2005-2 (1)
Bericht Nr. 2005-002 und 2005-002A an den Landrat |
Bericht der:
|
Justiz- und Polizeikommission
|
|
vom:
|
30. Dezember 2006
|
|
zur Vorlage Nr.:
|
||
Titel des Berichts:
|
Vorlage 2005/002 des Kantonsgerichts und Bericht 2005/002A des Regierungsrates zum Postulat 2001/162 vom 7. Juni 2001 von Christoph Rudin betreffend Publikation der kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsentscheide
|
|
Bemerkungen:
|
1. Postulat
Am 29. November 2001 überwies der Landrat das Postulat von Christoph Rudin, mit welchem er den Regierungsrat aufforderte, die Publikation wichtiger Baselbieter Gerichts- und Verwaltungsentscheide in einem gemeinsamen Organ zu prüfen. Bisher wurden Gerichtsentscheide an verschiedenen Stellen publiziert: Die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichtes (vorher Verwaltungsgericht) publizierte seit 1980 die «Basellandschaftlichen Verwaltungsgerichtsentscheide». Die zivil- und strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts (vormals Obergericht) publizierte ausgewählte Entscheide in den Fachzeitschriften «Praxis des Familienrechts» (FamPra) und in der «Schweizerischen Juristen-Zeitung» (SJZ). Dazu wurde eine Anzahl von Entscheiden aus den jeweiligen Sachbereichen im Anhang zum jährlichen Amtsbericht des Kantonsgerichtes in geraffter Form publiziert.
In der Fachpublikation «Basellandschaftliche und Basel-städtische Steuerpraxis» (BstPra) werden wegleitende Entscheide des Steuer- und Enteignungsgerichts und des Kantonsgerichts, Abteilung Verfassungs- und Verwal-tungsrecht, publiziert.
Das Verfahrensgericht in Strafsachen veröffentlicht einzelne Entscheide im Amtsbericht. Zudem werden ausgewählte Entscheide in anonymisierter Form an den Basellandschaftlichen Anwaltsverband oder an die Basler Advokatenkammer weiter gegeben.
Basellandschaftliche Gerichtsentscheide werden auch im vom Basler Juristenverein getragenen Fachorgan «Basler Juristische Mitteilungen» (BJM) veröffentlicht.
Wegleitende Verwaltungsentscheide des Regierungsrates wurden bisher nicht publiziert mit Ausnahme von Entscheiden der Steuerbehörden, die in der Fachzeitschrift «Basellandschaftliche und Baselstädtische Steuerpraxis» veröffentlicht werden.
Christoph Rudin wies in seinem Postulat darauf hin, dass eine periodische Veröffentlichung der Gerichts- wie auch der Verwaltungspraxis in einer gemeinsamen Publikation anwendungsfreundlich wäre. Eine solche Publikation sollte idealerweise einmal jährlich erscheinen, sämtliche Rechtsgebiete umfassen und sowohl in gedruckter Form als auch im Internet erscheinen.
2. Vorlage Kantonsgericht
In seiner Vorlage an den Landrat vom 5. Januar 2005 weist die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts darauf hin, dass sie bereits beschlossen habe, eine einheitliche und sämtliche Abteilungen des Kantonsgerichts umfassende Urteilspublikation «Kantonsgerichtsentscheide» (KGE) herauszugeben. Damit würde das Kantonsgericht als zusammengehörende Institution und insbesondere seine Tätigkeit in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen.
Nicht direkt veröffentlicht werden Entscheide der Bezirksgerichte und des Strafgerichtes. Die appellierten Verfahren werden aber auf kantonaler Ebene mit dem Urteil der zivil- und strafrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts und somit ausführlich schriftlich begründet abgeschlossen. Relevante Urteile finden dann Eingang in die Publikation.
Die Entscheide des Steuer- und Enteignungsgerichts sollen weiterhin in der «Basellandschaftlichen und Basel-städtischen Steuerpraxis» veröffentlicht werden. Es handelt sich dabei um eine in der ganzen Schweiz beachtete und für die in der Region tätigen Treuhänder und spezialisierten Anwälte massgebliche Publikation.
Ebenso sollen die Entscheide des Verfahrensgerichtes in Strafsachen nicht in die kantonale Urteilssammlung aufgenommen werden. Die Entscheide dieses Gerichtes sollen weiterhin in anonymisierter Form den Anwaltsverbänden zugestellt werden, da ein starkes Bedürfnis nach schneller Publikation besteht, da das gesamte Verfahrensrecht stetem Wandel unterworfen sei.
