2005-21
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Postulat 2002/074
der FDP-Fraktion, betreffend 'Stopp der Kostenexplosion VI' / Hoher Standard für Bauten und Anlagen / Bericht
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vom:
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18. Januar 2005
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Nr.:
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2005-021
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Bemerkungen:
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Vorlage
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Am 14. März 2002 reichte Paul Schär, FDP-Fraktion, das Postulat 2002/074 mit folgendem Wortlaut ein:
"Budget 02 sowie der Finanzplan 03-05 verdeutlichen die prekären finanziellen Aussichten des Kantons. Gemäss Finanzplan resultiert ab 2004/05 sogar eine negative Selbstfinanzierung (der laufende Aufwand kann durch den Ertrag der laufenden Rechnung nicht mehr gedeckt werden)! Die FDP ist mit Tatkraft willens, mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen, die Kostenexplosion im Finanzhaushalt zu stoppen! Eine mittelfristige Massnahme dazu ist die Überprüfung des Standards für Bauten und Anlagen.
Der Kanton Basel-Landschaft weist einen hohen Ausführungsstandard bei seinen Bauten und Anlagen aus. Die Funktionalität und die Qualität müssen gewährleistet sein - Wünsche und Verwirklichungen von Planern und Nutzern müssen aber nicht in jedem Fall zwingend umgesetzt werden.
Um nur einige Beispiele zu nennen:
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Strassen- und Randabschlüsse ausserhalb des Siedlungsgebietes können einfacher und darum auch kostengünstiger gestaltet, teilweise sogar weggelassen werden.
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Radwege, die nur durch eine Markierungslinie von der Strasse getrennt sind, sind kostengünstiger und für den Radfahrer nicht gefährlicher. Weiter kommt dazu, dass der Unterhalt einer Radwegbrücke, wie sie in Sissach gebaut wurde, für die Zukunft unverhältnismässig hohe Kosten mit sich bringen wird.
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Es kommt immer wieder vor, dass bei grösseren Bauten ein Nachtragskredit erforderlich ist, was nicht grundsätzlich als unzulässig zu betrachten ist. Erstrebenswert ist aber nach unserer Meinung, dass Planungs- und Baukredite eingehalten werden müssen; das bedeutet, dass Überschreitungen bei anderen Positionen eingespart werden müssen. Missverhältnisse zwischen Planung und Ausführung - wie wir es kürzlich beim Kantonsspital Liestal erleben mussten -, indem neben Nachtragskrediten auch immer noch Zusatzkredite eingeholt werden, dürfen aber nach unserer Meinung nicht Schule machen.
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1. Stellungnahme des Regierungsrates
Seit die Menschheit Bauten errichtet, stellt sich die Frage nach dem Ausführungsstandard. Dabei ist bereits in der Planungsphase eine Optimierung der verschiedenen Aspekte vorzunehmen:
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In der Planungsphase kann mit der geringsten Kostenauswirkung der grösste Einfluss auf ein Projekt ausgeübt werden. Daher ist die Planung umsichtig, gründlich und vollständig durchzuführen. Planungen von komplexen Bauvorhaben in einem Umfeld rasanter, technologischer Entwicklung mit mehrjähriger Realisierungszeit sind in den von der Dynamik betroffenen Bereichen nach den Grundsätzen der rollenden Planung durchzuführen.
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Nach den einzelnen Planungsphasen ist jeweils das Resultat vor Einleiten des nächsten Schrittes zu hinterfragen, allenfalls mit externer Unterstützung. Einsparungen in der Planung um der Kosten Willen können sich später in einem Vielfachen an Folgekosten bei der Ausführung und nachfolgend beim Betrieb auswirken.
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In der Planungsphase sind die Bedürfnisse der künftigen Benutzer nach den Gesichtspunkten Notwendigkeit und Wünschbarkeit abzuklären. Jede Bedarfsmeldung wird zuerst (gegebenenfalls, insbesondere bei Hochbauten) durch die Benutzerdirektion überprüft. Der bestätigte Bedarf wird dann in der Folge von der Bau- und Umweltschutzdirektion resp. der zuständigen Fachstelle analysiert und auf Plausibilität und Berechtigung hinterfragt.
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Ein wesentlicher Faktor, welcher den Ausbaustandard und die Kosten eines Projekts stark beeinträchtigen sind neue und revidierten Gesetze, Verordnungen und normative Auflagen. Diese haben u.a. einen erhöhten Schutz zum Ziel und definieren die Standards im Bereich von Arbeitssicherheit und Hygiene, Bauwerksstabilität, Brandschutz, Energiesparmassnahmen, Umweltschutz, Materialwahl, Nachhaltigkeit, Erschütterungen, Lärmschutz, etc. und können die Investitionskosten massgeblich erhöhen. Vielfach verunmöglichen diese Auflagen auch bescheidenere Einrichtungen und Anlagen.
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Bei Bedarfsbeurteilungen und Umsetzung in Bauprojekte ist gesamtheitliches Denken gefordert. Massstab sind nicht ausschliesslich die Investitionskosten; zur Optimierung der Gesamtkosten einer Massnahme sind ebenso die Betriebs- und Folgekosten von wesentlicher Bedeutung. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens ein entscheidender Faktor.
