesetz zum ZGB revidiert werden (Nr. 5.09.01). Im Jahresprogramm 2005 wird zudem erwähnt, dass die mit dem Projekt Effilex begonnenen Aktivitäten zur Erneuerung und Modernisierung der kantonalen Rechtserlasse fortgesetzt werden sollen (Nr. 4.04).
Die Effilex-Überprüfung wird an Hand des folgenden Kriterienkatalogs vorgenommen:
- | Verzicht auf Regelungen, Abbau der Regelungsdichte und -intensität |
Bei der vorliegenden Totalrevision werden keine Regelungen abgebaut, denn dies würde zu Unsicherheiten in der Rechtspraxis führen, handelt es sich doch um ganz wesentliche Organisations- und Verfahrensbestimmungen, die der Kanton zur Einführung des eidg. Zivilgesetzbuches erlassen muss. | |
- | Übereinstimmung von Verwaltungspraxis mit geltendem Recht |
Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit ist sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften und die Verwaltungspraxis miteinander übereinstimmen. Vorliegend werden deshalb diejenigen Unsicherheiten, Probleme und Lücken, die in der Rechtspraxis aufgetreten sind, durch klare Bestimmungen beseitigt. | |
- | Zusammenfassungen von Sachbereichen |
Das Beurkundungsrecht, das im geltenden EG ZGB und im Beurkundungsdekret geregelt ist, wird im EG ZGB zusammengefasst. Zur Verbesserung der Systematik werden die Zuständigkeits- und Verfahrensbestimmungen für die gerichtlichen Behörden in die Zivilprozessordnung überführt. | |
- | Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache |
Aufgrund der vielen Teilrevisionen fehlt eine einheitliche geschlechtsneutrale Sprache, was zu beheben ist. | |
- | Beseitigung von Wiederholungen |
Im EG ZGB gibt es nur wenige Wiederholungen (z.B. Zerstückelungsverbot für Grundstücke, Aufsicht über Notariate), die eliminieren sind. |
2.2 Verhältnis zum Regierungsprogramm
Wie erwähnt soll gemäss Regierungsprogramm 1999 - 2003 eine umfassende, systematische Überprüfung der kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Aktualität stattfinden, was durch Projekt EFFILEX realisiert wird.
Die im Rahmen der Effilex-Überprüfung erfolgte Totalrevision des EG ZGB hat keine finanziellen Auswirkungen.
Fortsetzung >>>
Back to Top