Die Urteilspublikation soll auch ins Internet gestellt werden. Es werden damit alle publizierten Entscheide der drei Abteilungen des Kantonsgerichts abrufbar sein.
3. Bericht des Regierungsrats
In seinem Bericht vom 7. November 2006 unterstützt der Regierungsrat das Anliegen, «dass wichtige Entscheide der Verwaltungsbehörden in ihren Kernsätzen oder - soweit sinnvoll, auch im vollen Wortlaut - regelmässig» publiziert werden.
Die Veröffentlichung anonymisierter Entscheide würde der Rechtssicherheit dienen. Eventuell könnten damit auch unnötige, weil aussichtslose Beschwerden vermieden werden.
Aus Kostengründen soll auf eine Broschüre als Publikationsform verzichtet werden. Der Aufwand, ausgewählte Entscheide ins Internet zu stellen, sei wesentlicher kleiner als die Veröffentlichung in gedruckter Form. Die Federführung für die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheiden im Internet werde bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion liegen. Vorgesehen sei, dass die Publikation spätestens ab 2008 erfolgen würde.
4a. Beratungen der Kommission zur Vorlage des Kantonsgerichts
In der Sitzung vom 2. Mai 2005 befasste sich die Justiz- und Polizeikommission mit der Vorlage des Kantonsgerichts. Angehört wurden der Postulant, Christoph Rudin, der Kantonsgerichtspräsident, Peter Meier, und der leitende Gerichtsschreiber, Maurizio Greppi.
Christoph Rudin wies in seinen Ausführungen auf die Wichtigkeit von Rechtsquellen hin. Dazu gehören nicht nur die Gesetze, sondern auch die Rechtsprechung. Insofern bedauert er, dass erstinstanzliche Urteile weiterhin nicht veröffentlicht werden. Aber auch die Regierung hat in einzelnen Gebieten Rechtsprechungskompetenzen, in denen selten Rechtsmittel ans Kantonsgericht ergriffen werden. Das betrifft vor allem Entscheide im Schulrecht, im Bericht Straf- und Massnahmenvollzug oder im Baurecht. Dazu kommen Rechtsgebiete, wo ein Weiterzug nicht möglich ist, so ebenfalls in Teilen des Schulrechts und auch im Bereich von Steuererlassen. Auch solche Entscheide müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Vertreter des Kantonsgerichts wiesen in ihren Ausführungen darauf hin, dass die Forderungen des Postulats, was die Justiz betrifft, durch die Entscheide der Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes bereits erfüllt seien. Zudem werde zur Zeit die Umstellung auf eine fortlaufende Publikation im Internet vorbereitet.
JPMD-Generalsekretär Stephan Mathis wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass es sicher wünschbar sei, dass auch Verwaltungsentscheide veröffentlicht würden, dass allerdings der Aufwand für die Selektion, die Vor- und Aufbereitung dieser Entscheide sehr gross wäre. Er bot aber an, sich Gedanken zu machen über ein entsprechendes Konzept.
Die Mitglieder der Justiz- und Polizeikommission zeigten sich erfreut über die neue Publikationspraxis des Kantonsgerichts, waren aber nicht bereit, das Postulat abzuschreiben, da sich die Regierung bisher nicht zur Publikation der Verwaltungsentscheide geäussert hat. Sie beschlossen deshalb, die Beschlussfassung auszusetzen bis zum Vorliegen des Berichts des Regierungsrates.
4b. Beratungen der Kommission zum Bericht des Regierungsrates
An der Sitzung vom 18. Dezember 2006 befasste sich die Justiz- und Polizeikommission mit dem Bericht des Regierungsrats, mit welchem er ankündigt, dass spätestens ab 2008 wichtige Verwaltungsentscheide im Internet abrufbar sein sollen. Da der daraus entstehende Mehraufwand auf alle Direktionen verteilt sein wird, sollte die Mehrbelastung auf die einzelne Direktion in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden können.
Die Kommissionsmitglieder zeigten sich erfreut über diesen Entscheid.
5. Antrag an den Landrat
Die JPK beantragt dem Landrat einstimmig, das Postulat 2001/162 von Christoph Rudin als erfüllt abzuschreiben.
Birsfelden, 30. Dezember 2006
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger
Back to Top