2005-50 (1)


Am 3. Februar 2005 hat Landrat Hans Jermann eine Interpellation betreffend „Gelder aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)" mit dem folgenden Wortlaut eingereicht:

Vor 4 Jahren, am 1.1. 2001 wurde das Gesetz über die LSVA in Kraft gesetzt. Der Artikel 19 im Bundesgesetz zur Schwerverkehrsabgabe SVAG vom 19. Dezember 1997 lautet wie folgt:


Absatz 1: Der Reinertrag wird zu einem Drittel als gebundene Ausgabe den Kantonen zugewiesen und verbleibt zu zwei Dritteln beim Bund.


Im Absatz 3: Die Kantone verwenden ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.


Im Budget 2005 findet sich unter der Konto- Bezeichnung 2135 460.00 Beiträge vom Bund ein Betrag von Fr. 10,7 Millionen Franken, dies entspricht einer Zunahme von 95 %!


Ich denke, dass dies mit der Tariferhöhung auf den 1.1.2005 zusammenhängt und mit der Tatsache, dass nun „40- Tönner" in der ganzen Schweiz fahren dürfen ( Ausnahme: gewisse Brücken mit 34 bzw. 38 t Zulassung).


Der Regierungsrat wird eingeladen zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Wie gross sind die Einnahmen aus der LSVA in den bisherigen 4 Jahren für den Kanton Basel- Landschaft?
2. Wie wurden diese Gelder nach Art. 19 Abs.3 zweckgebunden verwendet?
3. Wie gedenkt die Regierung die Einnahmen 2005 von 10,7 Mio. Fr. zu verwenden?




Antwort des Regierungsrates


Einleitende Bemerkungen


Die LSVA trägt dazu bei, dass die Kantone ihren Verpflichtungen zur Erhaltung des Strassennetzes und zur Übernahme ihres Anteils an der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes besser nachkommen können. Gemäss Art. 19 Abs.3 des Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG) verwenden die Kantone ihren Anteil am Reinertrag der LSVA vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Im Kanton Basel-Landschaft wird die LSVA ebenfalls zu diesem Zweck verwendet.


Die LSVA wird von den Kantonen entweder in die allgemeine Staatskasse vereinnahmt oder in eine Strassenkasse bzw. einen Strassenfonds. In 16 Kantonen ist der Anteil an der LSVA wegen der Zweckbindung einer Spezialfinanzierung unterstellt. Diese Kantone vereinnahmen die LSVA nicht in der allgemeinen Staatsrechnung sondern ganz oder teilweise in eine Strassenkasse bzw. einen Strassenfonds. Der Kanton Basel-Landschaft und 9 weitere Kantone (AI, BE, BS, GE, JU, NW, TI, VD, ZG) führen keine Sonderrechnung im Bereich des Strassenverkehrs und vereinnahmen die LSVA in die allgemeine Staatskasse (Laufende Rechnung).


Solange die Strassenausgaben grösser sind als die Einnahmen aus dem Strassenverkehr, spielt es keine Rolle, ob die LSVA in einen Strassenfonds vereinnahmt wird oder in die allgemeine Staatsrechnung. Eine Zweckentfremdung ist ausgeschlossen, weil die LSVA in diesem Fall zur Reduktion des Defizits im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet wird. Zur Finanzierung des Restdefizits werden entweder allgemeine Steuereinnahmen verwendet, oder Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen müssen bei defizitärem Strassenfonds reduziert werden.


Im Kanton Basel-Landschaft werden die LSVA-Erträge in der Laufenden Rechnung in der Rubrik 2153 "Anteile an Bundessteuern" als Ertragsposten geführt und zweckgebunden zur Reduktion des Defizits im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet. Das verbleibende Restdefizit wird mit allgemeinen Steuereinnahmen gedeckt.




Frage 1


Wie gross sind die Einnahmen aus der LSVA in den bisherigen 4 Jahren für den Kanton Basel- Landschaft?


Antwort


Seit der Einführung der LSVA im Jahr 2001 belaufen sich die Einnahmen des Kantons auf gesamt-haft 25.284 Mio. Franken, was pro Jahr durchschnittlich 6.321 Mio. Franken entspricht. Im Budget 2005 sind wegen der Erhöhung der Tarife 10.7 Mio. Franken Einnahmen aus der LSVA budgetiert:




Frage 2


Wie wurden diese Gelder nach Art. 19 Abs.3 zweckgebunden verwendet?


Antwort


Wie einleitend erwähnt, werden die LSVA-Gelder zweckgebunden zur Reduktion der ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet.


Der Kanton verfügt über eine Strassenrechnung in Form einer Ausgabenrechnung, die auf dem Modell des Bundes basiert. Diese zeigt die effektiven jährlichen Strassenausgaben bzw. das für den Strassenbau und -unterhalt und den Betrieb des Strassennetzes eingesetzte Kapital des Kantons. Es werden in der Rechnung die laufenden Strassenausgaben und der Zins auf den Vorjahressaldi den anrechenbaren Einnahmen gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den Deckungsgrad. Aus der Strassenrechnung (s. Beilage) geht hervor, dass die Einnahmen aus dem motorisierten Verkehr die Strassenausgaben des Kantons nicht decken.


Die Strassenrechnung hat im Zeitraum 1994 bis 2002 mit einem durchschnittlichen jährlichen Defi-zit von 10 Mio. Franken abgeschlossen. Der Motorfahrzeugverkehr hat somit in der Vergangenheit die von ihm verursachten Ausgaben zu knappp 94 Prozent gedeckt; die restlichen rund 6 Prozent mussten aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Ohne LSVA, die vollumfänglich und zweckgebunden für die Reduktion der ungedeckten Kosten im Strassenverkehr eingesetzt wird, wären die Defizite entsprechend höher ausgefallen.




Frage 3


Wie gedenkt die Regierung die Einnahmen 2005 von 10,7 Mio. Fr. zu verwenden?


Antwort


Wie bisher zur Reduktion der ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass über einen Strassenfonds nachgedacht und eine Fondslösung zur Finanzierung der H2 Pratteln - Liestal vorgeschlagen wird.


Liestal, 12. April 2005


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin


Beilage: Strassenrechnung [PDF]



Back to Top