2005-30


Wegen der schädlichen Wirkung, welche der Rauch von Tabakprodukten haben kann, ist seit einiger Zeit das Rauchen während der Landratssitzungen im Regierungsgebäude verboten. Dies ist grundsätzlich begrüssenswert, soweit damit Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor unerwünschten Immissionen verschont werden.

Alle, die das Rauchen trotz des Verbots und trotz des Wissens um die Schädlichkeit nicht aufgegeben haben, müssen sich nun auf den Balkon oder vor die Tür des Regierungsgebäudes begeben. Dies macht einerseits für Aussenstehende einen unkultivierten Eindruck und andererseits wird die Minderheit der landrätlichen Raucherinnen und Raucher bei der Ausübung ihrer demokratischen Pflichten behindert.


Das im Tabakblatt enthaltene Alkaloid Nicotin (C10H14N2) wirkt an der postsynoptischen Membran der Ganglien in grossen Konzentrationen lähmend, in kleinen Konzentrationen jedoch erregend (vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch). Mitunter wegen der inspirierenden Wirkung des Nicotins rauchen noch immer viele Menschen.


Auch wenn das politische Tagesgeschäft nicht stets von Inspiration geprägt ist, so ist diese Erscheinung grundsätzlich auch in der Politik nicht unerwünscht, steht doch der Landrat vor grossen Herausforderungen, welche nur von kreativen und inspirierten Menschen gelöst werden können. Selbstverständlich gibt es auch für NichtraucherInnen Möglichkeiten, sich während einer langen Landrats-Sitzung wieder in Schwung zu bringen, beispielsweise mit Turnübungen. Dazu fehlt allerdings ein speziell eingerichteter Fitnessraum oder -parcours.


Die Einrichtung eines gepflegten Fumoirs und eines Fitnessraums oder -parcours im Regierungsgebäude würde die Arbeitsbedingungen für Landrätinnen und Landräte, aber auch für Journalistinnen und Journalisten markant verbessern.


Die Unterzeichnenden bitten das Büro des Landrats, die Errichtung eines abgetrennten Raumes für Rauchende und zugleich die Einrichtung eines Fitness-Raums/Parcours zu prüfen.



Vom Landrat am 1. Dezember 2005 modifizierter Text (= letzter Satz des Vorstosses):
Die Unterzeichnenden bitten das Büro des Landrats, die Errichtung eines abgetrennten Raumes für Rauchende zu prüfen.
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