2005-43
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion von Georges Thüring: Zusammenlegung der Rheinhäfen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt
|
|
Autor/in:
|
Georges Thüring, SVP-Fraktion
|
|
Eingereicht am:
|
3. Februar 2005
|
|
Nr.:
|
2005-043
|
|
Der Regierungsrat führt gegenwärtig ein Vernehmlassungen durch betreffend Staatsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt über die Zusammenlegung der Rheinhäfen beider Basel. Auf den ersten Blick ein partnerschaftliches Geschäft, das Unterstützung verdient, denn eine gemeinsame Bewirtschaftung der Rheinhäfen scheint überzeugend. Doch bei genauerem Hinsehen kommen schwerwiegende Zweifel.
Im Nachbarkanton scheint man zu wissen, was man will: Basel-Stadt bringt die heutigen Basler Rheinhäfen in die neue Gesellschaft ein und hat im Staatsvertrag vorgesorgt, dass Basel einen finanziellen Nutzen davon hat, wenn Basler Rheinhäfen für Büros, Wohnungen und touristisch umgenutzt werden. Für den Hafen St. Johann ist das im Staatsvertrag bereits geregelt. Und den Vernehmlassungsunterlagen ist zu entnehmen, dass am Klybeckquai an Ähnliches gedacht wird und dass dann der Schlüssel, nach dem der Ertrag aus den gemeinsam bewirtschafteten Arealen unter Basel-Stadt und Baselland verteilt wird, zugunsten des Stadtkantons geändert werden soll.
Was hingegen in Zukunft mit den Baselbieter Rheinhäfen geschehen soll, scheint unklar. Für den kleineren, auf Mineralöl-Umschlag spezialisierten Auhafen Muttenz ist dies weiter kein Problem, denn er wird schon jetzt als Hafen gut bewirtschaftet und die noch vorhandenen Kapazitätsreserven lassen sich auch auslasten. Für den grossen Birsfelder Hafen jedoch werden keine vernünftigen Perspektiven aufgezeigt. Die Vorlage nennt als Entwicklungsstrategie die „konsequente Fortführung der bisherigen Nutzung". Wer die heutige Situation auf dem „Hafenareal" in Birsfelden kennt, muss hoffen, dass dies nicht ernst gemeint ist: Schlecht genutzte Grundstücke und kaum ein Unternehmen, das mit der Rheinschifffahrt zu tun hat. Soll dieses Gebiet, das nach dem Regionalplan Siedlung ein Industrie- und Gewerbestandort von kantonaler Bedeutung ist, von Baselland als Manövriermasse in das neue Unternehmen eingebracht werden? Und soll es zur Ertragssteigerung in Basel-Stadt gegebenenfalls unrentable, wertschöpfungsarme Hafennutzungen aufnehmen statt längerfristig als Standort für attraktive wirtschaftliche Entwicklungen in unserem Kanton zur Verfügung zu stehen?
Dieser Staatsvertrag mit Basel-Stadt zur Zusammenlegung der Rheinhäfen darf nicht überstürzt abgeschlossen werden.
Antrag:
Der Staatsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt über die Zusammenlegung der Rheinhäfen beider Basel ist zurückzustellen. Unter Berücksichtigung der stark rückläufigen Entwicklung in den Rheinhäfen beider Basel in den letzten 15 Jahren, der bestehenden Hafenkapazitäten und neuer Hafenprojekte in der Region Basel (inkl. Rheinfelden), mittel- und langfristiger Perspektiven der Rheinschifffahrt sowie verkehrsplanerischer Fragen und raumplanerischer Überlegungen ist eine aussagekräftige Prognose über den künftigen Flächenbedarf der Rheinhäfen in der Region Basel zu erarbeiten. Nur was mittel- und langfristig in unserem Kanton wirklich als Hafenareal benötigt wird, ist mit Basel-Stadt zusammenzulegen und dem neuen Unternehmen „Schweizerische Rheinhäfen" zur Bewirtschaftung zu übergeben. Die übrigen Gebiete sind gemäss Ausscheidung im Regionalplan Siedlung bzw. im kantonalen Richtplan als normale Bauzonen in die Planungshoheit der betreffenden Gemeinde zurückzuführen.
Back to Top