2004-259

Die Volksabstimmung vom 26. September 2004 hat im Baselbiet ein überaus deutliches Ergebnis (62,67%) gegen eine jährliche Subvention von CHF 650'000.- an basel sinfonietta ergeben.

Im Jahr 2003 wurden von der Bildungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft bzw. vom Amt für Kulturelles ohne dem Landrat auch nur eine Vorlage zu Präsentieren dem basel sinfonietta mindestens CHF 250'000.- an Subventionen unter Umgehung des demokratischen Meinungsbildungsprozess zugeleitet.


Dies ist ein unhaltbares Vorgehen seitens der zuständigen Amtsstelle. Das Verhalten wiegt aber umso schwerer, da in der Budgetdebatte 2003 der damals zuständige Erziehungs- und Kulturdirektor auf einen Ablehnungsantrag aus dem Landrat hin ausdrücklich betont hat, dass die Unterstützung der basel sinfonietta eine Vorlage bedinge und dann eine inhaltliche Debatte geführt werden könne. Dies hinderte die Bildungs- und Kulturdirektion nicht daran, die erwähnten Zahlungen am Landrat vorbei zu leisten.


Dieses inakzeptable Fehlverhalten der Kulturdirektion gilt es nun zu korrigieren und die unrechtmässig ausbezahlten Gelder von basel sinfonietta zurückzufordern. Eine Rückzahlung in Raten sollte dabei ebenfalls möglich sein. Falls dies rechtlich nicht möglich ist, müssen die 2003 geleisteten Zahlungen an der laufenden Rechnung 2004 des Amtes für Kulturelles bzw. am Budget 2005 desselben Amtes in Abzug gebracht werden.


Die Regierung wird daher wie folgt beauftragt:


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