2005-50

Vor 4 Jahren, am 1.1. 2001 wurde das Gesetz über die LSVA in Kraft gesetzt.

Der Artikel 19 im Bundesgesetz zur Schwerverkehrsabgabe SVAG vom 19. Dezember 1997 lautet wie folgt:

Absatz 1: Der Reinertrag wird zu einem Drittel als gebundene Ausgabe den Kantonen zugewiesen und verbleibt zu zwei Dritteln beim Bund.

Im Absatz 3: Die Kantone verwenden ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.

Im Budget 2005 findet sich unter der Konto- Bezeichnung 2135 460.00 Beiträge vom Bund ein Betrag von Fr. 10,7 Millionen Franken, dies entspricht einer Zunahme von 95 %!
Ich denke, dass dies mit der Tariferhöhung auf den 1.1.2005 zusammenhängt und mit der Tatsache, dass nun „40- Tönner" in der ganzen Schweiz fahren dürfen ( Ausnahme: gewisse Brücken mit 34 bzw. 38 t Zulassung).

Der Regierungsrat wird eingeladen zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

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