2004-268
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat der SP-Fraktion: Anpassung der Richtprämien
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Autor/in:
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SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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28. Oktober 2004
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Nr.:
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2004-268
(Modifiziert am 10. März 2005)
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Über die Festsetzung der Richtprämie steuert der Regierungsrat, ob und in welchem Masse die Prämienverbilligung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen angepasst wird. Seit der letzten Erhöhung der Richtprämie haben sich die Krankenkassenprämien um durchschnittlich 8 % (Erwachsene) beziehungsweise 13 % (junge Erwachsene) verteuert. Diese Teuerung geht vollständig zu Lasten der Bezugsberechtigten, obwohl der Bund seinen Anteil an der Prämienverbilligung erhöht, damit der Kostenanstieg aufgefangen werden kann.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Richtprämien für Erwachsene, jugendliche Erwachsene und Kinder per 1. Januar 2005 der Kostenentwicklung anzupassen.
Vom Landrat am
10. März 2005
modifizierter Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Richtprämien für Erwachsene, jugendliche Erwachsene und Kinder, unter Berücksichtigung der jeweils seit der letzten Anpassung bis Ende 2005 aufgelaufenen Teuerung, per 1. Januar 2006 anzupassen.
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