2004-255 (1)
Bericht Nr. 2004-255 an den Landrat |
Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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29. November 2004
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zur Vorlage Nr.:
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2004-255
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Titel des Berichts:
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Befristete Weiterführung eines a.o. Strafgerichtspräsidiums mit gleichzeitiger Erhöhung des Pensums auf 100 % ab 1. Januar 2005 bis 31. März 2006
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Bemerkungen:
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Ausgangslage
Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 bewilligte der Landrat ein ausserordentliches Strafgerichtspräsidium mit einem Pensum von 50% für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004. Bereits in der damaligen Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass im 4. Quartal des Jahres 2004 die Situation neu beurteilt und dann über eine Verlängerung des a.o. Präsidiums entschieden werden müsse.
Diese Neubeurteilung hat stattgefunden, und die Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes kommt zum Schluss, dass die Notwendigkeit der Verlängerung des a.o. Strafgerichtspräsidiums gegeben sei.
Bis Ende Jahr können die eingegangenen BUR-Fälle nicht alle abgearbeitet werden. Dazu wird im kommenden Jahr in voraussichtlich 8 BUR-Fällen Anklage erhoben werden.
Die Falleingänge haben im 2004 dramatisch zugenommen (40% mehr Eingänge als in der entsprechenden Periode des Vorjahres). Bei der Staatsanwaltschaft sind noch 93 Anklagefälle pendent.
Im Bericht der Justiz- und Polizeikommission zur Vorlage 2003/268 wurde darauf hingewiesen, dass es eines Rechtsstaates unwürdig sei, wenn Strafverfahren wegen Verjährung
ad acta
gelegt werden müssen. Diese Aussage gilt nach wie vor. Je höher die Aufklärungsquote der Polizei und der Untersuchungsbehörden ist, umso mehr Fälle gelangen ans Strafgericht und sollen innerhalb der gesetzlichen Fristen erledigt werden.
Beratung in der Kommission
In den Sitzungen der Justiz- und Polizeikommission vom 8. und 22. November 2004 wurden Kantonsgerichtspräsident Peter Meier und Strafgerichtspräsident Adrian Jent angehört.
Beide wiesen auf die Notwendigkeit der Verlängerung und der Erhöhung des Pensums des a.o. Strafgerichtspräsidiums hin. Es wurde Verständnis gezeigt für das Gefühl, dass vom Kantonsgericht Salamitaktik betrieben würde. Allerdings entspricht es einer seriösen Geschäftspolitik, Stellen und Pensen in einem verantwortbaren Ausmass zu beantragen. Von Anfang wurde darauf hingewiesen, dass die Situation nach neun Monaten überprüft werden müsse und erst dann über eine Verlängerung diskutiert werden könne. Die Überprüfung hat ergeben, dass eine Verlängerung und eine Erhöhung unausweichlich sind. Nichtstun würde zu einem Stau und einem Anwachsen des Pendenzenberges führen. Die Folge wäre, dass in zwei bis drei Jahren auf jeden Fall eine Verstärkung beantragt werden müsste. Pendenzen abzubauen, sei aber eine unangenehme und letztlich auch teure Angelegenheit.
Dass die Fallzunahmen auch Auswirkungen auf die zweite Instanz haben werden, ist wahrscheinlich. Das Kantonsgericht will im kommenden Jahr mit dem aktuellen Bestand arbeiten. Für 2006 lässt sich allerdings eine Erhöhung nicht ausschliessen.
Der vermehrte Einbezug der Vizepräsidien für die Verhandlungsleitung ist aus Systemgründen nicht einfach zu bewerkstelligen. Die Vizepräsident(inn)en arbeiten alle nebenamtlich. Ihr Hauptberuf lässt ihnen nur beschränkt Zeit für die Übernahme einer Verhandlungsleitung.
Zur Optimierung der Arbeit finden jährliche Koordinationssitzungen zwischen den Strafuntersuchungsbehörden und dem Strafgericht statt. Ziel ist die Optimierung der Untersuchungsarbeit, damit Pannen, die das Strafgericht belasten, möglichst vermieden werden können.
Eintreten und Beschlussfassung
Eintreten
In der Eintretensdebatte werden kritische Stimmen laut, weil zweieinhalb Jahre nach der Gerichtsreform bereits ausserordentliche Präsidien bewilligt und verlängert werden müssen.
Nichteintreten wird aber nicht verlangt. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Meinung, dass die Argumente des Kantonsgerichts überzeugend und die vorliegenden Zahlen aussagekräftig seien.
Anträge
Ziffer 1
: Der Verlängerung und Pensumerhöhung wird mit 9:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.
Ziffer 2
: wird einstimmig gestrichen.
Die Justiz- und Polizeikommission hat sich immer aus Personaldiskussionen herausgehalten. Dies soll den Fraktionen überlassen bleiben.
Ein
Zusatzantrag
verlangt, dass die Geschäftsleitung des Kantonsgerichtes beauftragt werde, die Pensen der Strafgerichtsbarkeit zu überprüfen und dem Landrat bis Mitte 2005 Bericht zu erstatten.
Der Antrag wird mit 6:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Antrag
Dem Landrat wird beantragt, der unveränderten Ziffer 1 und der neuen Ziffer 2 zuzustimmen und somit Folgendes zu beschliessen:
1.
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Das ausserordentliche Strafgerichtspräsidium bis zum 31. März 2006 zu verlängern unter gleichzeitiger Pensumerhöhung auf 100 %.
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2.
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Die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts zu beauftragen, die Pensen der Strafgerichtsbarkeit zu überprüfen und dem Landrat bis Mitte 2005 Bericht zu erstatten und entsprechend Antrag zu stellen.
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Birsfelden, 29. November 2004
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Die Präsidentin: Regula Meschberger
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