2005-21


Am 14. März 2002 reichte Paul Schär, FDP-Fraktion, das Postulat 2002/074 mit folgendem Wortlaut ein:

"Budget 02 sowie der Finanzplan 03-05 verdeutlichen die prekären finanziellen Aussichten des Kantons. Gemäss Finanzplan resultiert ab 2004/05 sogar eine negative Selbstfinanzierung (der laufende Aufwand kann durch den Ertrag der laufenden Rechnung nicht mehr gedeckt werden)! Die FDP ist mit Tatkraft willens, mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen, die Kostenexplosion im Finanzhaushalt zu stoppen! Eine mittelfristige Massnahme dazu ist die Überprüfung des Standards für Bauten und Anlagen.


Der Kanton Basel-Landschaft weist einen hohen Ausführungsstandard bei seinen Bauten und Anlagen aus. Die Funktionalität und die Qualität müssen gewährleistet sein - Wünsche und Verwirklichungen von Planern und Nutzern müssen aber nicht in jedem Fall zwingend umgesetzt werden.


Um nur einige Beispiele zu nennen:

Der Regierungsrat wird aufgefordert, aufzuzeigen, wie der Ausbaustandard für Bauten und Anlagen nach dem Gesichtspunkt der Funktionalität und nicht nach demjenigen von Wunsch- und Luxusvorstellungen zu realisieren ist."


1. Stellungnahme des Regierungsrates

Seit die Menschheit Bauten errichtet, stellt sich die Frage nach dem Ausführungsstandard. Dabei ist bereits in der Planungsphase eine Optimierung der verschiedenen Aspekte vorzunehmen:

Regierungsrat und Verwaltung sind der Überzeugung, nach den aufgezeigten Grundsätzen ein recht stabiles Gleichgewicht zwischen Investitions- sowie Betriebs- und Folgekosten von baulichen Anlagen, insbesondere unter langfristeigen Aspekten, erreicht zu haben.


Zu den einzelnen Beispielen des Postulates:


Strassen- und Randabschlüsse ausserhalb des Siedlungsgebietes können einfacher und darum auch kostengünstiger gestaltet, teilweise sogar weggelassen werden .
Die Wahl der Strassen- und Randabschlüsse hat den Aspekten Verkehrssicherheit, Geologie und Topographie, Auflagen des Umweltschutzes sowie Dauerhaftigkeit der Strasse zu genügen. So wurde z.B. das neu ausgebaute Strassenstück zwischen Gelterkinden und Rickenbach teilweise ohne Randabschlüsse ausgeführt. Auf einer längeren Strecke mussten dann aufgrund von Naturschutzanliegen Amphibiendurchlässe und aufwändige Randabschlüsse erstellt werden.


Radwege, die nur durch eine Markierungslinie von der Strasse getrennt sind, sind kostengünstiger und für den Radfahrer nicht gefährlicher .
Radwege müssen gemäss Strassenverkehrsrecht (VRV, Art. 1) durch bauliche Massnahmen von der Fahrbahn getrennt werden. Radstreifen werden durch unterbrochene oder durchgezogene gelbe Markierungslinien gekennzeichnet. Ob Radwege realisiert oder nur Radstreifen markiert werden hängt insbesondere von örtlichen Gegebenheiten und zulässigen Geschwindigkeiten (inner- oder ausserorts), Verkehrsbelastung und Verkehrszusammensetzung sowie Art des Zweiradverkehrs ab.


Der Unterhalt für eine Radwegbrücke, wie sie in Sissach gebaut wurde, bringt für die Zukunft unverhältnismässig hohe Kosten .
Gemäss Strassenverkehrsrecht sind Autobahnen und Autostrassen dem Motorfahrzeugverkehr vorbehalten, weshalb die Querung einer grün signalisierten Hochleistungsstrasse mit einem Rad- und Fussweg a Niveau von Gesetzes wegen nicht zulässig ist. Die Brücke über die Umfahrung Sissach auf der Ostseite dient im übrigen nicht nur dem Zweiradverkehr, sondern auch dem Fussgängerverkehr zwischen Sissach und Böckten. Sie deckt damit die Anforderungen gemäss Regionalplan Radrouten und Regionalplan Fuss- und Wanderwege ab.


Zusatzkredit, Einhaltung von Krediten
Es kommt auch im angesprochenen Hochbauamt nicht immer vor, dass Nachtragskredite erforderlich sind. Eine Überprüfung der Projektabrechungen der letzten 10 Jahre zeigt, dass ausser beim Projekt Ausbau und Sanierung des Kantonsspitals Liestal bei keinem Projekt ein Zusatzkredit beantragt wurde. Die meisten Verpflichtungskredite wurden in der Grösse von
+ 0% bis - 10% des beantragten Budgets abgerechnet. In zwei Einzelfällen war die Abweichung mit - 16% resp. + 5% etwas grösser.
Erfahrungen zeigen, dass Mehrkosten im Allgemeinen nicht ausgelöst werden durch einen zu hohen Ausbaustandard oder durch die Realisierung von Wunschvorstellungen der Nutzer, sondern dass Sie zurückzuführen sind auf eine zu wenig detaillierte oder mangelhafte Ausarbeitung des Bauprojektes mit Kostenvoranschlag - der Bestellung. Aufgrund des angesprochenen Beispiels Ausbau und Sanierung des Kantonsspitals Liestal wurden die notwendigen Controlling-Massnahmen eingeleitet, wie bereits mehrfach berichtet.



2. Antrag

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2002/074 als erledigt abzuschreiben .


Liestal, 18. Januar 2005


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin


Beilage:
Entwurf eines Landratsbeschlusses



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