2005-49
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Hans Jermann: Basisstufe für den Kindergarten und die 1. /2. Primarstufe
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Autor/in:
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Hans Jermann, CVP-EVP- Fraktion
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Eingereicht am:
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3. Februar 2005
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Nr.:
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2005-049
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Aus dem neuen Bildungsgesetz ergibt sich eine klare Aufgabenteilung zwischen Gemeinde (Primarschule und Kindergarten) und Kanton (Sekundarstufen A, E und P).
Durch folgende Punkte wird in Laufen ein Um- bzw. Neubau von Schulräumen notwendig:
- Blockzeiten
- Mittagstisch (Bedürfnisabklärung folgt)
- Gruppenunterricht
Gerade durch die Themen Blockzeiten und Mittagstisch hat sich der Gemeinderat von Laufen für eine Zentrumsschule Primar an einem Standort ausgesprochen. Die 6 Kindergärten sollen dezentral weitergeführt werden. Ein Studienauftrag läuft, als Vorbereitung für einen Architekturwettbewerb, der noch dieses Jahr ausgeschrieben werden sollte.
Mit 2 Jahren Planung und Submission und 2 Jahren Bauzeit ist mit einer Eröffnung der neuen Zentrumsschule in Laufen im Jahre 2009 -10 zu rechnen.
Verschiedene andere Gemeinden im Laufental sind ebenso in der Schulhausplanung engagiert (Nenzlingen, Dittingen), Blauen hat kürzlich einen Erweiterungsbau eingeweiht. Das Laufental ist sicher kein Einzelfall, auch andernorts im Kanton werden Schulhäuser geplant.
Nun ist der Presse zu entnehmen, dass gesamtschweizerisch die Basisstufe diskutiert wird, d.h. Zusammenlegung von Kindergarten und 1. oder 1.und 2. Primarschulstufe. Basel startet einen Versuch, Baselland wartet ab. Der Trend prophezeit, dass diese kommen wird.
Damit könnte die Situation entstehen, dass kurz nach Einweihung eines neuen Primarschulzentrums in Laufen, dieses nicht mehr den Bedürfnissen entspricht, da dann evtl. gemäss kantonaler Regelung in 6-10 Jahren eine Basisstufe einzuführen sei. Ein Schulhausbau im Umfang von mehreren Mio. Franken sollte doch mindestens auf 30 Jahre (statt 5 Jahre) Bestand haben.
Es ist eine klare Stellungnahme der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion gefragt.
Ich gelange deshalb mit folgenden Fragen an die Regierung und bitte um schriftliche Beantwortung:
Durch folgende Punkte wird in Laufen ein Um- bzw. Neubau von Schulräumen notwendig:
- Blockzeiten
- Mittagstisch (Bedürfnisabklärung folgt)
- Gruppenunterricht
Gerade durch die Themen Blockzeiten und Mittagstisch hat sich der Gemeinderat von Laufen für eine Zentrumsschule Primar an einem Standort ausgesprochen. Die 6 Kindergärten sollen dezentral weitergeführt werden. Ein Studienauftrag läuft, als Vorbereitung für einen Architekturwettbewerb, der noch dieses Jahr ausgeschrieben werden sollte.
Mit 2 Jahren Planung und Submission und 2 Jahren Bauzeit ist mit einer Eröffnung der neuen Zentrumsschule in Laufen im Jahre 2009 -10 zu rechnen.
Verschiedene andere Gemeinden im Laufental sind ebenso in der Schulhausplanung engagiert (Nenzlingen, Dittingen), Blauen hat kürzlich einen Erweiterungsbau eingeweiht. Das Laufental ist sicher kein Einzelfall, auch andernorts im Kanton werden Schulhäuser geplant.
Nun ist der Presse zu entnehmen, dass gesamtschweizerisch die Basisstufe diskutiert wird, d.h. Zusammenlegung von Kindergarten und 1. oder 1.und 2. Primarschulstufe. Basel startet einen Versuch, Baselland wartet ab. Der Trend prophezeit, dass diese kommen wird.
Damit könnte die Situation entstehen, dass kurz nach Einweihung eines neuen Primarschulzentrums in Laufen, dieses nicht mehr den Bedürfnissen entspricht, da dann evtl. gemäss kantonaler Regelung in 6-10 Jahren eine Basisstufe einzuführen sei. Ein Schulhausbau im Umfang von mehreren Mio. Franken sollte doch mindestens auf 30 Jahre (statt 5 Jahre) Bestand haben.
Es ist eine klare Stellungnahme der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion gefragt.
Ich gelange deshalb mit folgenden Fragen an die Regierung und bitte um schriftliche Beantwortung:
1.
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Wie stellt sich die Regierung (BKSD) zur Basisstufe ?
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2.
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Ist die Regierung auch der Meinung, dass ein Schulhausbau im Umfang von mehreren Millionen Franken doch mindestens 30 Jahre (statt 5 Jahre) den Bildungsbedürfnissen entsprechen sollte.
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3.
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Kann die Regierung ( BKSD) eine klare Stellungnahme auf die nächsten 15 Jahre hinaus geben?
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