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Für den Bereich Hochbau sei dies wie folgt konkretisiert: Bedarfsdeckung durch Nutzungsüberlagerungen d.h. erstellen von nutzungsneutralen Räumen, die später mit geringem baulichen Aufwand neuen Bedürfnissen angepasst werden können bzw. wenn echter Zusatzbedarf besteht, nachgerüstet werden können.
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Im Strassenbau werden Ausgestaltung und damit Kosten immer mehr durch Dritte bestimmt. So führen politische und verfahrensrechtliche Auflagen zu erhöhtem Projektierungsaufwand, Projektänderungen, Projekterweiterungen und damit zu Mehrkosten bei der Ausführung. Wesentliche Kosten werden auch durch Umweltschutzauflagen wie z.B. Massnahmen gegen Lärm und Erschütterungen, Vorschriften über Materialwahl, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen sowie durch Einsprachen und Beschwerden verursacht.
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Regierungsrat und Verwaltung sind der Überzeugung, nach den aufgezeigten Grundsätzen ein recht stabiles Gleichgewicht zwischen Investitions- sowie Betriebs- und Folgekosten von baulichen Anlagen, insbesondere unter langfristeigen Aspekten, erreicht zu haben.
Zu den einzelnen Beispielen des Postulates:
Strassen- und Randabschlüsse ausserhalb des Siedlungsgebietes können einfacher und darum auch kostengünstiger gestaltet, teilweise sogar weggelassen werden
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Die Wahl der Strassen- und Randabschlüsse hat den Aspekten Verkehrssicherheit, Geologie und Topographie, Auflagen des Umweltschutzes sowie Dauerhaftigkeit der Strasse zu genügen. So wurde z.B. das neu ausgebaute Strassenstück zwischen Gelterkinden und Rickenbach teilweise ohne Randabschlüsse ausgeführt. Auf einer längeren Strecke mussten dann aufgrund von Naturschutzanliegen Amphibiendurchlässe und aufwändige Randabschlüsse erstellt werden.
Radwege, die nur durch eine Markierungslinie von der Strasse getrennt sind, sind kostengünstiger und für den Radfahrer nicht gefährlicher
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Radwege müssen gemäss Strassenverkehrsrecht (VRV, Art. 1) durch bauliche Massnahmen von der Fahrbahn getrennt werden. Radstreifen werden durch unterbrochene oder durchgezogene gelbe Markierungslinien gekennzeichnet. Ob Radwege realisiert oder nur Radstreifen markiert werden hängt insbesondere von örtlichen Gegebenheiten und zulässigen Geschwindigkeiten (inner- oder ausserorts), Verkehrsbelastung und Verkehrszusammensetzung sowie Art des Zweiradverkehrs ab.
Der Unterhalt für eine Radwegbrücke, wie sie in Sissach gebaut wurde, bringt für die Zukunft unverhältnismässig hohe Kosten
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Gemäss Strassenverkehrsrecht sind Autobahnen und Autostrassen dem Motorfahrzeugverkehr vorbehalten, weshalb die Querung einer grün signalisierten Hochleistungsstrasse mit einem Rad- und Fussweg a Niveau von Gesetzes wegen nicht zulässig ist. Die Brücke über die Umfahrung Sissach auf der Ostseite dient im übrigen nicht nur dem Zweiradverkehr, sondern auch dem Fussgängerverkehr zwischen Sissach und Böckten. Sie deckt damit die Anforderungen gemäss Regionalplan Radrouten und Regionalplan Fuss- und Wanderwege ab.
Zusatzkredit, Einhaltung von Krediten
Es kommt auch im angesprochenen Hochbauamt nicht immer vor, dass Nachtragskredite erforderlich sind. Eine Überprüfung der Projektabrechungen der letzten 10 Jahre zeigt, dass ausser beim Projekt Ausbau und Sanierung des Kantonsspitals Liestal bei keinem Projekt ein Zusatzkredit beantragt wurde. Die meisten Verpflichtungskredite wurden in der Grösse von
+ 0% bis - 10% des beantragten Budgets abgerechnet. In zwei Einzelfällen war die Abweichung mit - 16% resp. + 5% etwas grösser.
Erfahrungen zeigen, dass Mehrkosten im Allgemeinen nicht ausgelöst werden durch einen zu hohen Ausbaustandard oder durch die Realisierung von Wunschvorstellungen der Nutzer, sondern dass Sie zurückzuführen sind auf eine zu wenig detaillierte oder mangelhafte Ausarbeitung des Bauprojektes mit Kostenvoranschlag - der Bestellung. Aufgrund des angesprochenen Beispiels Ausbau und Sanierung des Kantonsspitals Liestal wurden die notwendigen Controlling-Massnahmen eingeleitet, wie bereits mehrfach berichtet.
2. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2002/074 als erledigt abzuschreiben .
Liestal, 18. Januar 2005
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
Entwurf eines Landratsbeschlusses
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