2005-42

Bereits im Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 17. Januar 2002 zu den Jahresberichten und Rechnungen des UKBB 1999 und 2000 wurde dem Regierungsrat die Schaffung einer gemeinsamen Oberaufsicht der Parlamente der beiden Trägerkantone empfohlen (vgl. Vorlagen 2001/017 und 2001/241 ). Die Empfehlung wurde jedoch bei der Revision des Kinderspitalvertrags vom 11. Dezember 2002 nicht berücksichtigt.

Am 6. Mai 2004 beschloss der Landrat auf Antrag der Spezialkommission Parlament und Verwaltung eine Musterregelung der parlamentarischen Oberaufsicht im Statut von Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften. Diese wurde darauf auch dem Grossen Rat Basel-Stadt zur Stellungnahme zugestellt. An ihrer gemeinsamen Sitzung vom 20. Oktober 2004 haben die Büros des Grossen Rates Basel-Stadt und des Landrates Basel-Landschaft die Musterregelung besprochen und sind übereingekommen, im Sinne der Musterregelung als erste konkrete Umsetzung eine interkantonale parlamentarische Oberaufsichtskommission über das UKBB zu schaffen. Zu diesem Zweck wurden die zurzeit zuständige Finanzkommission Basel-Stadt und die Geschäftsprüfungskommission Basel-Landschaft aufgefordert, in ihren Parlamenten gleich lautende Vorstösse einzureichen.

Der Regierungsrat wird demnach beauftragt, zusammen mit dem Regierungsrat Basel-Stadt den Kinderspitalvertrag vom 16. Februar 1998 zu ergänzen und für das UKBB im Sinne der Musterregelung eine interkantonale Oberaufsicht zu schaffen.



Back to Top