2005-23

Schwer kranke, behinderte und betagte Menschen zu Hause zu pflegen ist eine Aufgabe, welche die Pflegenden sehr fordert und nicht selten an die Grenzen der Belastbarkeit bringt.
Diese Pflege zu Hause ist aber eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Auf diese Art können Menschen trotz Krankheit und Behinderung in ihrer gewohnten Umgebung leben. Nicht selten handelt es sich um eine 24-Stunden-Betreuung, die sonst nur in einem Pflegeheim oder im Spital gewährleistet werden kann.
Damit ist diese Leistung auch ein Beitrag dazu, dass die Gesundheitskosten nicht noch mehr steigen.
Allerdings ist diese Aufgabe für diejenigen, die sie übernehmen - und das sind in der überwiegenden Zahl der Fälle Frauen -, mit grossen Nachteilen verbunden. Sie verzichten damit auf eine eigene ausserhäusliche Erwerbstätigkeit und verunmöglichen sich den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge.
Es ist deshalb wichtig, dass diese Leistung gesellschaftlich anerkannt wird. Dazu könnte unter anderem ein steuerlicher Anreiz in Form eines pauschalen Steuerabzugs dienen.

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Revision des Steuergesetzes in Bezug auf die Familienbesteuerung besteht die Gelegenheit, einen pauschalen Steuerabzug für Personen, die schwer kranke, behinderte oder betagte Menschen gratis zu Hause pflegen, einzuführen.

Antrag:
Ins Steuergesetz soll ein pauschaler Steuerabzug von Fr. 5000.--für Personen, die schwer kranke, behinderte oder betagte Menschen unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu Hause pflegen, aufgenommen werden.



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