2004-266 (1)


Ausgangslage

Der Präsident des Bezirksgerichts Waldenburg hat per Ende Dezember 2004 seinen Rücktritt erklärt.
Diesen Rücktritt nahm die Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes zum Anlass, das Pensum von 50% für das Bezirksgerichtspräsidiums Waldenburg zu überprüfen. Mit einer empirischen Methode wurden die Zahlen des Bezirksgerichts Arlesheim (dieses Gericht ist ausgelastet, aber nicht überlastet) mit jenen des Bezirksgerichtes Waldenburg im Zeitraum der letzten 10 Jahre (1994-2003) verglichen.
Der Vergleich ergab eine durchschnittliche Belastung des Präsidiums in Waldenburg von 26% eines 100-%-Pensums in Arlesheim.
Aus diesem Grund beantragt das Kantonsgericht ein 30-%-Pensum für das Präsidium des Bezirksgerichts Waldenburg.
Mit Schreiben vom 20. September 2004 lehnt das Bezirksgericht Waldenburg die Reduktion des Präsidialpensums ab. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass den vier Präsidien in Arlesheim insgesamt 610 Gerichtsschreiber-Innen-Stellenprozente zur Verfügung stehen gegenüber nur 50 in Waldenburg. Das führe in Arlesheim zur Entlastung der Präsidien. Dazu sei im laufenden Jahr eine Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Mit einem 30-%-Präsidium und einer 50-%-GerichtsschreiberInnen-Stelle könne eine 100-prozentige Anwesenheit einer mit den nötigen Kompetenzen ausgestatteten Person nicht gewährleistet werden. Und es werde schwierig, für 30% eine qualifizierte Person zu finden.
Das Kantonsgericht ist der Meinung, dass es zu seiner Führungsaufgabe gehöre, die Entwicklung laufend zu beobachten, zu analysieren und die nötigen Schlüsse auch in Bezug auf die Stellensituation zu ziehen.




Beratung in der Kommission


Die Justiz- und Polizeikommission hat an ihren Sitzungen vom 8. und 22. November 2004 die Vorlage nach Anhörung von Kantonsgerichtspräsident Peter Meier und Justizverwalter Martin Leber beraten.
Bemängelt wurde, dass die Zahlen der Bezirksgerichte Liestal und Sissach nicht in die Berechnungen miteinbezogen wurden. Das hätte ermöglicht zu prüfen, ob nicht zum Beispiel das Bezirksgericht Sissach die Fälle von Waldenburg übernehmen könnte.
Allerdings verlangt die bestehende rechtliche Regelung eine Neubesetzung des Gerichtspräsidiums in Waldenburg. Würde kein ordentlicher Bezirksgerichtspräsident gewählt, würde sich die Frage des verfassungsmässigen Richters stellen. Es ist nicht zulässig, keine Wahl vorzunehmen und die Fälle an ein anderes Gericht zu verschieben, obwohl die Möglichkeit einer Wahl bestünde. Zur Frage steht aber die Höhe des Pensums.
Ob ein Bezirksgerichtspräsidium mit 30% überhaupt geführt werden könne, wird von einigen Kommissionsmitgliedern in Frage gestellt.




Eintreten und Antrag


Eintreten
Der Antrag auf Nichteintreten wird gestellt, da befürchtet wird, dass mit der Reduktion des Pensums für das Bezirksgericht Waldenburg ein Präjudiz geschaffen wird in Bezug auf die Vorlage zur dritten Etappe der Gerichtsreform, die sich zur Zeit in der Vernehmlassung befindet. Zudem könne das Gerichtspräsidium mit 30% nicht ordentlich geführt werden.
Die Mehrheit der Kommission begrüsst den Antrag des Kantonsgerichtes, dass das gesetzlich festgelegte Pensum des Bezirksgerichtspräsidiums Waldenburg den realen Arbeitsbelastungen angepasst wird.
Mit 10:3 Stimmen wird auf die Vorlage eingetreten.


Antrag
Mit 8:3 Stimmen bei zwei Enthaltungen beantragt die Justiz- und Polizeikommission dem Landrat, der vorgeschlagenen Änderung von §3 Absatz 6 des Dekretes vom 22. Februar 2001 zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) zuzustimmen.


Birsfelden, 29. November 2004


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Die Präsidentin: Regula Meschberger



Back to Top